Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

  1. Der Verlegung der Abfahrtzeit auf der Linie T65 wird zugestimmt.

 

  1. Die Verwaltung (ZVM Bus) wird beauftragt, Nachverhandlungen mit der Stadt Münster bezüglich einer Kostenbeteiligung für eine Durchbindung aller Fahrten der Linie S 60 bis zum Zentrum-Nord zu führen.

Sofern eine Kostenbeteiligung der Stadt Münster nicht erfolgt, wird der kostenneutralen Verlängerung ausgewählter Fahrten der Linie S 60 nach Vorschlag der RVM zugestimmt.

 

  1. Die Entscheidung über die Bedienungsänderung im Korridor Olfen – Lüdinghausen – Senden – Münster wird zurückgestellt und zunächst die Entwicklung des Regionale 2016-Projektes „BewegtesLand“ mit einer Durchbindung des SchnellBusses Münster – Lüdinghausen über Olfen nach Datteln abgewartet.

 

  1. Die Verwaltung (ZVM Bus) wird die RVM im Rahmen der Direktvergabe mit der Umsetzung der Beschlüsse beauftragen.

GF Tranel führt in das Thema ein und erläutert kurz die in der Sitzungsvorlage genannten Maßnahmen.

 

Linie T65

Keine Wortmeldungen.

 

Linie S60

Ktabg. Wobbe zeigt sich verwundert über die Begründung für die Änderungen bei der Linie S60. Weniger Fahrten bis Altstadt/Bült könnten dazu führen, dass Fahrgäste auf das Auto umsteigen, so dass es zu höheren Emissionen kommen könnte. Eine entsprechende Änderung könnte sich somit als kontraproduktiv erweisen.

 

GF Tranel erklärt, dass man sich von Seiten des ZVM Bus gegenüber der Stadt/Stadtwerke Münster auch verwundert gezeigt habe. Bereits vor einigen Jahren habe man die Regionalbusse, die früher bis zum Prinzipalmarkt gefahren seien, aus der Innenstadt „verbannen“ wollen. Nun folge ein weiterer Schritt, der mit einer starken Emissionsbelastung begründet werde, wenn alle Busse bis Altstadt/Bült fahren.

 

Zum Vorschlag der RVM, ausgewählte Fahrten der Linie S60 bis Zentrum-Nord zu verlängern, teilt er mit, dass dies kostenneutral durchgeführt werden könnte. Dies habe die RVM schriftlich bestätigt. Er schlage daher vor, dem Schreiben der RVM zu vertrauen und dem Vorschlag zuzustimmen.

 

Ktabg. Kohaus erklärt, dass es für ihn keine Alternative sei, alle Busse am Hauptbahnhof enden zu lassen. Das sei ein erheblicher Nachteil für die Fahrgäste aus der Region. Die Alternative mit der Durchbindung zum Zentrum-Nord sei positiv zu sehen, allerdings nur dann, wenn diese regelmäßig und nicht nur für bestimmte Fahrten gelte. Eine Regelmäßigkeit sei für die Fahrgäste sehr wichtig.

Weiter verweist er darauf, dass die Stadt Münster von den Fahrgästen aus der Region profitiere und er die Forderung, die Regionalbusse aus der Innenstadt herauszuhalten, nicht für richtig erachte.

Zu den Bauarbeiten am Hauptbahnhof Münster bittet er um Auskunft, wo die Busse der S60 in Zukunft während der Bauphase halten würden.

 

SB Vogt fragt, ob es nicht gültige Verträge mit der Stadt Münster gebe und ob man den Forderungen der Stadt Münster nachkommen müsse?

 

Ktabg. Friedenstab bittet ebenfalls um Auskunft zu bestehenden Verträgen bzw. der Rechtslage und weiter darum, zu wann die nun vorgeschlagene Änderung umgesetzt werden würde.

 

Ktabg. Kummann weist auf die Kaufkraft der Fahrgäste der Region hin, von der die Stadt Münster profitiere. Es sei ein Geben und Nehmen, dies solle auch gegenüber der Stadt Münster kundgetan werden.

 

Ktabg. Klaus fragt, ob es nach der „damaligen“ Streichung der Haltestelle Prinzipalmarkt für die Regionalbusse und der Verlegung zur Haltestelle Altstadt/Bült zu einem Rückgang bei den Fahrgästen gekommen sei. Zudem bittet er um Mitteilung, wie lange ein eventuelles Verfahren bei der Bezirksregierung Münster dauern würde.

 

SB Nawrocki bemängelt die schlechte Kommunikation mit der Stadt Münster sowie die nachteilige Behandlung der Regionallinien und den geringen Einfluss auf die Entscheidungen der Stadt Münster.

 

GF Tranel erläutert, dass letztlich die Bezirksregierung Münster eine Entscheidung über die Haltestellen zu treffen habe. Es gebe keine vertragliche Grundlage, auf die man sich berufen könne. Auf eine Entscheidung der Bezirksregierung würde die Stadt Münster auch sicher drängen. Es sei nicht abzusehen, wie diese ausfallen würde. Mit einer Entscheidung der Bezirksregierung zum Fahrplanwechsel im Januar 2015 sei sicher nicht zu rechnen, ggf. zum nächsten Fahrplanwechsel im Sommer 2015. Die Umsetzung des hier vorgestellten Vorschlags würde zum Fahrplanwechsel im Januar 2015 erfolgen.

Eine Durchbindung aller Fahrten bis zum Zentrum-Nord sei sicherlich die Ideallösung. Auch er sehe eine Unregelmäßigkeit als Problem an. Allerdings würde eine Durchbindung aller Fahrten nicht mehr kostenneutral erfolgen. Diese könne daher nur umgesetzt werden, sofern sich die Stadt Münster an den Kosten beteiligen würde.

 

Zu der Frage nach der Entwicklung der Fahrgäste bei der „damalige“ Verlegung zur Haltestelle Altstadt/Bült teilt GF Tranel mit, dass man Kunden verloren habe, speziell solche, die im Einzelhandel in der Innenstadt tätig sind.

 

Zu den Bauarbeiten am Hauptbahnhof könne er keine detaillierte Auskunft geben. Es sei immer mit kurzfristigen Änderungen zu rechnen.

 

Ktabg. Wobbe schlägt vor, dass man heute dem Vorschlag nicht vorbehaltslos zustimmt, sondern mit aufnimmt, dass die Verwaltung (ZVM Bus) beauftragt werde, Nachverhandlungen mit der Stadt Münster zu führen.

 

SB Vogt schließt der Meinung an und bittet, nochmals „wohlwollend“ mit der Stadt Münster zu reden“.

 

GF Tranel weist darauf hin, dass er den Einfluss gegenüber der Stadt Münster als relativ gering einschätze, da diese autark sei und die Interessen des Umlandes eher nachrangig behandele. Das Ergebnis weiterer Verhandlungen sei abzuwarten. Er unterbreitet sodann folgenden Beschlussvorschlag:

 

„Die Verwaltung (ZVM Bus) wird beauftragt, Nachverhandlungen mit der Stadt Münster bezüglich einer Kostenbeteiligung für eine Durchbindung aller Fahrten der Linie S 60 bis zum Zentrum-Nord zu führen. Sofern eine Kostenbeteiligung der Stadt Münster nicht erfolgt, wird der kostenneutralen Verlängerung ausgewählter Fahrten der Linie S 60 nach Vorschlag der RVM zugestimmt.“

 

Linie R44/S90

Ktabg. Dropmann bittet um Erläuterung des Zusammenhangs zwischen der Planung der RVM, die Angebotsqualität auf der Strecke Olfen – Lüdinghausen – Senden – Münster für Olfener Fahrgäste zu verbessern, und dem Regionale 2016-Projekt „BewegtesLand“.

 

Ktabg. Pohlmann bittet für den Bereich Olfen auch die Anbindung an das Ruhrgebiet zu berücksichtigen. Dies sei genauso wichtig wie eine gute Anbindung nach Münster.

 

GF Tranel erläutert, dass die RVM eine bessere Anbindung auf der Strecke Olfen – Lüdinghausen – Senden – Münster plane. Dies geschehe zu einer Unzeit, da im Rahmen des Regionale 2016-Projektes „BewegtesLand“ eine Durchbindung des SchnellBusses Münster – Lüdinghausen über Olfen nach Datteln diskutiert werde und dann – sofern jetzt eine Änderung der Verbindung nach Münster erfolge – diese dann auch wieder überplant werden müsste. Eine Zurückstellung der Entscheidung mache daher Sinn.

 

Ktabg. Pohlmann und SB Vogt teilen die Auffassung und schlagen vor, die Entscheidung über die R44/S90 zurückzustellen.

 

Ktabg. Koch formuliert sodann folgenden Beschlussvorschlag:

 

„Die Entscheidung über die Bedienungsänderung im Korridor Olfen – Lüdinghausen – Senden – Münster wird zurückgestellt und zunächst die Entwicklung des Regionale 2016-Projektes „BewegtesLand“ mit einer Durchbindung des SchnellBusses Münster - Lüdinghausen über Olfen nach Datteln abgewartet“.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               20 JA-Stimmen

                                                    0 NEIN-Stimmen

                                                    0 Enthaltungen