Betreff
Entwurf Haushalt 2017;
hier: Produktgruppen 40.01, 40.02, 40.03, 40.04 und 41.01
Vorlage
SV-9-0655
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2017 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw.

-fehlbeträgen der Produktgruppen

 

im  Budget 02 

 

Produktgruppen                                                                                                              ab Seite

 

40.01

Leistungen der Schulen

132

40.02

Schülerbezogene Leistungen

144

40.03

Serviceleistungen

149

40.04

Schulamt

158

 

41.01

 Kulturzentren, überörtliche Arbeit 

166

 

inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Anmerkung: Die sich in dieser Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport ergebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste zusammengestellt und dem AfFWuK/Kreisausschuss/Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

Aufgrund des § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in Verbindung mit den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der jeweils gültigen Fassung, ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

II.  Lösung

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2017 wurde vom Kämmerer am 27.10.2016 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 02.11.2016 finden die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen und im Kreisausschuss in der Zeit vom 24.11.2016 – 14.12.2016 statt. Die Beschlussfassung durch den Kreistag ist für die Sitzung am 21.12.2016 vorgesehen.

 

Die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger werden den Entwurf des Vorberichtes und des Haushaltplans jeweils in Auszügen mit dieser Sitzungsvorlage erhalten.

 

Der Haushalt 2017 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 GemHVO NRW  ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, ist dem Produktbuch daher eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene beigefügt (Seiten 564 ff.). Hierbei kann es durchaus vorkommen, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.

 

Haushalt 2017

In den folgenden Übersichten sind die im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesenen Jahresergebnisse aus Zeile 26 der Teilergebnispläne dargestellt. Zur näheren Erläuterung wird auf die im Haushaltsplanentwurf 2017 enthaltenen Ausführungen verwiesen.

 

Produktbereich 40:

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung 2016 zu 2017
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

2015

2016

2017

Produktbereich 40 –Schule und Bildung

 

 

 

 

40.01 Leistungen der Schulen

-.2.158.937

-2.318.064

-2.441.484

-123.420

40.02 Schülerbezogene Leistungen

-1.602.658

-1.612.490

-1.651.967

-39.477

40.03 Serviceleistungen

-292.986

-343.454

-372.094

-28.640

40.04 Schulamt

-224.926

-200.783

-225.286

-24.503

Summe Produktbereich 40

-4.279.507

-4.474.791

-4.690.831

-216.040

 

In der Produktgruppe 40.01 „Leistungen der Schulen“ werden Erträge und Aufwendungen nachgewiesen, die sich aus der Schulträgerschaft des Kreises Coesfeld für die Berufskollegs  sowie für die Förderschulen ergeben. Sie beinhaltet auch die Betriebskostenzuschüsse, die der Kreis den Trägern privater Ersatzschulen (Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in Nordkirchen und Gescher) gewährt.

Zwischen den Berufskollegs des Kreises Coesfeld und dem Kreis Coesfeld besteht eine Budgetvereinbarung, deren Zielsetzung es ist, durch eine eigenverantwortliche Bewirtschaftung der den Berufskollegs zur Verfügung stehenden Mittel einen wirtschaftlichen Mitteleinsatz sicherzustellen.

Hierzu wird jedem Berufskolleg jährlich sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzplan ein bestimmter Finanzrahmen (= Budget) zur Verfügung gestellt. Die Schulbudgets und der Verteilerschlüssel bei den investiven Maßnahmen sind in den Erläuterungen des Haushaltsentwurfs 2017 („S. 134, 135 / zu Zeile 18“ und „S. 137 / zu Zeile 26“)  dargestellt.

 

In der Budgetvereinbarung ist geregelt, dass über nicht verausgabte Budgetmittel

-       des Ergebnisplans zu 75 v.H. im Folgejahr konsumtiv oder investiv, und

-       des Finanzplans in voller Höhe im Folgejahr investiv verfügt werden kann.

Damit ist es den Berufskollegs u.a. möglich, jahresübergreifend ggf. auch größere Investitionen in einzelnen Fachbereichen ihrer Unterrichtsabteilungen vorzunehmen.

Nach Abschluss eines jeden Haushaltsjahres wird dem Ausschuss für Schule, Kultur und Sport über die Ausführung der Budgetvereinbarung berichtet. 

 

Produktgruppe 40.01 Leistungen der Schulen

Auf der Aufwandseite sind für 2017 Ansatzerhöhungen bei den Personalaufwendungen in Höhe von rd. 59.000 € und bei den bilanziellen Abschreibungen von rd. 77.000 € zu verzeichnen. Die Mehrbelastungen bei den Abschreibungen in 2017 werden teilweise durch Mehrerträge bei der Auflösung von Sonderposten (Ansatzerhöhung gegenüber 2016 um rd. 45.000 € u. a. aus Mittel der als erhaltenen Anzahlung geführten Schulpauschale) kompensiert. Hierbei handelt es sich um Zuwendungen für abnutzbares Anlagevermögen, die in einem Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz einzustellen und über die Nutzungsdauer des zuwendungsfinanzierten Vermögensgegenstandes ertragswirksam aufzulösen sind.

 

Produktgruppe 40.02 Schülerbezogene Leistungen

Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zeichnen sich für 2017 Mehraufwendungen in Höhe von rd. 34.000 € ab. Nach Neuberechnung auf der Grundlage des Jahresergebnisses 2015 und der Ausschreibungsergebnisse im Schülerspezialverkehr für das Schuljahr 2016/17 ist mit Aufwendungen in Höhe von insgesamt 1.613.000 € (Ansatz 2016 = 1.579.000 €) zu rechnen.

 

Produktgruppe 40.03 Serviceleistungen

Für das Haushaltsjahr 2017 sind für diesen Bereich höhere Personalaufwendungen (+ rd. 50.000 €) einzuplanen. Diesen Mehraufwendungen stehen u. a. geringere Transferaufwendungen in Höhe von 13.000 € gegenüber. Seit schrittweiser Einführung des Landesvorhabens "Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA)" soll der Berufsnavigator nur noch dann umgesetzt werden, wenn Schüler/innen nicht an der Potenzialanalyse nach KAoA teilgenommen haben. Ab dem Schuljahr 2016/2017 werden damit die Zahl der Teilnehmer und der Kreisanteil sinken. Bei den Aufwendungen für Berufswahlorientierungsprojekte sind für das Haushaltsjahr 2017 noch 7.000 € (Ansatz 2016 = 20.000 €) veranschlagt.

 

Da für den Bereich „Sport“ kein gesondertes Produkt gebildet worden ist, werden auch diese Aufwendungen in der Produktgruppe „Serviceleistungen“ ausgewiesen.

Darin enthalten ist ein Zuschuss an den Kreissportbund in Höhe von 35.000 € zur Aufrechterhaltung seines Angebotes zur Unterstützung der gemeinwohlorientierten Sportvereine im Kreis Coesfeld. Dieser Zuschuss wurde für zwei Jahre beantragt und erstmals für 2016 gewährt.  

 

Produktgruppe 40.04 Schulamt

Die für 2017 steigenden Aufwendungen sind in erster Linie auf Mehrbedarfe bei den Personalaufwendungen (+ rd. 24.000 € gegenüber dem Vorjahr) zurückzuführen.

 

Im Weiteren wird auf die detaillierten Erläuterungen zu den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen der Produktgruppen 40.01, 40.02, 40.03 und 40.04 des Haushaltsentwurfs 2017 verwiesen.   

 

 

Produktbereich 41:

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung 2016 zu 2017
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

2015

2016

2017

Produktbereich 41 – Kultur

 

 

 

 

41.01 Kulturzentren, überörtliche Arbeit 

-511.603

-754.626

-827.871

-73.245

Summe Produktbereich 41

-511.603

-754.626

-827.871

-73.245

 

In der Produktgruppe 41.01 „Kulturzentren, überörtliche Arbeit“ werden Erträge und Aufwendungen für die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen mit Beteiligung des Kreises Coesfeld sowie der beiden Kulturzentren Kolvenburg und Burg Vischering nachgewiesen.

 

Nach der Ansatzplanung ergibt sich für diese Produktgruppe für 2017 ein Zuschussbedarf in Höhe von rd. 828.000 € (Zuschussbedarf 2016 = rd. 755.000 €). Der Anstieg des Zuschussbedarfes ist in erster Linie auf folgende Ansatzänderungen zurückzuführen:

a)    Mehrerträge bei den Eintrittsgeldern in Höhe von rd. 15.000 €

b)    Mehrbedarfe bei den Personalaufwendungen von rd. 111.000 €

c)    Mehrbedarfe bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen in Höhe von rd. 28.000 €

d)    geringere Aufwendungen bei den Sach- und Dienstleistungen in Höhe von rd. 48.000 €.

In 2017 entfallen Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen im Rahmen des Regionale 2016-Projektes "WasserBurgenWelt", allerdings kommen Aufwendungen für die Museumspädagogik hinzu. Ferner sollen mehr Veranstaltungen stattfinden. Ab dem Haushaltsjahr 2017 werden die Aufwendungen für die Reinigung der Kulturzentren (Ansatz 2016 = 37.000 €) in der Produktgruppe 10.03 Zentraler Service des Budgets 3 erfasst.

 

Im Weiteren wird auf die Erläuterungen zum Teilergebnisplan und Teilfinanzplan der Produktgruppe 41.01 des Haushaltsentwurfs 2017 verwiesen.

III. Alternativen

Keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport ist aufgrund der vom Kreistag in der Sitzung am 02.07.2014 beschlossenen Zuständigkeitsregelung (SV-9-0013) für die Beratung der in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Produktgruppen zuständig.