Beschlussvorschlag:
An der „Großen Landkreisversammlung“ des Landkreistages NRW am 30.09.2016 im Forum Mariengarden, Kreis Borken nehmen neben dem Landrat und der 1. stellvertretenden Landrätin folgende sechs Kreistagsabgeordnete als Gastdelegierte bzw. Nachrücker teil:
Gastdelegierter |
Schulze Esking, Werner |
Gastdelegierte |
Selhorst, Angelika |
Gastdelegierte |
Bednarz, Waltraud |
Gastdelegierte |
Raack, Mareike |
1. Nachrücker |
Wobbe, Ludger |
2. Nachrücker |
Rampe, Carsten |
Den vorgenannten Kreistagsabgeordneten wird gem. § 9 Abs. 7 der Hauptsatzung des Kreises Coesfeld die Dienstreisegenehmigung für die Teilnahme an der „Großen Landkreisversammlung“ erteilt.
I. Problem
Am 30.09.2016 findet eine „Große Landkreisversammlung“ des Landkreistages NRW sowie ein Festakt „200 Jahre rheinische und westfälische Kreise 1816 – 2016“ mit der Ministerpräsidentin, Frau Hannelore Kraft, im Forum Mariengarden, Kreis Borken, statt.
Es besteht die Möglichkeit, neben den zwei ordentlichen Delegierten kraft Satzung, der Landrat sowie die 1. stellvertretende Landrätin, vier Gastdelegierte sowie zwei Nachrücker für die Teilnahme am Festakt und am öffentlichen Teil der „Großen Landkreisversammlung“ zu benennen.
Die Kreistagsabgeordneten wurden in der Kreistagssitzung hierüber informiert und gebeten, Gastdelegierte sowie Nachrücker zu benennen. Anhaltspunkt für die Benennung war die Verteilung nach Hare-Niemeyer (Gastdelegierte: CDU zwei Vertreter, SPD ein Vertreter, Grüne ein Vertreter; Nachrücker: CDU ein Vertreter, SPD ein Vertreter).
Für die 1. stellvertretende Landrätin gilt die Dienstreisegenehmigung nach § 9 Abs. 7 der Hauptsatzung des Kreises Coesfeld als erteilt. Die bis zu sechs weiteren Kreistagsabgeordneten benötigen eine Dienstreisegenehmigung gem. § 9 Abs. 7 der Hauptsatzung des Kreises Coesfeld.
II. Lösung
Die Kreistagsfraktionen haben die umseitig genannten sechs Kreistagsabgeordneten vorgeschlagen, die an der „Großen Landkreisversammlung“ neben dem Landrat und der 1. stellvertretenden Landrätin teilnehmen sollen.
III. Alternativen
Auf eine Teilnahme der bis zu sechs Kreistagsabgeordneten als Gastdelegierte bzw. Nachrücker an der „Großen Landkreisversammlung“ wird verzichtet.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Fahrtkostenentschädigung und Verdienstausfallersatz sind im Haushalt veranschlagt.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Gemäß § 26 Abs. 5 KrO NRW ist der Kreistag zuständig.