Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss des Kreisausschusses:

 

1.   Der Anregung, die vorhandenen Betonkegel auf der Stadtfeldstraße in Lüdinghausen auf eine lichte Durchfahrtsbreite von 3,0 Metern zu reduzieren, kann nicht gefolgt werden, da dies in die Zuständigkeit des Straßenbaulastträgers (Stadt Lüdinghausen) fällt.

 

2.   Die Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen ist ein Geschäft der laufenden Verwaltung und fällt nicht in die Zuständigkeit des Kreisausschusses.


Landrat Püning verweist eingangs auf die als Anlage beigefügte Anregung nach § 21 Kreisordnung NRW und gibt zu bedenken, dass kaum Handlungsmöglichkeiten für den Kreis Coesfeld bestünden. Hinsichtlich weitergehender Maßnahmen zur Ausgestaltung des betroffenen Bereichs sei insbesondere die Stadt Lüdinghausen als Straßenbaulastträger in der Verantwortung. Der Kreis Coesfeld als zuständige Straßenverkehrsbehörde habe lediglich die Möglichkeit, mit Geschwindigkeitsüberwachungen einzuwirken. Bei der Auswahl der Messorte handele es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Man könne jedoch versuchen, alle Optionen auszuschöpfen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               16    JA-Stimmen

 

 

 

 

Anmerkung:

Die Anregung nach § 21 Kreisordnung NRW wurde allen Kreistagsabgeordneten zusammen mit der Sitzungsvorlage übersandt. Sie wird daher nur noch dem Original der Niederschrift beigefügt.