Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die
notwendigen Maßnahmen für den Bau des Radweges an der K 23 (AN 1) von der B 474
bis zum Naturschutzgebiet (Stat. 0+960) in Lüdinghausen zu veranlassen.
Begründung:
I. Problem
/ II. Lösung
Fußgänger und Radfahrer müssen im gesamten
Streckenverlauf die ca. 5 m breite Fahrbahn der K 23 mitbenutzen. Die
Verkehrsbelastung liegt gemäß der amtlichen Verkehrszählung aus dem Jahre 2010
bei durchschnittlich 1.212 Fahrzeugen am Tag. Problematisch ist auch die von
der B 474 deutlich abfallende Fahrbahngradiente. Sie bewirkt einerseits eine
relativ hohe Geschwindigkeit der herabfahrenden, aber auch eine Pendelbewegung
mit erhöhtem Platzbedarf für herauffahrende Radfahrer. Beides führt
gleichermaßen zu einem hohen Konfliktpotenzial zwischen motorisierten und nicht
motorisierten Verkehrsteilnehmern und zu einer besonderen Gefährdung der
Radfahrer. Durch die Anlage des Radweges wird das Gefährdungspotential
minimiert, die Lücke im überörtlichen Radwegenetz geschlossen und zur Schulwegsicherung
beigetragen.
Ursprünglich war geplant den Radweg von der
B 474 bis zur alten Fahrt des Dortmund-Ems-Kanals (Stat. 1,480) zu führen.
Probleme beim Grunderwerb führten dazu, den Radweg zu verkürzen und an dem
Wirtschaftsweg bei Stat. 0,960 zu beenden. Auch in der verkürzten Ausführung
hat der Radweg, wie oben beschrieben, weiterhin seine Verkehrsbedeutung. Nach
der überarbeiteten Planung beträgt die Länge der Baustrecke nun 960 m. Die
Kosten der Radwegbaumaßnahme belaufen sich auf ca. 330.000 €.
Die Bauarbeiten sollen zum Jahresende
öffentlich ausgeschrieben und der Bauauftrag vergeben werden. Mit einer Bauzeit
von ca. 5 Monate können im Herbst 2014 die ersten Radfahrer den Sonderweg
nutzen. Zeitgleich soll die geplante Deckenerneuerung auf dem Streckenabschnitt
vom Dortmund-Ems-Kanal bis zur K 13 mit ausgeschrieben werden (siehe SV-8-0950.
III. Alternativen
Keine.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen,
Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Für die Maßnahme stehen 370.000 € im
Produkthaushalt 2013/2014 zur Verfügung. 70 % der entstehenden Bau- und
Grunderwerbskosten werden vom Land als Zuwendungen nach den Förderrichtlinien
kommunaler Straßenbau gezahlt. Den Eigenanteil des Kreises als
Straßenbaulastträger übernimmt die Stadt Lüdinghausen.
V. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.
Anlagen:
Übersichtskarte