Betreff
Rahmenkonzept zur Personalentwicklung
Vorlage
SV-10-1095
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss: Das Rahmenkonzept zur Personalentwicklung wird zur Kenntnis genommen.

 

 

I. Sachdarstellung

Nicht nur die allgemeine Wirtschaft, sondern auch die öffentliche Hand steht in den nächsten Jahren vor einem großen Wandel: so wird, nicht zuletzt durch gesetzgeberische Impulse wie bspw. das Online-Zugangs-Gesetz (OZG), die Digitalisierung einen kräftigen Schub hin zu einer bürgernahen Verwaltung eröffnen. Die Corona-Pandemie der letzten Jahre hat hier bisher als Beschleuniger dieses Prozesses gewirkt und wird auch weiter nachhaltig auf den öffentlichen Sektor Einfluss nehmen. Neben diesem Mega-Trend wird sich auch die Gewinnung und Bindung von Personal im öffentlichen Dienst als große Herausforderung und breites Handlungsfeld auftun. Die sog. Baby-Boomer-Jahrgänge werden altersbedingt bald aus den Beschäftigtenverhältnissen ausscheiden. Die Gewinnung von neuem Personal, teils auch mit anderen Anforderungen, wird zunehmend schwierig. Der sog. „war of talents“, also das Werben um qualifizierte Nachwuchskräfte, wird an Dynamik gewinnen, da viele Unternehmen und Institutionen vor der gleichen Herausforderung stehen: geeignetes Personal in hinreichendem Umfang zu finden, um die komplexer werdenden Tätigkeiten angemessen erledigen zu können.

 

Umso wichtiger ist es, eine gesamtstrategische Ausrichtung im Bereich der Personalentwicklung vorzunehmen, durch die sowohl die Findung als auch die Bindung von langfristigem Personal gelingen kann. Zahlreiche Bausteine von Personalentwicklungsmaßnahmen hat die Kreisverwaltung Coesfeld in den letzten Jahren bereits umgesetzt und etabliert. Diese wurden nun in einem Rahmenkonzept zur Personalentwicklung systematisch zusammengeführt. Hierbei wird der Fokus auf wesentliche Kernaufgaben einer gelingenden Personalentwicklung gerichtet. Dieses Konzept versteht sich hierbei als lebendes Dokument, das stets an aktuelle Entwicklungen angepasst werden muss. 

 

Aktuell befindet sich das Konzept in der finalen Abstimmung mit Personalrat, Gleichstellung und Schwerbehindertenvertretung. Voraussichtlich kann dies jedoch spätestens im Dezember 2023 abgeschlossen und das Konzept innerhalb der Kreisverwaltung veröffentlicht werden.

 

II. Entscheidungsalternativen

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III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

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IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

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