Ersthelfer-App / Corhelper
Im Notfall zählt jede Sekunde!
Jährlich werden rund 70.000 Einsätze mit der Diagnose Herz-Kreislauf-Stillstand in Deutschland gemeldet.
Notfälle können sich an jedem Ort ereignen. Durchschnittlich benötigt der Rettungsdienst 8 Minuten, bis er am Einsatzort eintrifft. Die Zeit bis zum Beginn der Herz-Lungen-Wiederbelebung ist bei Herz-Kreislauf-Stillständen der entscheidende Faktor. In jeder Minute, in der keine Wiederbelebungsmaßnahmen eingeleitet werden, verringert sich die Überlebenswahrscheinlichkeit des Patienten um etwa 10 Prozent.
Die Corhelper-App
Bei der Corhelper-App handelt es sich um ein Smartphone-basiertes Ersthelfersytem. Qualifizierte Ersthelferinnen und Ersthelfer können die App auf ihrem Smartphone installieren und sich im System registrieren. Durch diese mobilen „Corhelper“ sollen bereits vor Eintreffen des Rettungsdienstes Reanimationsmaßnahmen durchgeführt werden.
Nachdem durch den Kreis Coesfeld eine Freigabe zur Alarmierung erteilt wurde, kann die qualifizierte Ersthelferin bzw. der Ersthelfer prinzipiell für unterschiedliche Einsätze alarmiert werden. Im Kreisgebiet wird zunächst ausschließlich mit dem Einsatztyp Reanimation gestartet. Die Alarmierung kann audiovisuell, visuell oder durch Vibration erfolgen. Dies ist abhängig von der Smartphone-Nutzung.
Als Ersthelferin bzw. Ersthelfer hat man die Möglichkeit, die Nicht-Verfügbarkeit für einen bestimmten Zeitraum in der App anzugeben (z. B. Urlaub). Ebenfalls können Alarme unterdrückt werden, sofern aufgrund von eignen Hindernissen eine Annahme des Alarms und die Übernahme des Einsatzes nicht möglich ist. Ein Alarm wird grundsätzlich erst angenommen, wenn via App ein persönlicher 4-stelliger Zahlencode eingegeben wurde. Zufällige Annahmen von Einsätzen werden dadurch ausgeschlossen.
Die Corhelper-App ist für die Plattformen iOS und Android verfügbar. Ein kostenloser Download ist im iTunesApp Store corhelper im App Store (iPhone Version) oder im Google Play Store corhelper – Apps bei Google Play (Android Version) möglich.
Durch möglichst viele Ersthelferinnen und Ersthelfer soll die Rettungskette gestärkt und der öffentliche Rettungsdienst unterstützt werden. Veränderungen an den bisherigen Strukturen des Rettungsdienstes werden nicht vorgenommen.
Wer sind qualifizierte Ersthelferinnen und Ersthelfer?
Voraussetzung für die Registrierung als Ersthelferin oder Ersthelfer ist ein Mindestalter von 18 Jahren. Eine weitere Voraussetzung ist eine entsprechende berufliche Qualifikation. (z.B. Gesundheits- und Krankenpflegende, alle im Rettungsdienst erforderlichen Qualifikationen, Mitglieder der Hilfsorganisationen ab Sanitätshelfer, Ärztinnen und Ärzte)
Wie läuft ein Einsatz ab?
Bei einem Einsatz mit der Diagnose Herz-Kreislauf-Stillstand alarmiert die zuständige Leitstelle – zusätzlich zum Rettungsdienst – die Corhelper-App. Durch die GPS-Komponente des Smartphones werden unmittelbar in der Nähe des Einsatzes befindliche Ersthelferinnen und Ersthelfer geortet und über einen Alarmierungston auf den Einsatz hingewiesen. Nach Annahme des Einsatzes erhält das Ersthelferteam via App die erforderlichen Daten und wird detailliert zum Einsatzort navigiert.
Bei Bedarf können vor Ort Handlungsanweisungen für eine Reanimation über die App abgerufen werden. Zudem ist die Leitstelle jederzeit durch direkte Rückmeldungen an das System über den Einsatzverlauf informiert. Sollte eine erhöhte Gefahrenlage für die freiwillige Ersthelferin oder den Ersthelfer bestehen, können ausgelöste Alarme bzw. der gesamte Ablauf aus Sicherheitsgründen abgebrochen werden.
Sofern vorhanden, wird ein weiterer alarmierter Corhelper automatisch zu einem in der Nähe befindlichen AED (automatisierter externer Defibrillator) navigiert und anschließend weiter zum Einsatzort.
FAQs
Bitte laden Sie sich im App-Store/Google-Playstore die App "Corhelper" herunter und registrieren Sie sich mit Ihren Kontaktdaten. Nach erfolgreicher Registrierung werden Sie aufgefordert, einen Einsatz-PIN zu erstellen und Ihre Qualifikation hochzuladen. Erst danach kann Ihr Account freigeschaltet werden.
Das Dokument zum Nachweis der Qualifikation muss während der Registrierung hochgeladen werden. Eine Überprüfung der Qualifikation der Ersthelferin bzw. des Ersthelfers kann nur erfolgen, wenn ein entsprechender Nachweis durch Vorlage entsprechender Urkunden erbracht wird.
Mögliche Urkunden sind:
- Pflege- und /oder rettungsdienstliches Examen
- Approbationsurkunde
- Sanitäter-Ausweis etc.
- jährliches Zertifikat über Schulungen in Herz-Lungen-Wiederbelebung
Grundlegend besteht keine Ausweispflicht für die Ersthelferin oder den Ersthelfer am Einsatzort.
Es gibt jedoch die Möglichkeit an der Einsatzstelle bei Bedarf den sogenannten corhelper-Ausweis in der App vorzuzeigen. Dieser wird spezifisch für den momentan laufenden Einsatz generiert und kann in der App durch die Ersthelferin bzw. den Ersthelfer nach der Ankunft am Einsatzort über den Button „Helferausweis“ abgerufen werden. So besteht die Möglichkeit sich vor Ort als Corhelper erkenntlich zu machen, z.B. bei Nachfrage von Angehörigen.
Nein, der Standort einer registrierten Ersthelferin bzw. eines registrierten Ersthelfers ist nicht dauerhaft sichtbar. Erst wenn dieser Corhelper einen Notfall übernimmt und mit der Einsatz-PIN bestätigt, wird der Standort der Ersthelferin/des Ersthelfers und der Weg zum Einsatzort an die zuständige Leitstelle übertragen. Außerhalb der Zeit eines Einsatzes sind die Corhelper für die Leitstellen und Administratoren "unsichtbar".
Eine Vergütung der Tätigkeit als Ersthelferin oder Ersthelfer erfolgt nicht. Diese Tätigkeit ist ehrenamtlich und erfolgt aus einem außerordentlichen, bürgerschaftlichen Engagement.
Weitere Antworten zu Fragen finden Sie auf der FAQs-Seite von corhelper.
Kontaktdaten
Telefon: | 02541 18-3241 |
E-Mail: | corhelper(at)kreis-coesfeld.de |