Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die
notwendigen Maßnahmen für die grundhafte Erneuerung des Radweges an der K 12 AN
4 in Rorup zu veranlassen.
I. Sachdarstellung
Die Kreisstraße K 12 befindet sich
westlich von Rorup. Die Verkehrsbelastung umfasst ca. 2.300 Kfz/24h. Der
Abschnitt 4 liegt zwischen der L 580 in der OD Rorup und der K 44. Zur
Verbesserung der Verkehrssicherheit wurde Anfang der 90er Jahre ein
straßenbegleitender Radweg angelegt. Dieser wird sowohl von den Anliegern als
auch Freizeitradfahrer gut angenommen.
Der Radweg ist in einem äußerst schlechten
Zustand. Aufgrund des nahen Baumbestandes ist dieser durch Baumwurzeln an
zahlreiche Stellen stark geschädigt. Der Radweg hat lediglich eine Breite von 2
m. Eine Verbreiterung ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich.
Der Trennstreifen zur Fahrbahn ist bereits sehr schmal und im Bankett zum
Graben steht eine Baumreihe. Nach Rücksprache mit der Unteren
Landschaftsbehörde sind die Bäume zwingend zu erhalten
Vorgesehen ist eine Deckenerneuerung im
Hocheinbau. Es ist geplant auf der vorhandenen Befestigung zunächst eine
Asphalttragschicht (8 cm) aufzubringen. Um das Durchschlagen von
Reflexionsrisse aufgrund der nahen Baumbepflanzung zu minimieren, soll zudem
eine Asphaltbewehrung zum Einsatz kommen. Abschließend erfolgt der Einbau einer
4 cm starken Asphaltbetondeckschicht.
Als weitere Sicherungsmaßnahmen ist das
Einbringen einer vertikalen Wurzelsperre vorgesehen, um eine erneute Schädigung
durch Baumwurzeln zu vermeiden.
II.
Entscheidungsalternativen
Keine.
III. Auswirkungen
/Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Die Baukosten für die Deckenerneuerung des
Radweges liegen bei ca. 200.000 €. Für die Umsetzung stehen unter der
Investitions-Nr. 66KRAD (Investive Erneuerung von Radwege) noch Mittel in Höhe
von ca. 0,8 Mio. € aus dem Haushalt 2020 zur Verfügung.
Für reine Deckenerneuerung im Bestand sind
in der Regel keine Fördermöglichkeiten gegeben. Nun hat die Landesregierung zur
Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie und zur Stärkung der
Zukunftsfähigkeit des Landes ein zusätzliches Investitionspaket beschlossen.
Fördergegenstand sind reine Deckensanierungen von Straßen sowie Rad- und
Gehwegen in kommunaler Baulast. Das Förderprogramm ist bis Ende 2021 befristet.
Die Zuwendung erfolgt als Festbetrag. Vom Kreis Coesfeld konnten 2 Maßnahmen im
Programm berücksichtigt werden. Neben der Deckenbaumaßnahme K 8 in Olfen (siehe
SV-10-0120) wird auch die Erneuerung des Radweges an der K 12 in Rorup
gefördert. Die Bewilligung der Fördermittel erfolgt voraussichtlich im
Feb./März 2021. Für die Radwegbaumaßnahme wurde eine Zuwendung in Höhe von
127.500 € in Aussicht gestellt.
Die Ausschreibungsunterlagen werden
zurzeit erstellt. Sobald der Baubeschluss vorliegt und die Fördermittel
bewilligt wurden, soll die öffentliche Ausschreibung und Auftragsvergabe
erfolgen. Mit den Arbeiten soll dann im Mai/Juni 2020 begonnen werden. Als
Bauzeit sind ca. 6 Wochen einkalkuliert.
Die Auswirkung der Investition auf die
jährliche Abschreibung stellt sich wie folgt dar:
Buchwert zum 31.12.2020 |
Abschreibung jährlich |
Außerplan- |
Herstellungskosten |
Buchwert |
Abschreibung jährlich |
9.461 € |
728 € |
0 € |
ca. 220.000 € |
ca. 230.000 € |
ca. 5.100 € |
*1) Der Radweg wurde bei der Zustandsbewertung
2018 in „5“ eingestuft. Dem Zustand entsprechend ist in der Anlagenbuchhaltung
zum 01.01.2019 noch eine Restnutzungsdauer von 15 Jahre verzeichnet.
*2) Eine
außerplanmäßige Abschreibung ist vorzunehmen, wenn bei einem Radweg mit einer
Zustandsbewertung 4 und besser durch das Abfräsen der Asphaltschichten eine
Wertminderung erfolgt.
*3) Die
Herstellungskosten setzen sich zusammen aus den Baukosten +
Herstellungsnebenkosten sowie den aktivierten Eigenleistungen (pauschal 10% der
Baukosten). Die aktivierten Eigenleistungen sind nicht zahlungswirksam.
*4) Nach
Fertigstellung wird der zur Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zuzgl. der
Herstellungskosten über 45 Jahre abgeschrieben.
IV. Zuständigkeit für die
Entscheidung
Nach § 13 Abs. 1
der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss
nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden
Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen
zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der
ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.
Anlagen:
Übersichtskarte