HammGas

 

Landrat Püning teilt mit:

 

„Seitens des Betreiberkonsortiums der HammGas GmbH & Co.KG ist der Verwaltung die Planung über die Abteufung einer Aufsuchungsbohrung im Bereich der Bauernschaft Nordick vorgestellt worden. Seitens der HammGas ist beabsichtigt, das bergrechtliche Verfahren zur Erlangung einer Genehmigung für eine Aufsuchungsbohrung im Feld Rudolf durch Antrag auf Zulassung eines sog. Betriebsplans noch im Jahr 2014 zu starten. Geplant ist die Niederbringung einer Bohrung am Standort der ehem. Schachtanlage Radbod 7 im zweiten Halbjahr 2015.

 

Das Gelände ist bergbaulich vorgeprägt und wird derzeit nicht genutzt. Die Bohrung soll konventionell niedergebracht werden, Maßnahmen zur Erhöhung der Wegsamkeiten (Fracking) sind nicht vorgesehen.

 

Die Bohrung soll einen Zeitraum von ca. drei Monaten umfassen, je nach Ergebnis der weitergehenden Untersuchungen (Ergiebigkeit der Bohrung) ist eine energetische Nutzung des Gases vor Ort (BHKW) bzw. eine Ableitung des Gases in ein entsprechendes Netz beabsichtigt.

 

Die Firma HammGas sieht im Verfahren eine umfangreiche Beteiligung und Information der Öffentlichkeit vor. Eine erste Öffentlichkeitsinformation wird am 12.11.2014 in Herbern stattfinden.

 

Der Kreis Coesfeld wird im bergrechtlichen Verfahren durch die Bezirksregierung Arnsberg eingebunden; über den weiteren Verfahrensverlauf wird jeweils zeitnah berichtet.

 

Mit Schreiben vom 23.10.2014 ist mir der Antrag der HammGas GmbH  Co.KG auf Verlängerung der Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken in dem Feld „Rudolf“ mit der Bitte um Stellungnahme zugestellt worden. Beantragt ist die Verlängerung der Aufsuchungserlaubnis bis April 2018.

 

Seitens der Verwaltung ist beabsichtigt, den Antrag entsprechend dem Kreistagsbeschluss vom 24.09.2014 zum Antrag der Mingas GmbH und Co.KG abzulehnen.“

 

 

Finanzierungskonzept Flughafen Münster/Osnabrück GmbH

 

Landrat Püning teilt mit:

 

„Im Sommer dieses Jahres hat die FMO GmbH ein langfristiges Finanzierungskonzept erstellen lassen. Hierin wurden verschiedene Varianten geprüft, die zu einer finanziellen Entlastung der FMO GmbH führen können.

 

In Presseberichten ist inzwischen bereits mit unterschiedlichen Resonanzen berichtet worden.

 

Die vorgeschlagenen Lösungen werden im Aufsichtsrat der FMO GmbH am 10.11.2014 beraten und eine Variante ausgewählt. Vornehmlich geht es in den aufgestellten Varianten um die Einbringung von Gesellschafterdarlehen und Eigenkapitalzuführungen.

 

Die Empfehlung des Aufsichtsrates soll dann kurzfristig noch in diesem Jahr in die politischen Gremien der Gesellschafter eingebracht werden, wo diese diskutiert und eine Beschlussfassung eingeholt werden soll. Mögliche Auswirkungen auf den Haushalt 2015 sind bisher noch nicht berücksichtigt.“

 

 

Änderung der Rechtsform des EUREGIO e.V.

 

Landrat Püning teilt mit:

 

„Der EUREGIO e. V. arbeitet seit 1999 in der Rechtsform des Vereins. Bisher ist es so, dass die niederländischen Mitglieder des EUREGIO e. V. formal-juristisch nicht Mitglied in einem deutschen Verein sein können, weshalb sie bisher über kein Stimmrecht bei der jährlichen Mitgliederversammlung verfügen und auch formal-juristisch nicht an die EUREGIO gebunden sind.

 

Aufgrund der vertraglichen Verpflichtungen, die der EUREGIO e. V. durch seine Tätigkeiten eingeht, ist es wichtig, eine entsprechende formal-juristische Verlässlichkeit der Mitglieder zu haben. Deshalb ist nun angedacht, die Rechtsform des EUREGIO e. V. zu ändern. Dieses Ansinnen wurde bereits in den Vorjahren immer wieder aufgegriffen und geprüft, jedoch aus unterschiedlichsten Gründen, z. B. aufgrund steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Probleme, immer wieder zurückgestellt. Diese kommen heute zwischenzeitlich nicht mehr zum Tragen, so dass nun eine Änderung der Rechtsform umgesetzt werden kann.

 

Nach Prüfung verschiedener Möglichkeiten schlägt die EUREGIO-Geschäftsstelle nun vor, den EUREGIO e. V. in einen grenzüberschreitenden Zweckverband nach dem Vertrag von Anholt zu überführen. Auch die anderen drei EUREGIOs im deutsch-niederländischen Grenzraum sind als grenzüberschreitende Zweckverbände organisiert.

 

Änderungen wird es durch den Rechtsformwechsel vornehmlich bei der Mitgliederversammlung geben. Im Wesentlichen geht es hier darum, dass die deutschen und niederländischen Mitglieder dann dort stimmberechtigt sein werden. Weiterhin werden mit dem Rechtsformwechsel auch haftungsrechtliche Probleme behoben. Aktuell haftet z. B. die Geschäftsführerin persönlich für Schäden, die durch die Arbeit des Vereins entstehen können.

 

Gleichzeitig mit der Änderung der Rechtsform soll eine Harmonisierung der Mitgliedsbeiträge erfolgen. Aktuell ist der Beitrag für die niederländischen Mitglieder (0,35 €/Einwohner) höher als für die deutschen (0,25 €/Einwohner). Da im Jahr 2004 eine Senkung der Beitragssätze erfolgte und seitdem keine Anpassung an gestiegene Personal- und Allgemeinkosten vorgenommen wurde, ist neben der Harmonisierung (+ 0,03 € pro Einwohner) nun auch eine geringfügige Erhöhung der Beiträge um 0,01 € pro Einwohner und Jahr vorgesehen. So ergibt sich ein neuer Beitrag in Höhe von 0,29 €/Einwohner. Für den Kreis Coesfeld wären damit Mehrkosten in Höhe von rd. 8.600 € pro Jahr verbunden.

 

Aktuell findet eine erste Information und Einholung von Stellungnahmen der Mitgliedskommunen über die Planungen statt. Im Frühjahr/Sommer 2015 sollen in den Räten und Kreistagen die Beschlussfassungen hierzu eingeholt werden. Die EUREGIO-Geschäftsstelle fordert aktuell dazu auf, mögliche Anmerkungen zu dem Vorhaben bis zum 23.11.2014 einzubringen.“