Betreff
Sachstandsbericht Breitbandausbau im Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-9-0608
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Sachstandsbericht sowie die mündlich vorgetragenen Erläuterungen zur Breitband-Ausbauplanung werden zur Kenntnis genommen.

 

2. Die Verwaltung wird vorbehaltlich des Vorliegens eines entsprechenden Zuwendungsbescheides beauftragt, die notwendigen Schritte zur Neuschaffung einer auf drei Jahre befristeten Stelle „Breitbandkoordinator“ einzuleiten.

Begründung:

 

I.   Problem

Der flächendeckende Breitbandausbau zählt derzeit zu den vorrangigen wirtschaftspolitischen Zielen im Kreis Coesfeld. Bereits Anfang 2010 haben der Kreis, die Städte und Gemeinden sowie die wfc einvernehmlich eine Ausbaustrategie vereinbart, die dem Kreis und insbesondere der wfc eine beratende bzw. koordinierende Rolle zuweist und die Federführung für konkrete Ausbauprojekte in den jeweiligen Städten und Gemeinden verortet. Im Zuge ihrer beratenden Rolle hat die wfc bereits in 2013 einen Masterplan für den Breitbandausbau im Kreis Coesfeld insbesondere für die Innenbereiche erarbeitet und den Städten und Gemeinden für weitere Planungen und Projekte zur Verfügung gestellt. Die Breitbandversorgung im Kreis Coesfeld hat dadurch in den letzten Jahren eine deutliche Verbesserung erfahren. Ausgehend von einer Versorgungsquote von 24,5 % aller Haushalte/Unternehmen mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s konnten in Zusammenarbeit mit Telekommunikationsunternehmen der Privatwirtschaft inzwischen zahlreiche Ausbauprojekte gestartet bzw. realisiert werden. Darüber wurde regelmäßig im Ausschuss berichtet. In den letzten Wochen konnten in den den Ortsteilen Osterwick und Darfeld der Gemeinde Rosendahl sowie im Ortsteil Seppenrade und den Gewerbegebieten Seppenrader Straße-Nord, Wieschebrink und Tetekum der Stadt Lüdinghausen Nachfragebündelungen der Deutschen Glasfaser erfolgreich abgeschlossen werden. Der Ausbau wird in Kürze starten. Unter Einbeziehung der noch im Ausbau befindlichen Projekte haben im Kreis Coesfeld aktuell rd. 85 % aller Anschlüsse Zugang zu Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s bzw. rd. 38 % aller Anschlüsse direkten Zugang zu Glasfasernetzen (FTTB/FTTH). Zum Vergleich: Die FTTB/FTTH-Versorgungsquote in NRW liegt bei 6,3 %, im Bund bei etwas mehr als 1%.

 

Neben dem Bestreben, die noch bestehenden Lücken in der Breitbandversorgung in den Innenbereichen zu schließen, liegt ein deutlicher Schwerpunkt des Kreises Coesfeld und seiner Städte und Gemeinden jetzt in einer Erschließung auch der Außenbereiche. Von den Anliegern im Außenbereich wird der deutliche Wunsch geäußert, ebenfalls an die Glasfasernetze angebunden zu werden. Dafür ist man zu erheblichen Eigenleistungen bereit.

 

II.  Lösung

Um dieses Ziel zu erreichen, wurde die Entwicklung eines Masterplans zur flächendeckenden, festnetzgestützten und wirtschaftlich tragfähigen Glasfasererschließung des Außenbereichs an das Ingenieurbüro WiR Solutions mit Sitz in Greven vergeben. Für das Auftragsvolumen i.H.v. 41.650 € brutto liegt ein Zuwendungsbescheid für eine 100 %-Förderung des Bundes vor. Die genauen Ziele und Inhalte der Ausbauplanung werden in der Ausschusssitzung von Herrn Dr. Grüner sowie einem Vertreter des Planungsbüros WiR Solutions erläutert.

 

Aufbauend auf den Ergebnissen der in Auftrag gegebenen Ausbauplanung ist zu Anfang 2017 die Neueinstellung eines Breitbandkoordinators geplant, der bei der Umsetzung von Ausbauprojekten in den Außenbereichen unterstützend tätig werden soll. Vereinbarungsgemäß soll der Koordinator eng mit der wfc zusammenarbeiten und dort auch seinen Dienstort haben. Arbeitgeber wird jedoch der Kreis Coesfeld sein, da über Landesmittel eine dreijährige Förderung der Personalkosten von 150.000 € gewährt wird, die ausschließlich durch Kreise und kreisfreie Städte beantragt werden kann. Die Stelle ist mit Entgeltgruppe 10, Stufe 2 kalkuliert.

 

III. Alternativen

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IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Ausbauplanung Breitband: außer Personalaufwand keine Auswirkungen, da eine 100 %-Förderung des Bundes zur Verfügung steht.

 

Geplante Einstellung eines Breitbandkoordinators: Aufgrund der Landesförderung über 150.000 € beschränkt sich der Eigenanteil des Kreises Coesfeld auf die über die Maximalförderung hinausgehenden Personalkosten i.H.v. 21.000 €, verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren. Die Overheadkosten der einzurichtenden Personalstelle werden von der wfc getragen.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Kreistag gem. § 26 Abs. 1 KrO NRW.