Betreff
Entsendung von Mitgliedern des Schulträgers in die Schulkonferenzen
Vorlage
SV-7-0690/1
Art
Sitzungsvorlage
Beschlussvorschlag des
Kreisausschusses:
1. In die Schulkonferenzen der in Trägerschaft des Kreises Coesfeld stehenden Schulen wird als stimmberechtigtes Mitglied gemäß § 61 Abs. 2 S. 2 SchulG der Landrat oder ein/e von ihm benannte/r Vertreter/in entsandt.
- In die Schulkonferenzen der in Trägerschaft des Kreises Coesfeld stehenden Schulen werden als beratende Mitglieder gemäß § 61 Abs. 2 S. 3 SchulG entsandt:
Mitglied: Vertreter:
Ktabg. Dr. Wenning Ktabg. Schulze Zumkley
Ktabg. Specker Ktabg. Egger
Ktabg. Dr. Bücker Ktabg. Lonz
- Die vorgenannten Mitglieder vertreten den Schulträger in der erweiterten Schulkonferenz auch bei der Stellenbesetzung von stellvertretenden Schulleitungen.
Begründung: