Beschluss:
- ohne -
Der Finanzbericht des Kreises Coesfeld zum Stichtag 31.08.2023 wird zur Kenntnis genommen.
Den
Mitgliedern des Kreistages ist über die aktuelle Haushaltsausführung zum
Stichtag 31.08. zu berichten. Zudem hat die Verwaltung aufgrund Beschluss des
Kreistags vom 27.06.2018 (Sitzungsvorlage SV-9-1111) je Trimester über die zur Zielerreichung
getroffenen Maßnahmen bei den folgenden Produkten zu berichten:
01.39.01.01
Lebensmittelüberwachung
01.70.03.01
Regelung der kommunalen Abwasserbeseitigung
01.70.03.02
Gewässerbenutzung, Gewässerunterhaltung und Gewässerausbau
02.40.03.03
Regionales Bildungsbüro des Regionalen Bildungsnetzwerkes im Kreis Coesfeld
02.40.05.01
Museum Burg Vischering
02.40.05.02
Kulturzentrum Kolvenburg
02.40.05.03
Sonstige kulturelle Dienstleistungen
02.51.10.02
Tagesbetreuung von Kindern
03.20.06.01
Gebäudemanagement (ehem. Produkt-Nr. 10.02.01)
03.66.01.01
Neu-, Um- und Ausbau der Kreisstraßen
04.01.02.01
Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung
In
der interfraktionell besetzten Arbeitsgruppe "Weiterentwicklung Ziele und
Kennzahlen" wurde eine deutliche Reduzierung der Ziele und Kennzahlen in
den einzelnen Produktbeschreibungen befürwortet. In der Folge wurde in der
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung
vom 07.06.2022 ein entsprechender Beschluss herbeigeführt (vgl. Sitzungsvorlage
SV-10-0583), wonach deutlich mehr als die Hälfte der Kennzahlen ab 2023 nicht
mehr im Haushaltsplan abgebildet werden. Dies betrifft u. a. auch einige der
vorstehenden Produkte und hat somit Auswirkungen auf die Berichterstattung
dazu.
Im
Rahmen der regulären Finanzberichterstattung des Kreises Coesfeld zum 31.08.
wird zudem über die Entwicklung der krisenbedingten Nebenrechnungen
(Corona/Ukraine) im Haushaltsjahr 2023 informiert.
Der
Finanzbericht des Kreises Coesfeld gibt damit einen aktuellen Überblick über
die finanziellen Entwicklungen in den einzelnen Budgets und die daraus
resultierenden Auswirkungen auf das zu erwartende Jahresergebnis 2023. Ferner
enthält dieser Finanzbericht Berichtsbeiträge zur Zielerreichung der
getroffenen Maßnahmen bei den vom Kreistag am 27.06.2018 beschlossenen
Produkten.
Der Finanzbericht des Kreises Coesfeld zum
31.08.2023 wird dem Kreistag zur Sitzung vorgelegt.
II.
Entscheidungsalternativen
Keine.
III.
Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Auswirkungen
können sich in dem Umfang ergeben, wie Abweichungen von den Festlegungen der
Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023
prognostiziert werden.
IV.
Zuständigkeit für die Entscheidung
Die
Zuständigkeit ergibt sich aus § 26 Absatz 2 Satz 1 KrO NRW.
Anlagen: Finanzbericht
des Kreises Coesfeld zum 31.08.2023 (wird zur Sitzung vorgelegt)