Betreff
Zukunft des Sandsteinmuseums - aktueller Sachstand
Vorlage
SV-9-0596
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

- zur Kenntnisnahme -

Begründung:

 

I.   Problem

In der Kreistagssitzung am 22.06.2016 wurde zur zukünftigen Entwicklung des Sandstein­museums und der Beteiligung des Kreises Coesfeld an diesem Vorhaben folgendes beschlossen:

 

1.      Der Kreis Coesfeld erhöht seinen jährlichen Betriebskostenzuschuss für das Sandsteinmuseum in Havixbeck von bisher ca. 13.425 Euro auf max. 35.000 Euro ab dem Jahr 2018.

 

2.      Der Beschluss nach Ziffer 1 steht unter dem Vorbehalt, dass die nachfolgenden Bedingungen erfüllt werden:

2.1.        Die Gemeinde Havixbeck entwickelt ein vom Rat mitgetragenes Konzept zur Fortentwicklung des Sandsteinmuseums und schafft die für die Verleihung des A-Stempels der Regionale Agentur erforderlichen Voraussetzungen und stellt den erforderlichen Förderantrag.

2.2.        Die Umsetzung des Konzepts gemäß den Regelungen des entsprechenden Förderbescheids der Bezirksregierung erfolgt in den Jahren 2017 und 2018.

2.3.        Der Regionale-Prozess wird durch eine/n Kreisvertreter/in aktiv begleitet, indem dieser/diese Mitglied in einem Begleitgremium wird, das noch einzurichten ist.

 

3.    Die Finanzmittel gemäß Ziffer 1 werden erst dann ausgezahlt, wenn der Kreistag feststellt, dass die unter Ziffer 2 formulierten Bedingungen eingehalten wurden.

 

II.  Lösung

 

Die Gemeinde Havixbeck hat zwischenzeitlich einen Beirat zur Fortentwicklung des Sandsteinmuseums eingerichtet, in dem verschiedene politische und Verwaltungsvertreter der Gemeinde, Mitglieder des Fördervereins des Sandsteinmuseums, des Heimatvereines, der Nachbarschaft, der Gemeindeverwaltung und der Regionale 2016-Agentur vertreten sind. Seitens des Kreises Coesfeld ist Kreisangestellte Simone Thiesing im Beirat vertreten.

 

Der Beirat und eine daraus gebildete kleinere Unterarbeitsgruppe haben in den vergangenen Wochen bereits einige Male getagt. Das zwischenzeitlich von der Gemeinde Havixbeck beauftragte Architekturbüro BPW baumgart + Partner begleitet den Prozess fachlich und übernimmt die Moderation.

 

Auf Anraten der Regionale 2016-Agentur soll möglichst zeitnah ein Architekturwettbewerb durch­geführt werden, in dessen Folge dann ein passender Entwurf für die Neukonzeption und ‑gestaltung des Sandsteinmuseums durch das im Wettbewerb ausgewählte Büro erstellt werden soll. Ein Zeitplan mit den nächsten Arbeitsschritten wurde mit Unterstützung der Regionale 2016-Agentur aufgestellt.

 

Die Unterarbeitsgruppe arbeitet aktuell mit Hochdruck an der Aufstellung von Vorgaben für den Architektur­wettbewerb. Folgende Punkte werden dort z. B. diskutiert:

-    Vorbedingungen wie z. B. Umgang mit der Parkplatzfrage, Belange Denkmalschutz, Vorgaben aus geltendem Planungsrecht,

-    Anforderungen an das Raumprogramm,

-    Beschreibung von Anforderungen einzelner Nutzungseinheiten wie z. B. Werkschule, Eingangs-/Kassenbereich,

-    Gestaltung/Eingangscharakter,

-    Kosteneinhaltung.

 

Der in diesen Arbeitstreffen erarbeitete Vorschlag wird dem gesamten Beirat am 24.08.16 vorgestellt und dort abgestimmt.

 

Die nächsten Arbeitsschritte sind wie folgt angedacht:

- 24. August 2016:             Vorstellung und Abstimmung der Vorschläge aus der Unterarbeitsgruppe in der Beiratssitzung,

- Anfang Sept. 2016:         Erstellung der Aufgabenbeschreibung für den Architekturwettbewerb,

- Sept. 2016:                      Ratssitzung,

- Sept./Okt. 2016:              Bewerbungs- und Bearbeitungsphase für Architekturbüros, Wettbewerb,

- Ende Sept. 2016:            Ratssitzung, Antrag B-Label Regionale 2016,

- Ende Okt. 2016:              Jury-/Beiratssitzung, Auswahl des Entwurfs,

- Nov. 2016:                       Konkretisierung Vorentwurf durch ausgewähltes Architekturbüro,

- 30. Nov. 2016:                 Antragstellung Städtebauförderung 2017,

- Anfang Dez. 2016:          Ratssitzung,

- Mitte Dez. 2016:              Entscheidung Regionale 2016-Lenkungsausschuss über B-Label.

 

III. Alternativen

 

-

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Auswirkungen ergeben sich erst dann, wenn die unter Absatz I Ziffer 2 genannten Bedingungen erfüllt werden. Hierüber kann erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung