Beschlussvorschlag:
1. Der Bericht zur ökonomischen Bewertung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den betrieblichen Aufwand der S90/91/92 in den nächsten 2 Jahren zu reduzieren. Hierfür sind im Rahmen der aufgezeigten Möglichkeiten die geeigneten Maßnahmen zu treffen.
Begründung:
I. Problem
Der stetig steigende
finanzielle Aufwand im ÖPNV sowie die allgemeine Finanzsituation der
öffentlichen Hand haben bereits 2003 dazu geführt, Überlegungen zu umfassenden
Angebotsreduzierungen anzustellen. Diese Reduzierungsmaßnahmen wurden im
Fahrplanjahr 2004 umgesetzt. Aus diesen Überlegungen resultierten im Weiteren
Prüfaufträge wie z.B. die Restrukturierung der Servicezentrale frag+fahr oder
auch die ökonomische Bewertung der SchnellBus-Linie S90/91/92.
Die SchnellBus-Linie von Lüdinghausen über Senden nach Münster ist mit Abstand die aufkommensstärkste aber auch kostenintensivste Linie im Kreis Coesfeld. Dieser Umstand resultiert im Wesentlichen daraus, dass in Folge der erheblich gestiegenen Nachfrage in diesem Korridor das Bedienungsangebot der S90/91/92 in den letzten Jahren deutlich ausgeweitet worden ist. Insbesondere kommt hinzu, dass aufgrund der für diese SchnellBus-Linie bestehenden Sitzplatzgarantie (Linienwegführung über die Autobahn) das Fahrtenangebot, insbesondere in der Hauptverkehrszeit, durch zusätzliche Fahrten (Verdichterfahrten, Einsatz von Verstärkerfahrzeugen) in einem nicht unerheblichen Umfang kontinuierlich ergänzt werden muss.
II. Lösung
Der Kreis Coesfeld hat die Planungsgruppe Nord (PGN) - Gesellschaft für Stadt- und Verkehrsplanung mit Sitz in Kassel - mit der Erstellung eines Gutachtens zur ökonomischen Bewertung von Angebotsmodifikationen auf der SchnellBus-Linie S90/91/92 Münster - Senden - Lüdinghausen beauftragt. Ein Exemplar der die wesentlichen Ergebnisse zusammenfassenden Kurzfassung dieses Gutachtens (Stand: 28.01.2005) sowie die dazu gehörenden Karten mit dem Bedienungsangebot der Entwicklungsvarianten sind der Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügt.
Die PGN hat in ihrer
Untersuchung insgesamt sechs Entwicklungsvarianten (Varianten der
Bedienungskonzeption) aufgezeigt und die damit verbundenen Auswirkungen auf die
Kundenakzeptanz, die Fahrgastnachfrage und die Veränderung der
Einnahmensituation abgeschätzt. Bei den ebenfalls vorgenommenen
Kostenabschätzungen für den Status quo und für die Entwicklungsvarianten
handelt es sich um eine modellhafte Berechnung der Kostensituation, wobei die
verwendeten Kostenparameter (fixe Kosten, variable Kosten, Personalkosten) mit
der Regionalverkehr Münsterland GmbH abgestimmt worden sind.
Diese modellhafte
Kostenberechnung gewährleistet, dass die Ergebnisse für die
Entwicklungsvarianten untereinander und auch mit den Ergebnissen für den Status
quo vergleichbar sind. Eine Vergleichbarkeit mit den aktuellen Kosten der
Regionalverkehr Münsterland GmbH für die SchnellBus-Linie S90/91/92 ist somit
zwangsläufig nicht gegeben.
Das von der PGN für die
Entwicklungsvarianten aufgezeigte Linien- und Bedienungsangebot, der dafür
erforderliche Fahrzeugbedarf und die Ergebnisse der Kostenabschätzung können
dem beigefügten Kartenmaterial entnommen werden. Ein übersichtlichter Vergleich
der Kennwerte für die Entwicklungsvarianten und für den Status quo ergibt sich
aus der Tabelle 4 der Kurzfassung.
In der Sitzung des Ausschusses für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr am 13.09.2005 soll der aktuelle Sachstand mitgeteilt werden.
Darüber hinaus wurde die RVM in verschiedenen Abstimmungsgesprächen gebeten, Möglichkeiten der Kostenreduzierungen für den Status quo-Betrieb der S90/91/92 zu eruieren. Die bisher ermittelten Einsparpotenziale (Reduzierung von Serviceleistungen, Streichung einzelner Fahrten) belaufen sich auf rd. 77.000 € pro Jahr (vgl. Anlage 2: Auszug aus Langfassung); die entsprechenden Maßnahmen müssen teilweise aber noch auf ihre Umsetzbarkeit geprüft werden. Weitere Maßnahmen (Taktreduzierungen Samstags und Sonntags) sind noch nicht ermittelt und quantifiziert worden. Zum aktuellen Arbeitsstand wird ein Vertreter der RVM in der Sitzung des Ausschusses für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr am 13.09.2005 berichten.
III. Alternativen
Keine.
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Die Betriebskosten für die S90/91/92 sollen unter Ausnutzung der aufgezeigten planerischen Optionen sowie der kurzfristig zu realisierenden Maßnahmen innerhalb der nächsten 2 Jahre um 20 % reduziert werden.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Für die Entscheidung ist der Kreistag zuständig (§26 Abs. 1 KrO NW).
Anlagen:
1. Kurzfassung der ökonomischen Bewertung der S90/91/92
2. Auszug aus der Langfassung - Einsparpotenziale