Mitteilungen des Kreises Coesfeld zum Coronavirus
Einschränkungen bei den Sprechzeiten etc.
Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Ab sofort finden die Belehrungen nach § 43 Abs.1 Nr.1 Infektionsschutzgesetz wieder statt.
Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung per E-Mail möglich.
Bitte senden Sie eine Mail an: belehrung(at)kreis-coesfeld.de mit folgenden Angaben:
- Anrede, Name, Vorname
- Geburtsdatum
- komplette Anschrift zuzüglich Telefonnummer.
Sie erhalten eine Terminbestätigung per E-Mail, mit der Sie dann zum Belehrungstermin kommen können.
Die Personenzahl ist aus Infektionsschutzgründen begrenzt. Die vorhandenen Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben.