Sitzung: 01.10.2014 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 50, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-0039
Beschluss:
Die Gültigkeit der Kreistagswahl am 25.05.2014 wird gem. § 40 Abs. 1 KWahlG NRW festgestellt.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig