Sitzung: 18.09.2014 Jugendhilfeausschuss
Die nicht dem Kreistag angehörenden anwesenden Mitglieder werden durch den Vorsitzenden Wobbe gem. § 46 Abs. 3 KrO NRW i. V. m. § 41 Abs. 4 KrO NRW verpflichtet.
Sitzung: 18.09.2014 Jugendhilfeausschuss
Die nicht dem Kreistag angehörenden anwesenden Mitglieder werden durch den Vorsitzenden Wobbe gem. § 46 Abs. 3 KrO NRW i. V. m. § 41 Abs. 4 KrO NRW verpflichtet.