Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 9, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder der Ausschüsse wird, soweit gesetzlich nichts anderes vorgegeben ist, auf 21 stimmberechtigte Mitglieder festgelegt.

Die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder der Unterausschüsse, des Beirates und der Arbeitsgruppe wird auf 11 stimmberechtigte Mitglieder festgelegt; nicht hierin vertretene Fraktionen können eine/n Vertreter/in und eine/n Stellvertreter/in benennen.


Landrat Püning weist darauf hin, dass in der Beratung der Fraktionsvorsitzenden Einigkeit darüber bestand, die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder in den Unterausschüssen, Beiräten und Arbeitsgruppen auf 11 festzulegen.

Ferner bestehe der Wunsch, die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder der freiwilligen Ausschüsse auf 21 festzulegen.

 

Ktabg. Vogelpohl verweist auf das Wählervotum. Demzufolge sollte die CDU-Fraktion akkurat die Hälfte der jeweiligen Sitze in den freiwilligen Ausschüssen erhalten. Daher schlage er vor, die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder auf 18 festzulegen.

 

Ktabg. Kleerbaum erwidert, dass dies eine Patt-Situation bedeuten würde. Empfohlen werde stets eine ungerade Mitgliederzahl. Ferner verfüge die CDU-Kreistagsfraktion unter Berücksichtigung des Landrats über eine Mehrheit im Kreistag. Die Festlegung auf 21 stelle daher die richtige Entscheidung dar und zeichne die Stimmenverhältnisse im Kreistag nach. Man hätte auch über die Bildung von 13er Ausschüssen nachdenken können. Ohne die Gründung der Fraktionsgemeinschaft hätte die bisherige Größe unverändert gelassen werden können.

Bei einer Größe von 21 stimmberechtigten Mitgliedern seien alle Fraktionen, auch die neu gegründete Fraktion FAMILIE / DIE LINKE, in den freiwilligen Ausschüssen vertreten. Dies entspreche auch der Absprache zwischen den Fraktionen mit Ausnahme der GRÜNEN.

 

Der Ktabg. Vogelpohl erinnert an die zu 90 % einstimmig gefassten Beschlüsse in der vergangenen Wahlperiode. Nach seiner Einschätzung würden 21er Ausschüssen das demokratische Wahlergebnis verfälschen.

 

Ktabg. Kleerbaum weist auf den vor wenigen Tagen erschienenen Bericht in der „Allgemeinen Zeitung“ hin, und erklärt, dass er sich gewünscht hätte, dass alle diesem Vorschlag der CDU zustimmen. Die CDU-Kreistagsfraktion gebe allen die Chance auf eine Mitarbeit auf gleichberechtigter Basis.

 

Ktabg. Vogelpohl erwidert, dass eine gleichberechtigte Mitarbeit auch bei 18er Ausschüssen möglich sei.

 

Landrat Püning fasst zusammen, dass bei der Größe der Unterausschüsse, Beiräte und der Arbeitsgruppen Einigkeit für die Festlegung auf 11 stimmberechtigten Mitgliedern besteht.

Der Vorschlag der CDU-Kreistagsfraktion bzgl. der Größe der freiwilligen Ausschüsse mit 21 stimmberechtigten Mitgliedern stelle den weitergehenden Antrag dar.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               32 JA-Stimmen

                                                      9 NEIN-Stimmen

                                                      2 Enthaltungen

 

 

 

Beschluss:

 

Dem Kreissportbund Coesfeld e.V. wird im Ausschuss für Schule, Kultur und Sport und der Interessenvertretung Coesfeld – Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen - KICS - im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit die beratende Mitgliedschaft ermöglicht werden.

 

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig

 

 

 

Ktabg. Kleerbaum erinnert an die Benennung der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger.

Landrat Püning bittet darum, die Vorschläge der Fraktionen zur personellen Besetzung der Ausschüsse, Unterausschüsse, Beiräte und Arbeitsgruppen unter Berücksichtigung der Verteilung der Ausschusssitze auf die Fraktionen einerseits und der gesetzlichen Maßgabe andererseits, dass die Anzahl der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger nicht die Anzahl der Kreistagsabgeordneten erreichen darf. Letzteres habe in der Vergangenheit nie ein Problem dargestellt. Entsprechende Namenslisten sollten dem Kreistagsbüro übermittelt werden.

Ktabg. Rampe schlägt vor, dass die Fraktionen die Listen an das Kreistagsbüro übermitteln und etwaige Probleme dann geklärt werden sollen.