Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 50, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Satzung aufgrund der Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch (Anlage 1) wird beschlossen.

 

 


Ktabg. Bergmann führt zu den nachfolgenden drei Tagesordnungspunkten für die SPD-Kreistagsfraktion aus, dass mit den heutigen Beschlüssen die Umsetzung von Hartz IV auf einen guten Weg gebracht werde. So werde die Auffassung vertreten, dass sich die Inhalte an den Bedürfnissen der Menschen ausrichten. Insbesondere werde die Einrichtung der Strukturkommission begrüßt. Es sei festzustellen, dass mit Hochdruck an der Umsetzung zum Jahresbeginn 2005 gearbeitet werde. Hier gelte der Dank allen Beteiligten und insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialverwaltung.

 

Ktabg. Dinkler weist auf die eingehende Diskussion im Fachausschuss hin. Bei den vorliegenden Beschlussvorlagen gehe es nun darum, die Verteilung der Zuständigkeiten und die finanzielle Aufteilung zu regeln. Ktabg. Dinkler appelliert an alle Beteiligten, die anstehenden Aufgaben gemeinsam und mit allem Nachdruck anzugehen. Auch sei dafür zu sorgen, dass möglichst viele Betroffene so schnell wie möglich aus der Sozialhilfe herauskommen und wieder auf eigene Füße gestellt werden. Ktabg. Dinkler bedankt sich ebenfalls bei den Verwaltungsmitarbeiter/innen für die bisher geleistete Arbeit.

 

Ktabg. Kortmann stellt in seinen Ausführungen den sehr großen Konsens in dieser Angelegenheit im Kreisgebiet fest. Er wünscht der Umsetzung viel Erfolg.

 

Ktabg. Stauff weist darauf hin, dass die Probleme im Kreis Coesfeld zwar nicht so groß seien wie in Ballungsgebieten. Allerdings sei er skeptisch, ob das Ziel erreicht werden könne. Es fehlen einfach Arbeitsplätze, so Ktabg. Stauff.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkung:

Die Satzung wurde allen Kreistagsmitgliedern mit der Sitzungsvorlage übersandt. Sie wird daher nur noch dem Original dieser Niederschrift beigefügt.