Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Den Anträgen der Gemeinde Senden und des DRK-Ortsvereins Senden e.V., für die Tageseinrichtungen „An der Drachenwiese“ und „Am Schloss“ die zusätzliche Förderung nach § 20 Abs. 3 KiBiz für Einrichtungen in sozialen Brennpunkten zu gewähren und die Einrichtungen damit als Einrichtungen in einem sozialen Brennpunkt anzuerkennen, wird für das Kindergartenjahr 2014/15 entsprochen.

 

Zusammen mit dem Verwendungsnachweis ist ein Konzept zur konkreten Verwendung der Mittel nach § 20 Abs. 3 KiBiz einzureichen. In diesem sind Angaben zu Art und Umfang der hierdurch finanzierten Maßnahmen, zur Zielgruppe, zur Umsetzung in der Praxis und zu Umfang und Qualifikation des hierzu eingesetzten Personals vorzusehen. Insbesondere muss dargelegt werden, welche über den Auftrag der §§ 3, 8 und 13 KiBiz hinausgehenden Aufgaben mit Hilfe der Förderung nach § 20 Abs. 3 KiBiz wahrgenommen werden.


Vorsitzender Wobbe erläutert, dass aufgrund der bevorstehenden Rechtsänderung in dieser Sitzung letztmalig über die Anträge für Einrichtungen in sozialen Brennpunkten nach § 20 Abs. 3 KiBiz zu entscheiden sei und in Zukunft sog. PlusKitas gefördert würden.

 

Ktabg. Zanirato erkundigt sich nach den Auswirkungen, die das Betreuungsgeld ggf. auf Schwerpunkteinrichtungen in sozialen Brennpunkten haben könnte.

 

FBL 2 Schütt gibt zu bedenken, dass ein statistischer Zusammenhang selbst bei Vorliegen von gesicherten Zahlen nur schwer herzustellen wäre.

 

Sodann lässt Vorsitzender Wobbe über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig