Kennzeichenreservierung

 

Hinweise zur Reservierung

Hinweise

Allgemeines

Unabhängig vom Wohnort im Kreis Coesfeld kann zwischen den Erkennungszeichen COE und LH gewählt werden.

Auch Bürgerinnen und Bürger aus dem Kreis Unna können hier das Erkennungszeichen LH reservieren. Die sechsstellige Reservierungsnummer muss im Rahmen des Zulassungsvorganges vorgelegt werden.

Reservierte Kennzeichen werden nur der Person zugeteilt, die die Reservierung vorgenommen hat. Die Weitergabe von reservierten Kennzeichen an andere Personen ist nicht möglich. Daher sollten Reservierungen nur für den persönlichen Bedarf vorgenommen werden.

Anzahl der Reservierungen

Die Zulassungsstelle behält sich vor, bei mehr als drei Reservierungen auf eine Person, die älteste Reservierung zu löschen.

Dauer der Reservierung:

Eine gespeicherte Reservierung wird gelöscht, wenn Ihr Fahrzeug nicht innerhalb von 90 Tagen zugelassen wird.

Gebühren:

Nach der zur Zeit gültigen Gebührenordnung ist die Reservierung eines Kennzeichens mit 2,60 Euro und die spätere Zuteilung Ihres Wunschkennzeichens mit 10,20 Euro gebührenpflichtig. Dieser Betrag wird erst bei der Zulassung bzw. Umschreibung Ihres Fahrzeuges erhoben.

Rechtsanspruch:

Es kann kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens geltend gemacht werden (§ 8 Abs. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung).

Datenschutz:

Alle gesendeten Informationen sind ungeschützt und könnten während der Übermittlung von Dritten eingesehen werden. Wenn Sie Informationen versenden, die Sie geheim halten wollen, sollten Sie sicherheitshalber die Übermittlung abbrechen.