Sitzung: 01.10.2014 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 21, Enthaltungen: 1
Vorlage: SV-9-0091/1
Beschluss:
Die im Entwurf als geänderte Anlage 1 beigefügte Änderungssatzung zur Satzung über die Durchführung des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern vom 01.10.2014 wird beschlossen.
Einleitend weist Landrat Püning auf den als Tischvorlage ausgelegten Antrag der FDP-Kreistagsfraktion vom 29.09.2014 hin, mit dem eine Ergänzung des bereits in der Sitzungsvorlage vorgesehenen Beschlusses um einen weiteren Punkt vorgeschlagen wird.
Ktabg. Wohlgemuth bestätigt, dass mit dem Antrag lediglich eine Ergänzung des bereits vorgesehenen Beschlusses vorgeschlagen wird. Die Thematik solle vom Landrat in der Bürgermeisterkonferenz angesprochen werden. Es solle verhindert werden, dass eine verzichtsbedingte höhere Kreisumlage von den Gemeinden durch eine höhere Grundsteuer kompensiert wird.
Ktabg. Vogelpohl beantragt eine getrennte Abstimmung.
Sodann lässt Landrat Püning zunächst über den Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage abstimmen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 28 JA-Stimmen
21 NEIN-Stimmen
1 Enthaltung
Anschließend lässt Landrat Püning über den Antrag der FDP-Kreistagsfraktion vom 29.09.2014 abtstimmen.
Beschluss:
Der Kreistag beauftragt den Landrat, den Themenkomplex „Elternbeitragssatzung“ in der nächsten Bürgermeisterkonferenz anzusprechen. Insbesondere sollte dort abgefragt werden, inwiefern die betroffenen Städte und Gemeinden bereit bzw. in der Lage wären, die durch einen Verzicht auf die Erhebung von Geschwisterbeiträgen entstehenden Mehrkosten zu tragen. Im Anschluss dran ist im Jugendhilfeausschuss über das Ergebnis des Gesprächs zu berichten.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 37 JA-Stimmen
13 NEIN-Stimmen
Anmerkung:
Der Entwurf der Änderungssatzung zur Satzung über die Durchführung des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern vom 01.10.2014 wurde zusammen mit der Sitzungsvorlage allen Kreistagsabgeordneten übersandt. Er wird daher nur noch dem Original dieser Niederschrift beigefügt.