Betreff
Bauvorhaben "Kreishaus I – Sanierung Kantine und Sanitäranlagen" & "Kreishaus I – Erweiterungsbau für Leitstelle und Verwaltung" in Coesfeld
Vorlage
SV-10-1201
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag der Arbeitsgruppe "Bauen" des Teilhabebeirats:

 

Der Teilhabebeirat beschließt die beigefügten Stellungnahmen zu den Bauvorhaben "Kreishaus I – Sanierung Kantine und Sanitäranlagen" & "Kreishaus I – Erweiterungsbau für Leitstelle und Verwaltung" in Coesfeld mit der Empfehlung, die vom Beirat vorgeschlagenen Anregungen und Maßnahmen zur Barrierefreiheit bei der Umsetzung zu berücksichtigen.

 

 

I. Sachdarstellung

 

Die Bauvorhaben "Kreishaus I – Sanierung Kantine und Sanitäranlagen" & "Kreishaus I – Erweiterungsbau für Leitstelle und Verwaltung" sind in der Beiratssitzung vom 09.11.2023 bei der Vorstellung aktueller Bauprojekte des Kreises durch die Verwaltung (s. SV-10-1041) bereits kurz dargestellt worden.

 

In der Sitzung vom 09.11.2023 hat der Beirat zudem einen Beschluss zum Verfahren des Teilhabebeirats für Stellungnahmen zu Bauvorhaben des Kreises gefasst und dazu eine Arbeitsgruppe "Bauen" gebildet (s. SV-10-1030).

 

Entsprechend dem beschlossenen Verfahren sind per Mail vom 28.11.23 von der Verwaltung zu den beiden o.a. Bauvorhaben weiterführende Unterlagen allen Beiratsmitgliedern mit der Gelegenheit zugeleitet worden, möglichst innerhalb von 4 – 5 Wochen eine Vorab-Stellungnahme zu Aspekten der Barrierefreiheit abzugeben. Danach hatten alle Beiratsmitglieder zunächst die Möglichkeit, ihre Anmerkungen zu den Bauvorhaben zwecks Sammlung an den Beiratsvorsitzenden zu senden und hatte der Beiratsvorsitzende die Möglichkeit, mit dem zuständigen Sachverständigen der Kreisverwaltung einen Ortstermin zur persönlichen Vorstellung und Erläuterung des Bauvorhabens und der Planungsunterlagen für die Arbeitsgruppe Bauen zu vereinbaren und dazu eigenständig einzuladen.

 

Der Orts- und Besprechungstermin im Kreishaus 1 in Coesfeld mit der Arbeitsgruppe Bauen und dem zuständigen Sachverständigen der Kreisverwaltung hat am 14.12.23 stattgefunden. Die Arbeitsgruppe Bauen hat ihre gemeinsame Vorab-Stellungnahme vom 28.12.23 zu den o.a. Bauvorhaben durch den Beiratsvorsitzenden per Mail vom 04.01.24 abgegeben und nach vorheriger Absprache durch Stellungnahme vom 13.02.24 ergänzt.

 

Die eingereichten Vorab-Stellungnahmen zu den beiden o.a. Bauvorhaben mit den Anregungen und Maßnahmen, die von der Arbeitsgruppe Bauen zu Aspekten der Barrierefreiheit vorgeschlagen werden, sind als Anlagen der Sitzungsvorlage beigefügt.

 

Gemäß der Satzung erklärt der Teilhabebeirat seinen Willen als Interessenvertretung durch Beschlüsse in öffentlichen Sitzungen in Präsenz. Auf dieser Grundlage sind entsprechend dem beschlossenen Verfahren für Stellungnahmen zu Bauvorhaben die bisherigen Vorab-Stellungnahmen der Arbeitsgruppe Bauen in der aktuellen Sitzung abschließend zu beraten und ist ggf. über die Anregungen und Vorschläge zu beschließen.

 

Rückmeldung der "Abt. 20 - Finanzen und Liegenschaften (FD Gebäudemanagement)" der Verwaltung zum Verfahren und zu den Stellungnahmen zu den Bauvorhaben:

 

"Die bisherige Abstimmung mit einem gemeinsamen Termin am Ort des Bauprojekts mit der Arbeitsgruppe für Bauen verlief äußerst konstruktiv. Die dazu nachfolgend vorgelegte Stellungnahme der Arbeitsgruppe ist in der Sache klar verständlich und wird derzeit bearbeitet, insbesondere im Hinblick darauf, wie die Maßnahmen zur Barrierefreiheit umgesetzt werden könnten. Hierbei werden verschiedene Aspekte wie die Art der Umsetzung, Alternativen, technische und konstruktive Möglichkeiten sowie die Kosten und Fördermöglichkeiten sorgfältig untersucht. Da dieser Prozess die dafür erforderliche Zeit benötigt und noch läuft, ist es zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich, eine genauere Rückmeldung zur Umsetzbarkeit zu geben."

 

 

II. Entscheidungsalternativen

 

Der Teilhabebeirat bzw. die stimmberechtigten Mitglieder sind im Rahmen der Satzung frei in der Entscheidung und Beschlussfassung.

 

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

Zur Höhe der Aufwendungen in Verbindung mit dem Beschlussvorschlag liegen keine Angaben vor.

 

Über die Aufwendungen zum Neubau der Kreisleitstelle bzw. zur Erweiterung des Kreishauses I ist u.a. in der Sitzung des Kreistages vom 27.09.23 berichtet worden (s. SV-10-0985).

 

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Der Teilhabebeirat ist gemäß §§ 2 und 8 der Satzung berechtigt, durch Beschlussfassung Anregungen, Vorschläge und Stellungnahmen an den Landrat bzw. die Kreisverwaltung und an den Kreistag zu geben.

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1 zur SV-10-1201: Stellungnahme d.d. Vorsitzenden des Teilhabebeirats vom 28.12.2023

Anlage 2 zur SV-10-1201: Stellungnahme d.d. Vorsitzenden des Teilhabebeirats vom 13.02.2024