Betreff
Bauvorhaben "Kolvenburg Billerbeck – Sanierung und Umbau"
Vorlage
SV-10-1200
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag der Arbeitsgruppe "Bauen" des Teilhabebeirats:

 

Der Teilhabebeirat beschließt die beigefügte Stellungnahme zum Bauvorhaben "Kolvenburg Billerbeck – Sanierung und Umbau" mit der Empfehlung, die vom Beirat vorgeschlagenen Anregungen und Maßnahmen zu Aspekten der Barrierefreiheit bei der Umsetzung zu berücksichtigen.

 

 

I. Sachdarstellung

 

Das Bauvorhaben "Kolvenburg Billerbeck – Sanierung und Umbau" ist in der Beiratssitzung vom 09.11.2023 bei der Vorstellung aktueller Bauprojekte des Kreises durch die Verwaltung (s. SV-10-1041) bereits kurz dargestellt worden.

 

In der Sitzung vom 09.11.2023 hat der Beirat zudem einen Beschluss zum Verfahren des Teilhabebeirats für Stellungnahmen zu Bauvorhaben des Kreises gefasst und dazu eine Arbeitsgruppe "Bauen" gebildet (s. SV-10-1030).

 

Entsprechend dem beschlossenen Verfahren sind per Mail vom 05.01.24 von der Verwaltung zum o.a. Bauvorhaben weiterführende Unterlagen allen Beiratsmitgliedern mit der Gelegenheit zugeleitet worden, möglichst innerhalb von 4 – 5 Wochen eine Vorab-Stellungnahme zu Aspekten der Barrierefreiheit abzugeben. Danach hatten alle Beiratsmitglieder zunächst die Möglichkeit, ihre Anmerkungen zum Bauvorhaben zwecks Sammlung an den Beiratsvorsitzenden zu senden, und hatte der Beiratsvorsitzende die Möglichkeit, mit dem zuständigen Sachverständigen der Kreisverwaltung einen Ortstermin zur persönlichen Vorstellung und Erläuterung des Bauvorhabens und der Planungsunterlagen für die Arbeitsgruppe Bauen zu vereinbaren und dazu eigenständig einzuladen.

 

Der Orts- und Besprechungstermin in der Kolvenburg in Billerbeck mit der Arbeitsgruppe Bauen und mit zuständigen Sachverständigen der Kreisverwaltung hat am 18.01.24 stattgefunden. Die Arbeitsgruppe Bauen hat ihre gemeinsame Vorab-Stellungnahme vom 13.02.24 zum o.a. Bauvorhaben durch den Beiratsvorsitzenden per Mail vom 15.02.24 abgegeben.

 

Die eingereichte Vorab-Stellungnahme zum Bauvorhaben mit den Anregungen und Maßnahmen, die von der Arbeitsgruppe Bauen für das Bauvorhaben zu Aspekten der Barrierefreiheit vorgeschlagen werden, ist als Anlage der Sitzungsvorlage beigefügt.

 

Gemäß der Satzung erklärt der Teilhabebeirat seinen Willen als Interessenvertretung durch Beschlüsse in öffentlichen Sitzungen in Präsenz. Auf dieser Grundlage ist entsprechend dem beschlossenen Verfahren für Stellungnahmen zu Bauvorhaben die bisherige Vorab-Stellungnahme der Arbeitsgruppe Bauen in der aktuellen Sitzung abschließend zu beraten und ist ggf. über die Anregungen und Vorschläge zu beschließen.

 

Rückmeldung der "Abt. 20 - Finanzen und Liegenschaften (FD Gebäudemanagement)" der Verwaltung zum Verfahren und zur Stellungnahme zum Bauvorhaben:

 

"Die bisherige Abstimmung mit einem gemeinsamen Termin am Ort des Bauprojekts mit der Arbeitsgruppe für Bauen verlief äußerst konstruktiv. Die dazu nachfolgend vorgelegte Stellungnahme der Arbeitsgruppe ist in der Sache klar verständlich und wird derzeit bearbeitet, insbesondere im Hinblick darauf, wie die Maßnahmen zur Barrierefreiheit umgesetzt werden könnten. Hierbei werden verschiedene Aspekte wie die Art der Umsetzung, Alternativen, technische und konstruktive Möglichkeiten sowie die Kosten und Fördermöglichkeiten sorgfältig untersucht. Da dieser Prozess die dafür erforderliche Zeit benötigt und noch läuft, ist es zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich, eine genauere Rückmeldung zur Umsetzbarkeit zu geben."

 

 

II. Entscheidungsalternativen

 

Der Teilhabebeirat bzw. die stimmberechtigten Mitglieder sind im Rahmen der Satzung frei in der Entscheidung und Beschlussfassung.

 

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

Zur Höhe der Aufwendungen in Verbindung mit dem Beschlussvorschlag liegen keine Angaben vor.

 

Über die veranschlagten Aufwendungen zur "Herstellung Barrierefreiheit Kolvenburg" wird im beschlossenen Haushalt 2024 des Kreises berichtet.

 

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Der Teilhabebeirat ist gemäß §§ 2 und 8 der Satzung berechtigt, durch Beschlussfassung Anregungen, Vorschläge und Stellungnahmen an den Landrat bzw. die Kreisverwaltung und an den Kreistag zu geben.

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1 zur SV-10-1200: Stellungnahme d.d. Vorsitzenden des Teilhabebeirats vom 13.02.2024