Sitzung: 23.06.2014 Kreistag
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 48, Nein: 0, Enthaltungen: 6, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-0004
Wahl:
Der Kreistag wählt für die Dauer seiner Wahlzeit die Kreistagsabgeordnete
Anneliese Haselkamp zur 1. stellvertretenden Landrätin.
Zur 2. stellvertretenden Landrätin wird die Kreistagsabgeordnete
Margarete Schäpers gewählt.
Fraktionsvorsitzender Kleerbaum führt einleitend aus, dass man mit den bisherigen stellvertretenden Landrätinnen gute Erfahrungen gemacht habe. Folglich werde seitens der CDU-Kreistagsfraktion die Kreistagsabgeordnete Anneliese Haselkamp als 1. stellvertretende Landrätin benannt.
Fraktionsvorsitzender Rampe stimmt dem zu und benennt die Kreistagsabgeordnete Margarete Schäpers als 2. stellvertretende Landrätin.
Landrat Püning begrüßt diesen Vorschlag, da die bisherigen stellvertretenden Landrätinnen keiner Einarbeitung bedürften und ihre erfolgreiche Tätigkeit fortsetzen könnten.
Auf Nachfrage von Landrat Püning werden keine weiteren Wahlvorschläge unterbreitet.
Landrat Püning weist darauf hin, dass im Kreise der Vorsitzenden der im Kreistag des Kreises Coesfeld vertretenen Fraktionen Einigkeit darüber bestand, diesen Wahlvorschlag als einheitlichen Wahlvorschlag zu werten. Er weist darauf hin, dass ein einheitlicher Wahlvorschlag nur dann erfolgreich ist, wenn es keine NEIN-Stimme gibt. Enthaltungen seien unschädlich. Anderenfalls wäre ein erneuter Wahlgang in Form einer Listenwahl erforderlich.
Nach Aufforderung durch Landrat Püning werden seitens der Kreistagsfraktionen die Kreistagsabgeordneten Dr. Gochermann (CDU), Bockemühl (SPD), Raack (GRÜNE) und Dr. Habersaat (UWG) als Stimmzähler benannt.
Sodann bittet Landrat Püning die Stimmzettel zu verteilen und die Wahl in der Wahlkabine auszuüben.
Form der Abstimmung: geheim
Abstimmungsergebnis: 48 JA-Stimmen
6 Enthaltungen
Nach Abschluss der Wahlhandlung und Auszählung der Stimmzettel teilt Landrat Püning das Ergebnis mit und fragt seine beiden Stellvertreterinnen, ob sie die Wahl annehmen. Die Gewählten erklären, dass sie die Wahl annehmen. Eine erneute Verpflichtung der stellvertretenden Landrätinnen ist entbehrlich und erfolgt nicht, da sie sich auf ihre frühere Verpflichtung berufen.