Betreff
Entsendung von Mitgliedern des Schulträgers in die Schulkonferenzen
Vorlage
SV-7-0690/1
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag des Kreisausschusses:

 

 

1.      In die Schulkonferenzen der in Trägerschaft des Kreises Coesfeld stehenden Schulen wird als stimmberechtigtes Mitglied gemäß § 61 Abs. 2 S. 2 SchulG der Landrat oder ein/e von ihm benannte/r Vertreter/in entsandt.

 

 

  1. In die Schulkonferenzen der in Trägerschaft des Kreises Coesfeld stehenden Schulen werden als beratende Mitglieder gemäß § 61 Abs. 2 S. 3 SchulG entsandt:

 

Mitglied:                                                           Vertreter:

 

Ktabg. Dr. Wenning                                        Ktabg. Schulze Zumkley

 

Ktabg. Specker                                               Ktabg. Egger

 

Ktabg. Dr. Bücker                                           Ktabg. Lonz

 

 

 

  1. Die vorgenannten Mitglieder vertreten den Schulträger in der erweiterten Schulkonferenz auch bei der Stellenbesetzung von stellvertretenden Schulleitungen.

 

 

Begründung:

 

 

I. – V.

 

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 06.06.2007 mehrheitlich bei zwei Nein-Stimmen dem umseitigen Beschlussvorschlag zugestimmt.

Im Übrigen wird auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage 7-0690 verwiesen.