Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 20

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird aufgefordert, Anträge zur Förderung von unkonventionellen Gasvorkommen wegen der erheblichen Eingriffe in den Naturraum abzulehnen.

 

Der beigefügten Stellungnahme zum Aufsuchungsantrag der Mingas-Power GmbH wird zugestimmt.


FBL Dr. Scheipers führt aus, dass der Kreis Coesfeld bereits mit seiner Stellungnahme vom 27.06.2011 im Zusammenhang mit den Explorationsvorhaben der Exxon Deutschland sich ausdrücklich gegen Maßnahmen zur Gewinnung von Gasen aus unkonventionellen Lagerstätten mittels Fracking ausgesprochen habe. Der hier vorliegende Aufsuchungsantrag der MinGas GmbH weiche jedoch insoweit ab, als dass in diesem ausdrücklich auf eine Gasgewinnung mittels Fracking verzichtet werde. Somit sei zu klären, wie mit diesem und vergleichbaren Anträgen umzugehen sei.

 

Ktabg. Schulze Esking erklärt, dass unabhängig vom Fracking der Antrag abzulehnen sei. Bei der Förderung von unkonventionellen Gasvorkommen komme es in jedem Fall durch die Errichtung der Gewinnungsinfrastruktur zu Veränderungen in der Landschaft. Dieses sei nicht hinnehmbar.

Hier handele es sich zwar lediglich um einen Aufsuchungsantrag, jedoch werde dieser mit der Absicht einer späteren Gasgewinnung gestellt. Eine Verweigerung der Gasgewinnung nach vorheriger Zustimmung zum Aufsuchungsantrag sei dann nicht mehr nachvollziehbar. Entsprechend werde die Ablehnung des Antrages in der Stellungnahme an die Bezirksregierung Arnsberg begrüßt.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig