Ktabg. Wobbe erkundigt sich, ob es für die Umsetzung der Barrierefreiheit im ÖPNV Zeithorizonte gebe bzw. ob die Gestaltung der Nachverkehrspläne bereits Aussagen für die Umsetzung der Barrierefreiheit enthalte.

GF Tranel erläutert, dass die Barrierefreiheit im Personenbeförderungsgesetz geregelt ist und ein Zeithorizont bis 2021 zur Umsetzung besteht. Es ist bisher allerdings nirgendwo definiert, was bis 2021 genau zu erreichen ist.

Der Nachverkehrsplan wird aktuell fortgeschrieben. Da bisher noch nirgendwo festgelegt ist, was in Sachen Barrierefreiheit tatsächlich umzusetzen ist, werden im Nahverkehrsplan noch keine konkreten Aussagen zur generellen Barrierefreiheit getroffen.

Alleine im Kreis Coesfeld gebe es 4.500 Haltestellen. Alle Haltestellen auf Barrierefreiheit umzustellen, würde einen immensen Aufwand bedeuten. Es gilt abzuwarten, was tatsächlich definiert wird. In einem zweiten Schritt sind Kategorien von Haltestellen zu bilden (z.B. Haltestellen im innerörtlichen Bereich oder in Bauerschaften). Erst dann seien auch die tatsächlichen  Investitionen ermittelbar und verbindliche Aussagen im Nachverkehrsplan möglich. In diesem Gesamtprozess wird die Politik stark mit eingebunden werden. In der Konsequenz ist davon auszugehen, dass der ÖPNV durch Maßnahmen der Barrierefreiheit finanziell stark belastet werden wird.

Auch Nachfrage nach Zuschüssen erläutert GF Tranel, dass es auf Bundesebene keine entsprechenden Zuschüsse gebe. Beim Zweckverband bestehe zwar ein entsprechender Finanztopf, dieser sei allerdings regelmäßig gut abgegriffen.

 

 

Ktabg. Bontrup fragt an, warum die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei manchen Strecken nach dem Ausbau teilweise geringer ist als vorher. AL Dammers führt aus, dass dieses nicht generell der Fall ist, im Einzelfall aber vorkommen kann (z.B. an der K 27 Hiddingsel Richtung Senden).

Vors. Lonz führt hierzu aus, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen eine Angelegenheit der Straßenverkehrsbehörde seien und daher nicht der kommunalpolitischen Aufsicht unterliegen.

 

 

Ktabg. Holz erläutert, dass nach Umbau des Parkplatzes am Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg im Fußgängerweg eine Umlaufsperre  integriert wurde, die die Querung vor allem für Fahrräder etc. erschweren würde. AL Dammers erläutert, dass an dieser Stelle ein Konfliktpunkt bestand. Auf Wunsch der Schule, so KD Gilbeau weiter, wurde dieser Umlaufstelle integriert.