Betreff
Weiterführung der Jugendverkehrsschule durch die Kreisverkehrswacht
Vorlage
SV-7-0710
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Der Betrieb der mobilen Jugendverkehrsschule wird auf der Grundlage der als Anlage 1 beigefügten neuen Vereinbarung durch die Kreisverkehrswacht Coesfeld fortgeführt.

  2. Für den Betrieb der Jugendverkehrsschule wird der Kreisverkehrswacht jährlich ein Kreiszuschuss in Höhe von pauschal 20.000 € gewährt (Wirtschaftlichkeitsberechnung siehe Anlage 2).

  3. Die Haushaltsmittel 2007 bei der HHSt. 1121.718000 "Betriebskosten Jugendverkehrsschule" werden zur Bewirtschaftung freigegeben.

Begründung:

 

I.   Problem

Die Rahmenvorgaben des Landes sehen für die Verkehrs- und Mobilitätsausbildung an den Grundschulen das Training der Wahrnehmung und die Schulung der Sinne sowie die Schulung der Sensomotorik und Reaktionsfähigkeit als einen wesentlichen Aspekt zur Förderung der Sicherheit der Schüler im Straßenverkehr vor. Explizit aufgeführt ist das Radfahrtraining und die Schulung der Fertigkeit des Radfahrens.

 

Gemäß Runderlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder  vom 02.09.2003, betr. "Verkehrs- und Mobilitätserziehung in der Schule"

(Ziff 2) "ist es Aufgabe schulischer Verkehrs- und Mobilitätserziehung, Kenntnisse zu vermitteln und die für eine verantwortliche Teilnahme am Straßenverkehr erforderlichen Fähigkeiten und Haltungen zu fördern.

(Ziff. 3) In der Primarstufe bilden eine umfassende psychomotorische Förderung, die Schulung des Bewegungs-, Wahrnehmungs-, Anpassungs- und Reaktionsvermögens die Grundlage der Verkehrs- und Mobilitätserziehung. ... Die Schule arbeitet dabei eng mit den Erziehungsberechtigten und der Polizei zusammen.

(Ziff. 4) Mit der Deutschen Verkehrswacht und ihren Untergliederungen besteht eine enge Zusammenarbeit. .... Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Polizei bezieht sich in der Regel auf die Schwerpunkte Schulwegplanung, Schulwegsicherheit, Radfahrausbildung und die Ausbildung von Schülerlotsen."

 

Bei den Schülerinnen und Schüler der 1. und 2. Jahrgänge steht dabei im Vordergrund, in einem Geschicklichkeitsparcours die sichere Beherrschung des Fahrrades in einem Schonraum zu trainieren, damit sie den Anforderungen an die unterschiedlichen Situationen des Straßenverkehrs in der Verkehrswirklichkeit gewachsen sind. In den 3. und 4. Jahrgängen werden in Zusammenarbeit mit der Polizei dann Radfahr-Übungen im Straßenverkehr durchgeführt.

 

In den Jahren 1979 und 1980 hat der Kreis Coesfeld die Trägerschaft für eine mobile Jugendverkehrsschule mit zwei Fahrzeugen jeweils für das nördliche bzw. südliche Kreisgebiet übernommen und den Einsatz der Jugendverkehrsschule der Kreisverkehrswacht übertragen. Entsprechende Vereinbarungen mit der Kreisverkehrswacht sind am 31.07.1980 und 05.02.1981 abgeschlossen worden. Durch den Betrieb der Jugendverkehrsschule hat der Kreis Coesfeld den Auftrag der Grundschulen, verkehrsspezifische Kenntnisse zu vermitteln, unterstützt. Der LKW der Jugendverkehrsschule enthielt nicht nur einen Parcours, sondern auch Kinderfahrräder in Klassenstärke. Damit wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass die Schülerinnen und Schüler der 1. und 2. Jahrgänge regelmäßig nicht mit den eigenen Fahrrädern zur Schule kommen (sollen) und die eigenen Fahrräder auch nicht ohne weiteres für die Unterrichtsstunden zur Schule transportieren können.

 

Die pädagogische Arbeit in der Jugendverkehrsschule ist integrierter Bestandteil der Verkehrserziehung.

 

Seit 2003 werden die Fahrzeuge der Jugendverkehrsschule (JVS) wegen fehlenden Personals bei der Kreisverkehrswacht (KVW) und technischer Mängel an den über 20 Jahre alten Fahrzeugen nicht mehr eingesetzt. Eine Unterstützung der Fachlehrer durch die Jugendverkehrsschule konnte seit dieser Zeit nicht mehr erfolgen.

 

Eine Fortführung der Jugendverkehrsschule durch die Kreisverkehrswacht ist unter den bisherigen finanziellen Bedingungen - Kreiszuschuss in Höhe von zuletzt bis zu 13.300 € pro Jahr - nicht mehr möglich ist.

 

 

II.  Lösung

 

Aus Sicht des Schulamtes sollte dringend an einer Fortführung der Jugendverkehrsschule gearbeitet werden, um die Schulen im Rahmen der Verkehrs- und Mobilitätserziehung unterstützen zu können. Das Schulamt für den Kreis Coesfeld hat den Unterstützungsbedarf an den Grundschulen ermittelt und mit Schreiben vom 07.06.2005 sowie vom13.10.2006 mitgeteilt, dass das Angebot des Kreises und der Polizei zur Weiterführung der Jugendverkehrsschule begrüßt wird. Derzeit sind 56 erste Klassen mit 1.300 Schülerinnen und Schüler und 58 zweite Klassen mit 1430 Schülerinnen und Schüler zu betreuen.

 

Der Verkehrs- und Mobilitätserziehung der Kinder ist, auch vor dem Hintergrund der Verkehrsunfallstatistik im Kreis Coesfeld, von besonderer Bedeutung. So ist die Verringerung der Verkehrsunfälle mit Radfahrern auch ein Ziel des "Sicherheitsprogramms der Polizei" . Die Notwendigkeit gerade in diesem Bereich tätig zu werden unterstreichen die Unfallzahlen der vergangenen Jahre. Im Jahre 2006 ereigneten sich insgesamt 271 Radfahrunfälle. An 62 Unfällen waren Kinder bis 14 Jahren beteiligt. Von Jahresanfang bis Ende Mai 2007 waren an den insgesamt 123 Radfahrunfällen in 34 Fällen Kinder bis 14 Jahren beteiligt. In 18 Fällen war hierbei die Benutzung falscher Straßenteile als Unfallursache zu verzeichnen.

 

In Zusammenarbeit mit dem Schulamt und der Polizei wurde geprüft, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang künftig eine zusätzliche Unterstützung der Schulen durch den Kreis im Bereich der Verkehrs- und Mobilitätserziehung erfolgen kann. Hierbei wurden folgende alternative Möglichkeiten berücksichtigt:

 

  1. Weiterführung der JVS als zentrale Lösung und
  2. Ausstattung der Schulen mit entsprechenden Materialien als dezentrale Lösung. Diese Lösungsmöglichkeit wurde jedoch wegen Unwirtschaftlichkeit verworfen. Besondere Probleme wurden hier in der Wartung der Ausstattung  durch die Schulen und der Gewährleistung eines einsatzbereiten Zustandes gesehen.

 

Die Kreisverkehrswacht hat nach internen Abstimmungsgesprächen die Fortführung der Jugendverkehrsschule angeboten und mit Schreiben vom 20.05.2007 eine entsprechende Kalkulation vorgelegt.

 

Ebenso liegt ein Angebot des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) vom 25.04.2007 vor.

 

Eine Unterstützung der Schulen durch den Kreis Coesfeld sollte gemäß Alternative 1 unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten (vgl. Anlage 2) und auf Grund der Regelungen des o.a. Runderlasses durch die Kreisverkehrswacht Coesfeld e.V. als Mindestbietenden erfolgen.

 

Die Kreispolizeibehörde wird im Zusammenhang mit der Weiterführung des Sicherheitsprogramms bisherige Verkehrsverstöße besonders unter dem Gesichtspunkt des noch erforderlichen Ausbildungsbedarfes der Kinder auswerten und ein Schulungs- und Infoprogramm für die Fachlehrer erstellen. Eine Unterstützung der Schulen erfolgt weiterhin auch durch die Kreisverkehrsberater der Polizei.

 

III. Alternativen

 

Es sind zur Zeit keine wirtschaftlichen Alternativen erkennbar.

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Im  Produkthaushalt 2007 wurden im Verwaltungshaushalt 40.000 € veranschlagt. Außerdem stehen Haushaltsausgabereste in Höhe von 13.300 € zur Verfügung.

Bei der Beschussfassung über den Produkthaushalt 2007 wurden die Mittel bis zur Vorlage eines neuen Konzeptes gesperrt.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Der Kreistag ist gem. § 26 Abs. 1 Buchst. g  Kreisordnung NW zuständig.

 

Anlagen:

 

Anlage 1 zur Sitzungsvorlage SV-7-0710

E N T W U R F

 

V e r e i n b a r u n g

 

zwischen dem Kreis Coesfeld, vertreten durch den Landrat

und

der Kreisverkehrswacht Coesfeld, vertreten durch den 1. Vorsitzenden, Herrn Drees

und den Geschäftsführer, Herrn Lobbe,

 

wird folgende Vereinbarung getroffen.

 

  1. Die Vereinbarungen zum Einsatz der Jugendverkehrsschule vom 31.07.1980 und 05.02.1981 werden aufgehoben.

  2. Der Einsatz der Jugendverkehrsschule erfolgt durch die Kreisverkehrswacht e.V. in Abstimmung mit den Fachbeauftragten für Verkehrserziehung des Schulamtes an den Grundschulen im Kreis Coesfeld auf der Grundlage des Runderlasses des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 02.09.2003.

  3. Die Kreisverkehrswacht beschafft die den Unterrichtsanforderungen entsprechenden Fahrräder im Klassenstärkesatz von 15 sowie das erforderliche Parcoursmaterial für die Ausstattung der Jugendverkehrsschule und sorgt für die erforderlichen Transportmöglichkeiten zu den Schulen. Die Einzelheiten der Anforderung sind mit den Fachbeauftragten für Verkehrserziehung des Schulamtes an den Grundschulen im Kreis Coesfeld abzustimmen. Auf den eingesetzten Fahrzeugen ist der Schriftzug "Jugendverkehrsschule des Kreises Coesfeld" anzubringen.

  4. Durch die Kreisverkehrswacht ist sicherzustellen, dass je erster und zweiter Klasse, sofern beantragt,  mindestes zwei Unterrichtseinheiten zu 2 Unterrichtsstunden mit Unterstützung der Jugendverkehrsschule durchgeführt werden können und die Jugendverkehrsschule an rd. 180 Schultagen/Jahr einsatzbereit ist. Folgende Leistungen werden hierzu durch die Kreisverkehrswacht erbracht:
    1. Benennung eines Ansprechpartner und Terminabstimmung mit dem Schulamt zur Betreuung der einzelnen Schulen
    2. Transport und Auf- und Abbau des Parcoursmaterials rechtzeitig zu den verabredeten Terminen
    3. Pflege des Materials und Gewährleistung eines betriebsbereiten Zustandes
    4. Hinweis auf die Unterstützung der Jugendverkehrsschule durch den Kreis Coesfeld im Rahmen der Medienarbeit der Kreisverkehrswacht.

  5. Für die erbrachte Leistung erhält die Kreisverkehrswacht einen pauschalen Kreiszuschuss in Höhe von jährlich 20.000 €.

  6. Die Gewährung des Kreiszuschusses erfolgt jährlich zum Jahresende nach Vorlage eines Tätigkeitsberichtes der Jugendverkehrsschule für den zurückliegenden Zeitraum eines jeden Jahres. Im Rahmen eines jährlichen Abschlussgespräches unter Beteiligung der Fachbeauftragten für Verkehrserziehung des Schulamtes ist der Tätigkeitsbericht der Jugendverkehrsschule zu erläutern. Auf Anforderung gewährt der Kreis der Verkehrswacht vierteljährliche Abschlagszahlungen im Voraus.

  7. Der Vertrag wird auf Dauer von 10 Jahren mit der Möglichkeit der Verlängerung geschlossen. Eine Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich.

Coesfeld, den 00.00.0000

 

Für den Kreis Coesfeld

 

 

 

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Püning, Landrat                                                       (S)           Dr. Hörster, Fachbereichsleiter

 

 

 

Für die Kreisverkehrswacht e.V.

 

 

 

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Drees, 1. Vorsitzender                                                           Lobbe, Geschäftsführer


Anlage 2 zur Sitzungsvorlage SV-7-0710

 

 

Wirtschaftlichkeitsberechnung

 

 

 

 

Alternative 1:

 

Angebot

Kreisverkehrswacht e.V.

 

 

 

 

Alternative 2:

 

Angebot

Verkehrsclub Deutschland

 

Die im Angebot aufgeführten Kosten für Info-Abende und Mobilitätsfibel sind von den Schulen zu übernehmen.
Alternative 3:

 

Betrieb durch Personal des Kreises Coesfeld