Beschluss: zurückgezogen

Landrat Püning berichtet kurz über die neuere Entwicklung und die Einigung der kommunalen Spitzenverbände mit der Landesregierung. Hiernach erkenne die Landesregierung die Kosten nicht in voller Höhe an, es sei jedoch eine Prüfung der Kosten bis Juni 2015 vorgesehen. Der Zeitpunkt sei so gewählt, dass hiernach noch eine Verfassungsbeschwerde gegen das zu beschließende Gesetz erhoben werden könne. Die Option einer Verfassungsbeschwerde bleibe erhalten. Insoweit sei der Beschlussvorschlag überholt.

 

Ktabg. Schulze Esking erklärt, dass der Antrag seiner Fraktion zurückgezogen wird.