Einsatz von Integrationshelfern in der OGS

 

Mitglied Köstler-Mathes fragt an, ob durch das Jugendamt Integrationshelfer in Schulen eingesetzt werden.

 

AbtL‘ Dülker erläutert den Leistungsumfang des § 35a SGB VIII, nach dem auch Integrationshelfer eingesetzt werden können. Der Einsatz sei allerdings lediglich für den Unterricht und nicht für Angebote der OGS im Nachmittagsbereich vorgesehen.

 

Mitglied Köstler-Mathes wendet ein, dass auch am Nachmittag eine Unterstützung erforderlich sei.

 

AbtL‘ Dülker berichtet von einer gestiegenen Anzahl von Anfragen aufgrund des Schulrechtsänderungsgesetzes. Zielsetzung des Einsatzes eines Integrationshelfers sei vordergründig das Erreichen eines Schulabschlusses. Eine Begleitung im Nachmittag sei allenfalls im besonders gelagerten Einzelfall denkbar.