Beschlussvorschlag:
- Der räumliche
Geltungsbereich eines im MobiTicket erworbenen MonatsAbos oder 9 Uhr
MonatsAbos wird ab 01.10.2016 um die Preisstufen 3 und 4 erweitert.
Voraussetzungen sind ein münsterlandweit einheitliches Vorgehen und die
Anpassung der Zuwendungsbewilligung.
- Die Verwaltung wird beauftragt, beim Ministerium
für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes
Nordrhein-Westfalen einen entsprechenden Änderungsantrag zu
stellen.
- Der Förderantrag für das Jahr 2017 wird
auf der Grundlage dieser neuen Festlegungen gestellt.
Begründung:
I. – IV.
Am 23.09.2015 hat der Kreistag des Kreises Coesfeld den Beschluss zur
Einführung eines Sozialtickets gemäß NRW- „Richtlinie über die Gewährung von
Zuwendungen zur Förderung des Sozialtickets im ÖPNV Nordrhein-Westfalens“
gefasst (Sitzungsvorlage Nr. SV-9-0337). Diese Unterstützung zum Erwerb eines
Fahrkartenabonnements wurde unter dem Namen MobiTicket zum 01.01.2016 in allen
Münsterlandkreisen eingeführt. Der Kreis Coesfeld hat bei der Bezirksregierung
Münster einen Förderantrag über 234.000
€ für das Jahr 2016 gestellt.
Folgende Fahrkartenabos werden seither zu einem vergünstigten Preis an
die Bezugsberechtigten ausgegeben:
- Abo (für
Preisstufe 2 für ein Stadtgebiet)
- 9 Uhr Abo
(für Preisstufe 2 für ein Stadtgebiet)
- 60plusAbo
(für Kreis oder Netz Münsterland)
- FunAbo (für Netz Münsterland)
In seiner Sitzung vom 24.05.2016 hat der Ausschuss für Straßen- und
Hochbau, Vermessung und öffentlicher Personennahverkehr die Prüfung einer
Anpassung des Ticketangebotes beauftragt, nachdem die Nachfrage hinter den
Erwartungen zurückgeblieben ist.
Auswirkung einer räumlichen Ausweitung des MobitTckets „Abo“ und „9 Uhr
Abo“ auf die Preisstufen 3 und 4 hinsichtlich Kostenentwicklung und
Nachfragesteigerung.
Die Münsterlandkreise haben sich im April 2016 auf Fachebene auf eine
mögliche Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches für o.g. Abos auf die
Preisstufen 3 und 4, vorbehaltlich der vollständigen Finanzierung des
Unterschiedsbetrages aus der Fördersumme, verständigt. Es lagen allerdings
zunächst nur Nachfragedaten vom Vertriebspartner RVM bis April 2016 vor.
Mittlerweile liegen Vertriebsdaten bis August 2016 (ortsbezogen bis Juni
und für August) vor (Anlagen 1und 2).
Die RVM-Hochrechnung für 2016 (Anlage 2) weist aus, dass danach in 2016
nur rund 29 Prozent der Fördermittel verbraucht würden. Der erforderliche
Förderbetrag in 2016 wird demnach deutlich unter der bewilligten Summe bleiben.
Ein finanzielles Risiko für den Kreishaushalt ist bei Erweiterung auf die
Preisstufen 3 und 4 demnach nicht zu erwarten. Vielmehr wird das Angebot für
die Hilfeberechtigen erweitert und die Ausnutzung der Landesförderung
optimiert.
Auf der Basis des bislang stärksten Monats Juni 2016 wurde eine
Hochrechnung zur Ermittlung des erforderlichen Förderbetrages in 2017
durchgeführt (Anlage 3). Demnach wird der erforderliche Unterschiedsbetrag im
Kreis Coesfeld voraussichtlich ebenfalls hinter der bewilligten Fördersumme
zurückbleiben. Somit wird empfohlen, für 2017 einen Förderantrag mit derselben
Fördersumme und mit den geänderten Rahmenbedingungen zu stellen.
Information über das MobiTicket
Verteilung der Informationen zu Beginn der Maßnahme: Der Kreis Coesfeld
hat, zusammen mit dem Vertriebspartner RVM, zu Beginn des Jahres 2016 alle
Jobcenter über das Verfahren informiert und gleichzeitig Bestellflyer und
DIN-A-3-Plakate an die zuständigen Stellen verteilt.
Optimierung der Verteilung mit dem Ziel einer breiteren Streuung der
Informationen: Im Juni 2016 hat die Verwaltung diese Hinweise an die Jobcenter
erneuert und zusätzlich zwischenzeitlich erschienene Flyer in englischer und
arabischer Sprache mit Bestellscheinen verschickt. Gleichzeitig wurde auf der
Homepage des Kreises Coesfeld eine entsprechende Information eingestellt,
zusammen mit dem Angebot, die Flyer herunterzuladen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Für die Entscheidung ist gem. § 26 Abs. 1 KrO NRW der Kreistag zuständig.