Beschlussvorschlag der SPD-Kreistagsfraktion:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Bedingungen und welche
Konsequenzen eine Auflösung der Tarifgemeinschaft Münsterland für den Kreis
Coesfeld zu erfüllen sind bzw. zu tragen sind.
Vorgelegt gem. § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages des Kreises Coesfeld und seiner Ausschüsse.
Sachverhalt:
Der Sachverhalt ist dem Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 28.07.2020 zu entnehmen.
Hinweis der
Verwaltung:
Der Kreis Coesfeld ist seit dem
12.09.2011 einer vom 21 Gesellschaftern der Region Münsterland in der
Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe GmbH. Die Tarifgemeinschaft
Münsterland – Ruhr-Lippe GmbH vertritt als einer von 6 Gesellschaftern wiederum
die Interessen des Kreises Coesfeld in der WestfalenTarif GmbH. Im ÖPNVG NRW
ist den Aufgabenträgern eine Hinwirkungspflicht auf die Bildung von Verbund-
oder Gemeinschaftstarifen auferlegt. Dieser Hinwirkungspflicht kommen die
Aufgabenträger über das soeben skizzierte Konstrukt nach. In unterschiedlichen
Arbeitsgremien wird der WestfalenTarif jedes Jahr fortgeschrieben und
weiterentwickelt. Für die notwendigen Beschlüsse sind je nach Thema
unterschiedliche Abstimmungsquoren zu erreichen, die in den umfassenden
Vertragswerken festgelegt sind. Eine Auflösung der Tarifgemeinschaft oder ein
Austritt des Kreises Coesfeld sowie die daraus resultierenden Folgewirkungen
können erst nach einer eingehenden Bewertung dieser Vertragswerke erfolgen.