Bericht zum Stand der Umsetzung
Beschlussvorschlag:
Der Bericht zur Aufstellung eines Kinder- und Jugendförderplans für das Kreisjugendamt Coesfeld wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. - V
Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses (JHA) vom 29.09.2005 wurde die Verwaltung beauftragt, unter Beteiligung der betroffenen freien Träger der Jugendhilfe einen Kinder- und Jugendförderplan zu erarbeiten (SV-7-0249).
Auf Bitte des JHA-Mitglieds Anne Willing-Kertelge im JHA am 28.06.2007 soll die Kinder- und Jugendförderplanung auf die Tagesordnung des nächsten Jugendhilfeausschusses aufgenommen werden.
In der JHA-Sitzung am 19.10.2006 ist zur weiteren Vorgehensweise berichtet worden (SV-7-484). Diese gliederte sich demnach in zwei Hauptrichtungen:
- Die vorrangige Schaffung einer erweiterten
finanziellen Planungssicherheit für das bestehende Angebot in der Kinder- und Jugendförderung,
- Die Konkretisierung
der weiteren Planungsauftrag mit folgenden Arbeitspaketen:
o
Vervollständigung und
Vertiefung der Bestandsaufnahme für Nottuln und Nordkirchen,
o
Ausweitung der
Bestandserhebung und –darstellung (Angebotskataster) auf den gesamten
Zuständigkeitsbereich,
o
Überprüfung der
bestehenden Förderrichtlinien über die Auswertung und Analyse der erarbeiteten
Bestands- und Rahmendaten und der sich abzeichnenden demografischen
Entwicklung.
Die
Ausarbeitung von Punkt 2 sollte ohne genaue zeitliche Fristsetzung im Rahmen
vorhandener Personalressourcen für die Aufgabe der Jugendhilfeplanung nach § 80
SGB VIII erfolgen. Jedoch wurde die Verwaltung von der Politik gebeten, zügig
an der Erarbeitung des Kinder- und Jugendförderplans weiterzuarbeiten.
Zur Umsetzung dieser Aufgaben bis
heute ist Folgendes festzuhalten:
zu 1.
Ein wesentliches Ziel der landesgesetzlichen Vorgabe - dem 3. Ausführungsgesetz des KJHG NRW - ist es, eine längerfristige finanzielle Planungssicherheit für die Träger bestehender Angebote im Bereich der Jugendförderung herzustellen. Über den Beschluss zu den überarbeiteten „Richtlinien zur Förderung der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit“ wurde dieses bereits umgesetzt (SV-7-0546/1). Zur Deckung des förderfähigen Bedarfs wird im Verwaltungshaushalt im Haushaltsjahr 2007 ein Budget in Höhe von mindestens 616.798,00 € und im Haushaltsjahr 2008 611.398,00 € (Zuschussbedarf excl. Personal- und Sachkosten) zur Verfügung gestellt. Dabei hat die Verwaltung sicher zu stellen, dass die Verwendung der Budgetmittel nicht zum Ausgleich reduzierter Landesmittel erfolgt.
zu 2.
Auch die Ausarbeitung der umfassenden und künftigen Kinder- und Jugendförderplanung ist inzwischen weiter fortgeschritten:
o Weitere Informationslücken in Bezug auf die Modellkommunen wurden geschlossen.
o Gegenwärtig erfolgt die internetgestützte Bestandsaufnahme von Angeboten im gesamten Zuständigkeitsbereich.
o Außerdem werden derzeit Rahmendaten zur Demografie und Sozialstruktur in den Kommunen des Zuständigkeitsbereiches aufgearbeitet.
o Auf Grundlage dieser Bestandsaufnahme werden anschließend die bestehenden Förderstrukturen mit Blick auf neue bzw. andere Bedarfe und Notwendigkeiten hin überprüft.
o Parallel dazu erfolgt sukzessive die Ausarbeitung des Planungstextes.
o
Als Ergebnis der planerischen Analyse soll die
künftige Förderstruktur im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans festgelegt
werden.
Die
Vorlage der Planung zum Beschluss soll zur Sitzung des Jungendhilfeausschusses
am 29.11.2007 erfolgen.
Im
Rahmen der Erarbeitung der Konzeption und der Schwerpunktthemen hat es eine
intensive Beteiligung der Arbeitsgruppe „Kinder- und Jugendförderplan“ gegeben.
Im Unterausschuss „Jugendhilfeplanung“ wurde laufend hierzu berichtet. In
diesen Gremien und in der JHA-Sitzung am 19.10.2006 wurde die
Bestandsaufnahme aus den Modellkommunen als Zwischenbericht vorgestellt.
Gleichzeitig wurde die Thematik in der AG 78 „Jugendarbeit“ mehrfach erörtert.
Bis zur Beschlussvorlage im JHA am 29.11.2007 ist daher ein weiteres
Beteiligungsverfahren nicht mehr vorgesehen.