Sitzung: 28.05.2014 Kreiswahlausschuss Kommunalwahl 2014
Ausschussvorsitzender Gilbeau informiert die Ausschussmitglieder darüber, das gemäß § 61 Kommunalwahlordnung (KWahlO NRW) der Wahlleiter die Wahlniederschriften auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit prüft und nach den Wahlniederschriften der Stimmbezirke das endgültige Wahlergebnis im Wahlgebiet nach dem Muster der Anlage 25 zusammenstellt.
Der Wahlausschuss hat das Ergebnis der Wahl zur jeweiligen Vertretung festzustellen.
Die Feststellung der Wahlergebnisse durch den Wahlausschuss erfolgt aufgrund der Zusammenstellungen des Wahlleiters und seiner Vor-Ermittlung der gewählten Bewerber. Der Wahlausschuss darf nur Rechenfehler in den Feststellungen der Wahlvorstände berichtigen, im Übrigen ist er – anders als bei den Bundestags- und Europawahlen – an deren Entscheidungen gebunden (§ 34 Abs. 2 KWahlG i.V.m. § 61 Abs. 2 KWahlO).
Ferner informiert Ausschussvorsitzender Gilbeau, dass der Direktkandidat der SPD im Kreiswahlbezirk XIV Havixbeck, Herr Dr. Gediz Özkent, nach Mitteilung des Standesamtes Münster vom 26.05.2014 am 23.05.2014 verstarb. Da der Kreiswahlleiter die Wahl in diesem Wahlbezirk nicht abgesagt hat und die Wahl durchgeführt wurde, ist kein Raum für eine Nachwahl.
Kreistagswahl 2014
Im Gesamtergebnis ergeben sich folgende Abweichungen gegenüber den Schnellmeldungen vom 25.05.2014:
Wahlberechtigte ohne Sperrvermerk + 1
Wahlberechtigte mit Sperrvermerk - 2
Wahlberechtigte nach § 9 + 1
Wähler insgesamt - 15
Wähler im Stimmbezirk - 4.780
Wähler mit Wahlbrief + 4.765
Ungültige Stimmen - 15
FDP + 18
UWG im Kreis Coesfeld + 35
DIE LINKE - 53
Danach ergibt sich folgendes Ergebnis:
CDU 51.607 49,2 %
SPD 24.974 23,8 %
GRÜNE 12.603 12,0 %
FDP 5.440 5,2 %
UWG 5.382 5,1 %
DIE LINKE 2.726 2,6 %
FAMILIE 1.440 1,4 %
PIRATEN 793 0,8 %
Eine Veränderung zur bereits am Wahlabend avisierten Sitzverteilung ergibt sich nicht.
Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass nach Mitteilung von IT.NRW der Kreis Coesfeld mit seiner Wahlbeteiligung von 58,7 % landesweit auf Platz 2 hinter der Stadt Münster liegt.
Nach dieser Berichterstattung wird vorgeschlagen, die Tagesordnung anhand der vorgefertigten Niederschrift gem. Anlage 26 a KWahlO NRW hinsichtlich der Feststellung des Wahlergebnisses und der Zuteilung der Sitze, die auch Gegenstand und Bestandteil dieser Niederschrift ist, weiter abzuhandeln.
Insgesamt wird die als Anlage beigefügte Niederschrift von allen Mitgliedern des Wahlausschusses unterzeichnet.
Das Wahlergebnis wird durch Unterzeichnung der Wahlniederschrift von den Wahlausschussmitgliedern einstimmig angenommen.