Beschlussvorschlag:
1. Der
dargestellten Vorgehensweise sowie den in der Vorlage entsprechend der
Liniensteckbriefe und Fahrpläne dargestellten Anpassungen des Nahverkehrsplanes
wird zugestimmt.
2. Der ZVM Bus wird beauftragt, die wettbewerblichen Verfahren
einzuleiten.
Begründung:
I. Problem
In der Sitzung
des Kreistages am 14.12.2011 wurde das Linienbündelungskonzept (COE 2 – COE 5)
sowie die Wettbewerbstreppe als Teil des 2. Nahverkehrsplans (NVP) für den
Kreis Coesfeld beschlossen. Es umfasste die Linienverkehre aller Linien, die
nicht der Direktvergabe an die Regionalverkehr Münsterland GmbH (COE 1)
zugeordnet worden sind.
Für die
Regionalverkehrslinien ist der Kreis nicht nur in der Aufgaben-, sondern auch
in der Finanzverantwortung. Der Bedienungsumfang und die Bedienungsqualität
werden durch den Nahverkehrsplan des Kreises vorgegeben.
Ende 2017 bzw.
Anfang 2018 laufen im Kreis Coesfeld die Konzessionen der 7 Regionallinien 552,
580, 581, 589, 771, 582 und R81 aus. Diese Linien bilden derzeit das
Linienbündel COE 2, für welches am 08.01.2018 die Betriebsaufnahme erfolgen
sollte. Die unterschiedlichen Laufzeitenden der einzelnen Linien erschweren die
genehmigungsrechtliche Abwicklung.
II. Lösung
Zur Vereinfachung
der Betriebsaufnahme bzw. der genehmigungsrechtlichen Abläufe ist die Teilung
des Linienbündels COE 2 in zwei unabhängig voneinander zu beantragende
Teilbündel COE 2a (Linien 581, 589 und 771) mit Betriebsaufnahme am 01.11.2017
sowie COE 2b (Linien 552, 580, 582 und R81) mit Betriebsaufnahme am 08.01.2018
zu beschließen.
Die Konzessionslaufzeiten
der Teilbündel enden zum Harmonisierungszeitpunkt am 31.10.2024.
Für die
anstehenden wettbewerblichen Verfahren sind Angebotsanpassungen vorgesehen. Für
die einzelnen Linien wurden Liniensteckbriefe erarbeitet, die alle wichtigen
Inhalte der künftigen Bedienung enthalten.
Teilbündel 2a
Linie 581 Osterwick – Coesfeld
Status Quo
Die Linie 581 ist
überwiegend auf die Belange des Schülerverkehrs zwischen Osterwick und Coesfeld
ausgerichtet.
Geplantes
Konzept:
Das Angebot wird
grundsätzlich unverändert beibehalten.
Lediglich soll
die Fahrt um 10.42 Uhr an Schultagen ab Osterwick, Hauptstraße entfallen.
Nachdem bereits bei einer Zählung im November 2012 nur ein Fahrgast erfasst
wurde, stellte der derzeitige Betreiber zum Fahrplanwechsel 2015 die Bedienung
von einem regulären Bus auf eine zu bestellende TaxiBus-Fahrt um. Nun soll
diese Fahrt aufgrund fehlender Nachfrage entfallen.
Auf geänderte
Belange des Schulverkehrs muss kurzfristig reagiert werden.
Linie 589 Billerbeck – Holtwick – Billerbeck
Status Quo
Die Linie 589 ist
überwiegend auf die Belange des Schülerverkehrs zwischen Billerbeck, Holtwick
und Osterwick ausgerichtet.
Geplantes
Konzept:
Das Angebot wird
grundsätzlich unverändert beibehalten. Auf geänderte Belange des Schulverkehrs
muss kurzfristig reagiert werden.
Linie 771 Holtwick – Osterwick – Darfeld – Altenberge
Status Quo
Die Linie 771
bietet einzelne Fahrten zwischen Holtwick, Osterwick, Darfeld und Altenberge
dar.
Geplantes
Konzept:
Das Angebot wird
grundsätzlich unverändert beibehalten.
Teilbündel 2b
Linie 552 Dülmen – Appelhülsen - Bösensell - Münster
Status Quo
Die Linie 552 ist
überwiegend auf die Belange des Schülerverkehrs zwischen Buldern – Dülmen
ausgerichtet.
Geplantes
Konzept:
Das Angebot wird
grundsätzlich unverändert beibehalten, d.h. es wird der Fahrplan der letzten
Vergabe gefordert. Die über dieses Angebot hinausgehenden, zusätzlichen Fahrten
des derzeitigen Fahrplans gehören nicht zum geforderten Mindestangebot. Auf
geänderte Belange des Schulverkehrs muss kurzfristig reagiert werden.
Linie 580 Coesfeld – Dülmen
Status Quo
Die Linie 580 ist
überwiegend auf die Belange des Schülerverkehrs zwischen Coesfeld und Dülmen
ausgerichtet.
Geplantes
Konzept:
Das Angebot wird
grundsätzlich unverändert beibehalten, d.h. es wird der Fahrplan der letzten
Vergabe gefordert. Die über dieses Angebot hinausgehenden, zusätzlichen Fahrten
des derzeitigen Fahrplans gehören nicht zum geforderten Mindestangebot. Auf
geänderte Belange des Schulverkehrs muss kurzfristig reagiert werden.
Linie 582 Coesfeld – Legden
Status Quo
Die Linie 582 ist
überwiegend auf die Belange des Schülerverkehrs zwischen Legden und Coesfeld
ausgerichtet.
Geplantes
Konzept:
Das Angebot wird
grundsätzlich unverändert beibehalten.
Linie R81 Coesfeld – Burgsteinfurt
Status Quo
Die Linie R81
stellt eine regionale Verbindung zwischen Coesfeld und Burgsteinfurt dar. Die
R81 wurde in 2009 gemeinsam mit dem Kreis Steinfurt erstmals ausgeschrieben.
Geplantes
Konzept:
Das Angebot wird
grundsätzlich unverändert beibehalten.
Durchführung der
Verfahren:
Für die
Neuvergabe der Konzessionen der Linien der Teilbündel COE 2a und COE 2b wird
der Kreis Coesfeld eine Vorabbekanntmachung zum Vergabeverfahren durchführen.
Nach der Veröffentlichung haben interessierte Verkehrsunternehmen 3 Monate Zeit,
eigenwirtschaftliche Angebote auf Basis der Mindestvorgaben bzw. weiterer
Zusatzleistungen bei der Bezirksregierung einzureichen. Das entspricht dem
früheren Genehmigungswettbewerb.
Ziel des ersten
Verfahrensschrittes ist es, kommerzielle (eigenwirtschaftliche) Anträge von
Verkehrsunternehmen zu erhalten, für die keine Zuzahlungen erforderlich sind.
Sollten keine
kommerziellen Anträge innerhalb der drei Monate eingegangen sein, ist das
Ausschreibungsverfahren durchzuführen.
Für die Linien
der Teilbündel COE 2a und COE 2b wurden Liniensteckbriefe erarbeitet, die alle
wichtigen Inhalte der zukünftigen Bedienung enthalten und als Teil des
Nahverkehrsplanes beschlossen werden.
Die Vorgaben der
Liniensteckbriefe und Mindestbedienkonzepte können auch dann, wenn der
„Genehmigungswettbewerb“ nicht erfolgreich war, nicht unterschritten werden.
Der Leistungsumfang ist dann der Ausschreibung zugrunde zu legen und
entsprechend zu finanzieren.
III. Alternativen
keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Bis auf die Linie R81 werden derzeit alle
Linien eigenwirtschaftlich/kommerziell (ohne öffentliche Zuschüsse) erbracht.
Die Kosten für die Linie R81 werden im Rahmen
der Ausschreibung ermittelt.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Für die Entscheidung ist der Kreistag zuständig (§ 26 Abs. 1 KrO NRW).