Straßenverkehrszählung 2015

 

KD Gilbeau verliest folgende Mitteilung:

 

„Zur Beobachtung der Verkehrsentwicklung und zur Ermittlung der Verkehrsmengen findet in 2015 wiederum eine bundesweite Verkehrszählung statt. Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW bittet die einzelnen Straßenbaulastträger sich an der Verkehrszählung zu beteiligen. Allerdings teilt das Ministerium in diesem Zusammenhang auch mit, dass entgegen der bisherigen Praxis keine finanzielle Bezuschussung der Zählungen auf Kreisstraßen vorgesehen ist.

 

Bisher hat sich der Kreis Coesfeld an den im 5-Jahres-Intervall stattfindenden Verkehrszählungen regelmäßig beteiligt. In 2010 erfolgten im Kreis Coesfeld an 101 Stellen Zählungen, die jeweils mit 250 € vom Land - insgesamt also mit 25.250 € bezuschusst wurden. Dem standen ca. 25.000 € Ausgaben -wie z.B. die Entgelte der eingesetzten Zähler- gegenüber.

 

Im Haushalt 2015 wurden entsprechend der bisherigen Erfahrungen die Ausgaben für die Verkehrszählung mit einem gleich hohen Zuschuss als Einnahme eingeplant. Mit dem Wegfall der Zuschüsse würden im Falle einer Teilnahme an der manuellen Verkehrszählung, zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 25.000 € anfallen.

 

Mit Blick auf die zusätzlichen Kosten soll nicht an der manuellen Verkehrszählung teilgenommen werden. Nach aktuellen Informationen beabsichtigen auch andere Kreise nicht an der Verkehrszählung teilzunehmen. Vorgesehen ist nun die Verkehrsdaten unter Einsatz von automatischen Zählgeräten zu erfassen. Dazu soll neben dem schon vorhanden Seitenradarzählgerät (Kastenzählgerät, Kosten rd. 3.000 €), ein weiteres Gerät angeschafft und die Verkehrszählung in eigener Regie durchgeführt werden. Bei den Geräten handelt es sich um kleine und kompakte Verkehrszählgeräte, die durch die Mitarbeiter z.B. an Schilderpfosten montiert werden und mit dem die erforderlichen Verkehrsdaten wie die DTV- Werte (Durchschnittlichen tägliche Verkehrsstärken) Schwerlastverkehrs- und Zweiradanteile ermittelt werden können.“


Förderung des kommunalen Straßen- und Radwegebaus

 

KD Gilbeau verliest folgende Mitteilung:

 

„Nach dem Entflechtungsgesetz erhalten die einzelnen Bundesländer für die Landesprogramme zunächst bis zum 31.12.2019 Bundesfinanzhilfen in unveränderter Höhe. Diese Beträge sind zweckgebunden und zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden für investive Vorhaben zu verwenden. Im Rahmen des im September stattgefundenen Programmgespräches wurde vom Vertreter des Landesverkehrsministerium (MBWSV) mitgeteilt, dass über eine Nachfolgeregelung für die Zeit nach 2019 bisher noch keine Einigung erzielt werden konnte. Mit Blick auf die beträchtlichen Ausfinanzierungsverpflichtungen aus den zurückliegenden Jahresförderprogrammen ist weiterhin voraussichtlich bis 2017 von einem reduzierten Fördervolumen im Regierungsbezirk Münster in Höhe von 11 Mio. auszugehen. Für Neubewilligungen im „Großen Förderprogramm“ nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßenbaus (FöRi-kom-Stra) werden sich die Förderschwerpunkte daher auf folgende Maßnahmen beschränken:

 

¾     Erhaltungsmaßnahmen, (grundhafte Erneuerung)

¾     pflichtige Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen

¾     Gemeinschaftsmaßnahmen mit dem Landesbetrieb

¾     Ausbaumaßnahmen mit Schwerpunkt der Sanierung/Verkehrssicherheit

      

Nach den aktuell überarbeiteten bis zum 31.12.2019 gültigen FöRi-kom-Stra wird der Bau von Rad- und Gehwegen nur noch mit dem gleichzeitigen Aus- und Umbau verkehrswichtiger Straßen aus dem „Großen Förderprogramm“ gefördert.

 

In das Jahresförderprogramm 2015 soll demnach der „Ausbau der K50(AN2) in Havixbeck“ aufgenommen werden. Darüber hinaus wurden mit Blick auf die begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel entgegen dem Vorschlag des Kreises nur 2 anstatt 3 Maßnahmen  zur Aufnahme ins Förderprogramm 2016 in Aussicht gestellt und zwar die „Umgestaltung des Kreisverkehrs K4 in Senden“ und die „Erneuerung einer Brücke im Zuge der K11 AN 5 in Nottuln“. Alle anderen Maßnahmen werden nach derzeitiger Planung nicht vor 2017 gefördert werden können. Auch für die  Maßnahme  „K17n Südl. Entlastungsstr. zw. L551(Haltener Str.) u. K27(Lange Nase) in Dülmen“ konnte aufgrund der geschilderten Situation zur endgültigen Förderung immer noch keine Aussagen gemacht werden.

 

Die Förderung anderer Rad- und Gehwege erfolgt nach den im Entwurf vorliegenden Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes NRW (FöRi-Nah). Inwieweit hier eine Aufstockung gegenüber dem im Regierungsbezirk Münster bisher mit 2 Mio. € aus Landesmitteln ausgestatteten Radwege-Sonderprogramm erfolgen soll, ist ungewiss und wurden daher nicht im Rahmen dieses Programmgespräches erörtert.“


Energiebericht 2013 des Kreises Coesfeld

 

KD Gilbeau weist nochmals darauf hin, dass am Ende der Ausschusssitzung der Energiebericht 2013 des Kreises Coesfeld verteilt werde.

 

Anmerkung:

Dieser steht auch zum Abruf im Kreistagsinformationssystem zur Verfügung und kann auch später in Papierform bereitgestellt werden.