Beschluss:

 

1.    Das Radverkehrskonzept für den Kreis Coesfeld wird beschlossen.

2.    Darüber hinaus werden zur Beschleunigung des Radwegeausbaus und der Unterhaltung der vorhandenen Radwege im Kreis Coesfeld folgende weitergehende Maßnahmen beschlossen:

a.    Die Priorisierung des Radwegebaus an Kreisstraßen wird durch das aktuell gültige Radwegebauprogramm für den Kreis Coesfeld aus dem Jahr 2015 festgelegt. Die von den Städten und Gemeinden vorgeschlagenen Priorisierungen sollen im Laufe des Jahres 2020 neu abgefragt werden, um in 2021 ein aktualisiertes Radwegebauprogramm beschließen zu können. Die über das Radverkehrskonzept vorgeschlagene Maßnahmen-Priorisierung kann hier einen guten Orientierungsrahmen bieten;

b.    Hinsichtlich der Regelungen zur Finanzierung des Radwegeaus- und -umbaus im Kreis Coesfeld wird auf die in dieser Sache ohnehin beabsichtigte Diskussion mit den Städten und Gemeinden verwiesen (SV-9-1615);

c.     Um die Planungen und den Radwegebau an Kreisstraßen zu beschleunigen, werden in der Abteilung Straßenbau und -unterhaltung zusätzliche Personalkapazitäten bereitgestellt. Hierzu soll die im Rahmen der Planungen einer Ortsumgehung (OU) Ottmarsbocholt für zwei Jahre vorgesehene befristete Einstellung eines Planers in Teilzeit (50%) auf eine Vollzeitbeschäftigung ausgedehnt werden. Sobald die Vereinbarungen zur OU vorliegen, soll die Projektstelle – voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte – ausgeschrieben werden;

d.    Um die im Radverkehrskonzept für den Kreis Coesfeld vorgesehenen kurzfristigen Maßnahmen in Höhe von rd. 900.000 EUR für Beschilderungen und Markierungsarbeiten Zug um Zug umzusetzen, soll das jährliche Budget des Bauhofes ab 2021 um 100.000 EUR erhöht werden. Über den einzelnen Ansatz wird noch im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 beraten. Insbesondere soll hiermit das Aufbringen einer retroreflektierenden Randmarkierung auf rund 130 km der kreiseigenen Radwege an der freien Strecke erfolgen.


Ktabg. Vogelpohl erklärt zum Antrag vom 08.06.2020, dass man hinsichtlich der Problematik „K 10 - Brücke A 1“ erreichen wolle, eventuell doch noch die Gemeinde Senden zum Einlenken zu bringen. Das Konzept sei grundsätzlich zustimmungsfähig.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr hält das Radverkehrskonzept für einen wichtigen konzeptionellen Baustein. Zum Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärt er, dass er bereits mehrmals mit Bürgermeister Täger über die Problematik gesprochen habe. Bürgermeister Täger müsse sich an den bestehenden Ratsbeschluss halten. Grundsätzlich könne man natürlich die Zuzahlungsregularien per Kreistagsbeschluss ändern, sollte dies aber nicht während eines laufenden Verfahrens machen. Die Zuzahlung der Gemeinden sei auch ein Mittel, dass die Vorschläge/Wünsche der Gemeinden im Rahmen bleiben.

 

Ktabg. Vogt findet, dass die Problematik „K 10 – Brücke A 1“ bereits in aller Länge diskutiert worden sei. Bevor man ein neues Finanzierungskonzept beschließe, müsse dies mit den Gemeinden besprochen werden. Es müsse ein gemeinsamer Weg gefunden werden. Grundsätzlich sehe er hier auch eher den Bund in der Verpflichtung, da dieser Veranlasser sei. Grundsätzlich müsse die Maxime für die Zukunft sein, dass zu jeder Straße ein Radweg gehört.

Das Radverkehrskonzept sei gut. Ein Wermutstropfen sei, dass die Nutzung durch S-Pedelecs negativ beschieden wurde. Dies werde man von der SPD-Fraktion weiterverfolgen.

 

Vor dem Hintergrund einer langen Vorbereitungszeit und der guten Beteiligung der Kommunen, Bürger und sonstigen Einrichtungen problematisiert Ktabg. Bednarz die künftige Finanzierung solcher Maßnahmen. Der neue Kreistag solle einen Appell an Bund und Land auf mehr Beteiligung richten.

 

Ktabg. Kleerbaum hält die Entscheidung der Gemeinde Senden zur Brücke K 10/A 1 für bedauerlich und für einen Fehler. Grundsätzlich sei die Meinung der Gemeinden wichtig. Für die Umsetzung in den nächsten Jahren müsse gemeinsam eine Regelung gefunden werden.

 

Ktabg. Hues unterstützt den Antrag der GRÜNEN. Auch er findet den Beschluss der Gemeinde Senden bedauerlich. Das Rad sei das Verkehrsmittel der Zukunft. Eine Lex-Senden dürfe es aber nicht geben.

 

Ktabg. Vogelpohl erläutert nochmals, dass der Antrag nur dazu dienen soll, dem Landrat ein neues Mandat zu erteilen.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr erläutert, dass ein Mandat immer bestehe, mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der kreisangehörigen Gemeinden Kontakt aufzunehmen. Dies sei ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Eine Abstimmung über den Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 08.06.2020 erfolgt daher nicht.

Der Radweg an der K 10 sei übrigens nicht im aktuellen Radwegbauprogramm enthalten. Seitens der Gemeinde Senden sei er als 4. Maßnahme zum Programm angemeldet worden.

Er führt weiter aus, dass man die Nutzung der Radwege durch S-Pedelecs gerne weiter prüfen werde. Momentan sei eine Nutzung aber rechtlich nicht zulässig.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr lässt sodann über den Beschlussvorschlag zum Radverkehrskonzept abstimmen.


Form der Abstimmung:                 offen durch Handheben

Abstimmungsergebnis:                 einstimmig