Beschluss:
- ohne –
Der dritte Bericht der Verwaltung über die weitere Entwicklung der Katzenpopulation im Zeitraum August 2021 bis Dezember 2023 wird zur Kenntnis genommen.
I. Sachdarstellung
I. und II. Problem und Lösung
Nach Erlass der
Verordnung des Kreises Coesfeld gem. § 13b TierSchG zum Schutz freilebender
Katzen (Katzenschutzverordnung) war dem Ausschuss für Umwelt, öffentliche
Sicherheit und Ordnung mit Sitzungsvorlagen vom 24.08.2020 (SV-9-1793) und
15.09.2021 (SV-10-0300) über die Entwicklung bereits berichtet worden. Dieser
dritte Bericht umfasst nun den Zeitraum August 2021 bis Dezember 2023.
Zur Durchführung
der Verordnung wurden im gegenseitigen Einvernehmen unbefristet und unter
Widerrufsvorbehalt im Februar 2019 die drei Tierschutzvereine (TSV) Coesfeld,
Dülmen und Umgebung e.V., Tierfreunde Lüdinghausen und Umgebung e.V. und Streunerkatzen
Lüdinghausen e.V. beauftragt. Nach Widerruf der Beauftragung für den TSV
Streunerkatzen Lüdinghausen im Juni 2021 konnte mit Datum 06.07.2023 der neue
TSV Streunertatzen e.V., verantwortlich Frau Hanna Companie, für das
Gemeindegebiet Rosendahl beauftragt werden.
Die Vereine
fangen und kastrieren herrenlose Katzen. Die für die Kastration entstehenden
Kosten nach der Gebührenordnung Tierärzte (GOT) inkl. Untersuchung, notwendiger
Medikamente und Kennzeichnung der Katzen werden vom Kreis Coesfeld übernommen.
Mit Änderung der
GOT im November 2022 und den gestiegenen Energiekosten ist mittlerweile auch
die finanzielle Belastung der Tierschutzvereine größer geworden. Im März 2022 beschloss
der Kreistag eine Erweiterung der Kostenübernahme um die Unterbringungskosten
der Katzen in einer pauschalen Höhe von 20 € pro Tier sowohl nachträglich für
2021 als auch für die Folgejahre.
Um die
Wirksamkeit der Verordnung überprüfen zu können, sind die TSV aufgefordert, mit
Vorlage ihrer Abrechnungen regelmäßig auch die Fangdaten zu übermitteln.
Die für den
dritten Bericht erfolgte Auswertung im Zeitraum August 2021 bis Dezember 2023
ergibt folgende gemeldete Angaben/Daten:
Tierschutzvereine
Gefangene freilebende Katzen: 627
(379 ♀, 248 ♂) (176 aus Wohngebieten, 31 Industriegelände, 406
Bauerschaften, 6 Wald, 8 Sonstige)
Pflegezustände: 103 gut, 425
mäßig, 98 schlecht, 1 infaust
Ernährungszustände: 131 gut, 394 mäßig,
102 schlecht, 0 infaust
Parasitosen: 44 frei,
416 leicht, 167 erheblich, 0 infaust
Atemwegserkrankungen: 470 frei, 127 leicht, 30
erheblich, 0 infaust
Durchfall: 423
frei, 189 leicht, 15 erheblich, 0 infaust
Hauterkrankungen: 588 frei, 36
leicht, 3 erheblich, 0 infaust
sonstige Erkrankungen: 623 frei, 1 leicht, 2
erheblich, 1 infaust
Verletzungen: 587
frei, 36 leicht, 3 erheblich, 1 infaust
Virologischer Labortest
(FIP): 12 positiv, 455 negativ
Unter dem Begriff
„infaust“ ist ein sehr ungünstiger und nicht heilbarer Zustand zusammengefasst.
Ergebnis Abfrage
Tierarztpraxen im Kreis Coesfeld
Eine aktuelle Abfrage
bei den Tierarztpraxen hat folgenden Stand der dortigen Beobachtungen ergeben:
Mehr Vorstellungen von Katzen seit 01.08.2021: leichter Anstieg, überwiegend aber
gleichbleibend
Rückgang Katzenpopulation insgesamt: geringer
Rückgang, überwiegend aber gleichbleibend
Rückgang Population verwilderte Katzen: geringer
Rückgang, überwiegend aber gleichbleibend
Ernährungs-,
Pflege- und Gesundheitszustände: überwiegend
mäßig
Krankheiten und
Verletzungen: insb.
Katzenschnupfen, Parasitosen, Frakturen, Biss- und Unfallverletzungen,
Augenverletzungen, Verwurmung, Flohbefall, Zahnverlust
Euthanasien
verwilderter Katzen: nur
wenige
Abnahme von Infektionskrankheiten /
Kampfverletzungen
gehaltener Katzen: geringe
Abnahme, überwiegend aber gleichbleibend
Auszug aus
Anmerkungen der Tierärzte: Immer
mehr Katzenbesitzer sind über die KatzenschutzVO informiert, Praxis findet die
VO sehr gut.
Zusammenfassend
ergibt sich aus den Daten der TSV’e und der Tierarztpraxen, dass viele der
gefangenen freilebenden Katzen mäßige bis erhebliche Gesundheitsprobleme
aufweisen.
III. Alternativen
entfällt
IV. Auswirkungen /
Zusammenhänge (Finanzen u.a.)
Ziel der Verordnung ist es, freilebende Katzen
vor erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden zu schützen, die auf eine hohe
Anzahl dieser Katzen innerhalb des Kreisgebietes zurückzuführen sind. Die
Beurteilung der Wirksamkeit der Verordnung hängt also von der Frage ab, inwieweit
mit Hilfe der Verordnung das gesetzte Ziel einer Verringerung der Population
freilebender Katzen und des damit verbundenen Rückgangs von
Infektionskrankheiten für Katzen erreicht werden kann.
Insgesamt wurde das Ziel von 550
Kastrationen (275 ♀ / 275 ♂)
pro Jahr erneut nicht erreicht. Als Gründe dürfte neben dem Rückzug des TSV Streunerkatzen Lüdinghausen
e.V. als Unterstützung bei der Umsetzung der Katzenschutzverordnung auch die
Corona-Pandemie gelten, die wahrscheinlich auch die Fangaktionen beeinträchtigt
hat. Schließlich dürften sich aber auch die Kastrationen der verwilderten
Katzen mittlerweile entsprechend auswirken. Die im Haushalt bereitgestellten
Mittel waren in der Vergangenheit auskömmlich.
Die Umsetzung der Verordnung hat sich
mittlerweile gut etabliert. Tendenziell geht die Anzahl freilebender Katzen an
einigen besonderen Brennpunkten zurück. Inwieweit ein nachweisbarer Effekt auf
die Population der Freigängerkatzen erkennbar wird, bleibt noch abzuwarten.
Da die meisten der von
den TSV’en gefangenen Katzen und anderen Freigängerkatzen erhebliche
gesundheitliche Probleme aufwiesen, erscheint es aus tierschutzrechtlicher
Sicht insgesamt geboten, die Katzenschutzverordnung weiterhin beizubehalten.