Beschlussvorschlag:
- Ohne –
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. –
V.
Die
Gebührenkalkulation für das Betriebsjahr 2013 und die daraus folgenden
Festsetzungen der Gebührensätze für die verschiedenen Leistungen der Abfallentsorgung
wurde in der Kreistagssitzung am 19.12.2012 beschlossen. Der Beschluss sah folgende Änderungen bei den
Gebührensätzen vor:
1.
Die Gebühren für
Restabfälle aus dem gemeindlichen Anschluss- und Benutzungszwang wurden von 150,00
€/t auf 147,00 €/t gesenkt.
2.
Die Gebühren für
die Restabfälle aus dem kommunalen Bereich (z.B. Verwaltungen, Bauhöfe,
Schulen) wurden von 150,00 €/t auf 147,00 €/t gesenkt.
3.
Die Gebühren für
Altholz wurden von 3,00 €/t auf 6,00 €/t angehoben.
4.
Die Gebühren für
verwertbare Grün- und Bioabfälle; wurden von 96,00 €/t auf 80,00 €/t
gesenkt.
5.
Die Gebühren für
asbesthaltige Baustoffe (max. 1 t bzw. max 1 cbm i.R. einer freiwilligen
Anlieferung) wurden von 200,00 €/t
auf 250,00 €/t angehoben.
6.
Die Gebühren für
Altmetalle wurden von 114,00 €/t auf
105,00 €/t gesenkt.
7.
Die Gebühren für
E-Schrott wurden 96,00 €/t auf 99,00 €/t angehoben.
Die übrigen Gebührensätze blieben
unverändert
Die
Kalkulation, das Betriebsergebnis und die Abweichungen sind der Anlage zu
entnehmen.
- Abfallmengen
Hinsichtlich der Abfallmengen wird auf die Abfallstatistik 2013 verwiesen, die in der Ausschusssitzung am 11.03.2014 verteilt wurde. Für die neuen Ausschussmitglieder wird die Abfallstatistik in der Sitzung verteilt.
- Betriebswirtschaftliches Ergebnis
Grundlage des Betriebsergebnisses sind die Rechnungsergebnisse der Sachkonten, die dem Teilergebnisplan 70.04. – Durchführung der Abfallentsorgung (krE) – zugeordnet sind und der darüber hinaus kostenrechnerisch zu berücksichtigenden Aufwandspositionen (Ziffern 7 bis 9 der Aufwandspositionen). Unter Berücksichtigung der Abgrenzungsrechnung weist das Betriebsergebnis eine Überdeckung von 450.246 Euro aus. Gemessen am kalkulierten Gesamtaufwand bedeutet dies eine Abweichung von 4,67 %. Einzelheiten können der anliegenden Übersicht entnommen werden.
Die wesentlichen Abweichungen von der Kalkulation (> 50.000 Euro) sind nachstehend kurz erläutert:
a) Die kalkulierten Abfallmengen sind geringfügig unterschritten worden. Diese Mindermengen haben Mindereinnahmen bei den Benutzungsgebühren von 160.344 Euro und auch geringere Entgeltzahlungen an die WBC GmbH zur Folge.
b) Die Entgeltzahlungen umfassen im wesentlichen die Zahlungen an die WBC GmbH in Höhe von 8.819.723,00 Euro. Die Zahlungen sind insgesamt um 206.825 Euro geringer ausgefallen. Diese Minderausgaben ergeben sich zum einen aus den genannten geringeren Abfallmengen und zum anderen durch geringere Aufwendungen der WBC GmbH im Bereich der betrieblichen Aufwendungen.
c) Die Rekultivierungsrücklage wies einen Überschuss von 334.594 Euro aus.
In der Sitzung am 13.03.2014 hat der Kreistag beschlossen, dass künftig im Rahmen des Jahresabschlusses zu prüfen ist, ob und in welcher Höhe Erträge aus der Anlage von Finanzmitteln der Rekultivierungsrücklage dem Gebührenhaushalt ergebnisverbessernd zugeführt werden können um das Niveau zwischen Rekultivierungsrücklage und Rekultivierungsrückstellung ausgeglichen zu halten.
Aufgrund dieses Beschlusses wurde der Überschuss dem Gebührenhaushalt zugeführt.
- Die Überdeckung von 450.246 Euro ist
gem. § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) in der zurzeit gültigen
Fassung innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Unter Berücksichtigung der
kalkulierten Entnahme für das Betriebsjahr 2014 beträgt die Summe der noch
auszugleichenden Überdeckungen aus Vorjahren 1.078.457 Euro.