Beschlussvorschlag:
Der
Entwurf des Gesamtabschlusses 2012 einschl. Anlagen wird vom Kreistag zur
Kenntnis genommen und dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet.
Begründung:
I. Problem
Nach § 53 Abs. 1
KrO NRW i.V.m. § 116 Abs. 1 GO NRW hat der Kreis Coesfeld in jedem
Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Er
besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang
und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Ferner ist dem Gesamtabschluss
ein Beteiligungsbericht beizufügen.
Nach § 53 Abs. 1
KrO NRW i.V.m. § 116 Abs. 5 GO NRW ist der Gesamtabschluss innerhalb der ersten
neun Monate nach dem Abschlussstichtag aufzustellen. Der Entwurf des
Gesamtabschlusses wird vom Kämmerer aufgestellt und vom Landrat bestätigt. Der
Landrat leitet den Entwurf des Gesamtabschlusses dem Kreistag zu (§ 116 Abs. 5
GO NRW i.V.m. § 95 Abs. 3 GO NRW).
Nach § 26 Abs. 1
Satz 2 Buchstabe i) KrO NRW bestätigt
der Kreistag den Gesamtabschluss. Dieser Beschlussfassung geht die
Prüfung des Gesamtabschlusses durch den Rechnungsprüfungsausschuss voraus.
Dabei bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss des Rechnungsprüfungsamtes.
Nach § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 101 GO NRW
hat der Rechnungsprüfungsausschuss über Art und Umfang der Prüfung sowie über
das Ergebnis der Prüfung einen Prüfungsbericht zu erstellen. Der
Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über seine Versagung ist in den
Prüfungsbericht aufzunehmen. Der Rechnungsprüfungsausschuss fasst das Ergebnis
der Prüfung in einem Bestätigungsvermerk zusammen.
II. Lösung
Nach Ziffer 5.3
der Gesamtabschlussrichtlinie des Kreises Coesfeld vom 15.12.2010 war vom Kreis
Coesfeld erstmals zum Abschlussstichtag 31.12.2010 ein Gesamtabschluss aufzustellen.
Stichtag für die Aufstellung des Gesamtabschlusses ist im Weiteren der 31.12.
eines jeden Jahres.
Um einen
Gesamtabschluss erstellen zu können, müssen geprüfte bzw. testierte Jahresabschlüsse
des Vollkonsolidierungskreises vorliegen. Die Prüfung des Jahresabschlusses
2012 des Kreises Coesfeld ist abgeschlossen. Die Feststellung des
Jahresabschlusses 2012 durch den Kreistag ist für die Sitzung am 25.09.2013
vorgesehen. Gleichzeitig wird in dieser Sitzung hiermit fristgerecht der
Entwurf des Gesamtabschlusses 2012 des Kreises Coesfeld vorgelegt.
Die anschließende
Prüfung und Testierung des Gesamtabschlusses 2012 erfolgt durch den
Rechnungsprüfungsausschuss. Die nächste Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
findet am 05.12.2013 statt, so dass die abschließende Behandlung des
Gesamtabschlusses 2012 in der Sitzung des Kreistages am 18.12.2013 erfolgen
könnte.
III. Alternativen
Keine.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Es entstehen Personal- und Sachaufwendungen für die Erstellung, Prüfung
und Beratung des Gesamtabschlusses 2012 einschl. Anlagen sowie Aufwendungen für
den Sitzungsdienst.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach § 53 Abs. 1
KrO NRW i.V.m. § 116 Abs. 5 GO NRW und § 95 Abs. 3 GO NRW ist der Entwurf des
Gesamtabschlusses 2012 vom Landrat dem Kreistag zuzuleiten.