Sitzung: 15.12.2004 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 4, Enthaltung: 7, Befangen: 0
Vorlage: SV-7-0067
Beschluss:
- In den Kreiswahlausschuss für die Landtagswahl 2005 – Wahlkreis 80 Coesfeld II – werden gewählt:
Beisitzer/in Stellvertreter/in
1. Ktabg. Dabbelt Ktabg. Schulze Zumkley
2. Ktabg. Nägeler Ktabg. Stocks
3. Ktabg. Böckenholt Ktabg. Suntrup
4. Ktabg. Holz Ktabg. Willms
5. Ktabg. Lonz Ktabg. Schäpers
6. Ktabg. Bednarz Ktabg. Dr. Bücker
Form der Abstimmung: offen durch Handheben
Abstimmungsergebnis: 38 JA-Stimmen
4 NEIN-Stimmen
7 Enthaltungen
Danach werden von den Fraktionsvorsitzenden Dinkler und Bergmann die Personalvorschläge für die Besetzung des Kreiswahlausschusses für den Wahlkreis 79 Coesfeld I – Borken III vorgetragen:
Beschluss:
- In den Kreiswahlausschuss für die Landtagswahl 2005 – Wahlkreis 79 Coesfeld I – Borken III – werden gewählt:
Beisitzer/in Stellvertreter/in
1. Ktabg. Specker Ktabg. Terwort
2. Ktabg. Dinkler Ktabg. Haselkamp
3. Ktabg. Schmitz Ktabg. Balster
Ktabg. Dinkler für die CDU-Kreistagsfraktion und Ktabg. Bergmann für die SPD-Kreistagsfraktion benennen die Beisitzer und Stellvertreter für die Bildung des Kreiswahlausschusses für den Wahlkreis 80 Coesfeld II entsprechend der Sitzverteilung im Kreistag.
Ktabg. Stauff merkt hierzu an, auch die kleineren Fraktionen an der Besetzung des Kreiswahlausschusses zu beteiligen.
Ktabg. Dinkler und Ktabg. Bergmann lehnen dieses Begehren ab mit dem Hinweis darauf, dass die Personalvorschläge in den jeweiligen Fraktionssitzungen abgestimmt worden seien und der Antrag der FDP-Kreistagsfraktion jetzt zu spät komme. Auch sei es bislang üblich gewesen, vor einer Sitzung das Gespräch mit den anderen Fraktionen zu suchen. An diese Spielregeln sollte festgehalten werden.
Ktabg. Stauff hält dem entgegen, dass er von mehr Beweglichkeit im Kreistag ausgegangen sei.
Leider sei der Wunsch nach Überlassung eines Sitzes erst in der heutigen Kreistagssitzung vorgetragen worden. Keine Fraktion würde sich aber was vergeben, einen Sitz abzutreten, so Ktabg. Stauff.
Ktabg. Bergmann weist die Vorwürfe der Unbeweglichkeit zurück und weist noch einmal auf die Gepflogenheit hin, Wünsche im Vorfeld einer Sitzung vorzutragen und abzusprechen. Neue Personalvorschläge in der Sitzung vorzutragen und umzusetzen halte er nicht für machbar.
Ktabg. Kortmann bezweifelt den Willen der großen Fraktionen und erinnert an demokratische Gepflogenheiten und an eine neue Art der Zusammenarbeit, die doch eigentlich im neuen Kreistag Platz greifen sollte. Diese Gemeinsamkeit werde jetzt aufgegeben.
Ktabg. Kleerbaum verweist auf die Sitzverteilung im Kreistag und führt aus, dass es schon rein rechtlich nicht möglich sei, die kleineren Fraktionen zu berücksichtigen. Hierzu verweist Ktabg. Kleerbaum auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von Dezember 2003, wonach Wahlen von Ausschussmitgliedern ungültig sein können, wenn sie gegen das sich aus dem Grundgesetz ergebende Repräsentationsprinzip verstoßen. Wer im Kreistag die Mehrheit habe, müsse sie auch in den Ausschüssen haben. Abschließend betont Ktabg. Kleerbaum, dass ein guter Wille zur Gemeinsamkeit in der Vergangenheit immer vorgelegen habe.
Ktabg. Kortmann hält das zitierte Urteil in dieser Angelegenheit für nicht angebracht.
LR Püning lässt sodann über den gemeinsamen Wahlvorschlag zur Besetzung des Kreiswahlausschusses für den Wahlkreis 80 Coesfeld II abstimmen. Weitere Wahlvorschläge liegen nicht vor.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 39 JA-Stimmen
2 NEIN-Stimmen
8 Enthaltungen
Anmerkung:
Bei der Verhältniswahl zur Besetzung der Ausschüsse sind Stimmen, die nicht auf Vorschläge entfallen oder Ergänzungen oder Abweichungen enthalten, ungültig, ebenso Nein-Stimmen (HELD/BECKER u.a., Kommentar zur KrO, § 35, Ziffer 7.3).