Gebühren Fleischuntersuchung/Klageverfahren Westfleisch eG

 

Auf Nachfrage von Ktabg. Kortmann erklärt Landrat Püning, dass es in dem Klageverfahren gegen den Kreis Recklinghausen um Mindestgebühren ging. Diese Gründe treffen auf den Kreis Coesfeld nicht zu.

 

FBL Dr. Scheipers erläutert kurz und stichpunktartig, welche Punkte Gegenstand des abgeschlossenen Verfahrens waren, so u.a. einen Überschussausgleich, nicht optimal gestaltete Schlachtzeiten am Fließband und eine zeitlich verzögerte Einführung der risikoorientierten Fleischuntersuchung.

 

Die Westfleisch eG hält eine Mindestgebühr von einem Euro für angemessen.

Im Kreis Coesfeld betrug die Gebühr in 2013 1,22 € und derzeit 1,25 €.

Wegen dieser Differenz wurde nunmehr vorsorglich Klage gegen den Kreis Coesfeld erhoben.

 

Landrat Püning ergänzt, dass der Kreis Coesfeld einen Überschuss nicht in den Haushalt, sondern in der Gebührenrechnung belasse. Die Mitteilungsvorlage habe der frühzeitigen Information des Kreistages gedient. Sobald die Klagebegründung vorliege, werde erneut berichtet.