Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung der Fahrbahndecke auf einem 1,4 km langen Streckenabschnitt der K 23 (Abschnitt 1) in Lüdinghausen zu veranlassen.
Begründung:
I. Problem
/ II. Lösung
Der im beigefügten
Plan dargestellte Streckenabschnitt ist den Mitgliedern des Fachausschusses bei
der Straßenbereisung im September 2012 vorgestellt worden. Die K 23 (AN 1)
erstreckt sich von der B 474 bis zur K 13. Der vordere Streckenabschnitt, hier
soll Anfang 2014 ein Radweg gebaut werden, befindet sich in einem noch
ausreichenden Zustand. Die Teilstrecke vom Dortmund-Ems-Kanal bis zur K 13
weist eine Vielzahl von nah beieinander liegenden Schadstellen auf, so dass es
wirtschaftlicher ist, die Deckensubstanz vollflächig zu erneuern anstatt
punktuelle Maßnahmen vorzunehmen.
Es ist vorgesehen
die Fahrbahn im Hocheinbau mit einer bituminöse Tragschicht (10 cm) und einer
Verschleißschicht (4 cm) zu erneuern. Die Kosten für die Maßnahme liegen bei
ca. 180.000 €. Als Bauzeit werden 2 Monate einkalkuliert.
Um Synergieeffekte
zu nutzen, soll die Erneuerung der Fahrbahndecke zusammen mit der
Radwegbaumaßnahme im vorderen Streckenabschnitt (siehe SV-8-0930) vergeben
werden. Die öffentliche Ausschreibung und Auftragsvergabe soll zum Jahresende
erfolgen. Bei geeigneter Witterung können die Bauarbeiten dann im Frühjahr 2014
beginnen.
III. Alternativen
Keine.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen,
Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Da nach den neuen
Förderrichtlinien nur für eine Grunderneuerung und nicht für die Erneuerung von
Deckschichten eine Fördermöglichkeit besteht, ist die Maßnahme ausschließlich
aus Eigenmitteln zu finanzieren. Unter Berücksichtigung der abgewickelten
Maßnahmen und erteilter Aufträge stehen noch etwa 180.000 € im laufenden
Haushaltsjahr zur Verfügung. Darüber hinaus besteht eine
Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2014 in Höhe von
400.000 €.
V. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.
Anlagen:
Übersichtkarte