Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 3

Beschluss:

 

Das Rahmenbauprogramm zur investiven Straßenunterhaltung soll vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel in den Haushaltsjahren 2015 - 2019 mit den in der Anlage zur Sitzungsvorlage näher beschriebenen Maßnahmen fortgesetzt werden. Über die Durchführung der einzelnen Maßnahmen wird im Rahmen des Baubeschlusses im Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr beraten.


Ktabg. Koch verweist auf die umfangreiche Sitzungsvorlage und bittet um Wortmeldungen.

 

Ktabg Schulze Esking macht folgende Anmerkungen, die zum Protokoll genommen werden sollen. Eine Beratung könne zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

 

  • Die von der Verwaltung in den nächsten Jahren vorgesehene pauschale Erhöhung der Ausgaben für die Sanierung der Kreisstraßen um jeweils 200.000 Euro pro Jahr (2015: 1.100.000 Euro) könne – so Ktabg. Schulze Esking – so nicht mitgetragen werden. Es solle hier keine Automatik entstehen, sondern es müsse immer bedarfsgerecht für das jeweilige Jahr entschieden werden.
  • Zur Maßnahme „Radwegbau an der K 32, Abschnitt 1 und 2, Rosendahl-Osterwick“ (Seite 5 des Investitionsprogramms) weist Ktabg. Schulze Esking auf die Sozialpflichtigkeit des Eigentums hin. Das Stück des Radweges, für das eine Verrohrung des Grabens erfolgen müsse, weil ein Eigentumserwerb nicht möglich sei, würde zu einer deutlichen Erhöhung der Kosten führen. Man solle hier nochmals versuchen, über den Grunderwerb zu verhandeln, notfalls müsse man „ein Zeichen“ setzen und den Radwegbau vorübergehend an der betroffenen Stelle enden lassen, um auf den Missstand hinzuweisen.
  • Ktabg. Schulze Esking stellt die Notwendigkeit der Maßnahme „K 16, Abschnitt 6, Seppenrade“ (Seite 18 des Investitionsprogramms) in Frage und bezieht sich dabei auf die relativ hohen Kosten von 750.000 Euro und die sehr geringe Verkehrsbelastung von 242 Fahrzeugen/24 Stunden.

 

Ktabg. Bednarz bittet um Auskunft, ob es einen Vergleich gibt mit anderen Kreisen hinsichtlich des Anteils der Straßen, die in einem nicht befriedigenden Zustand sind. Die Quote habe sich im Kreis Coesfeld von 50 % auf 56 % verschlechtert.

 

Ktabg. Friedenstab bittet hierzu ergänzend um Mitteilung, ob es eine Norm für die Erfassung des Straßenzustands gebe.

 

AL Dammers erläutert, dass eine Zustandserfassung auf der Grundlage des Arbeitsblattes ZEB (Zustandserfassung und Bewertung) erfolge. Sofern von anderen Kreisen eine Erfassung auf dieser Grundlage erfolge, sei eine Vergleichbarkeit gegeben.

 

Auf die Frage von Ktabg. Bednarz teilt AL Dammers mit, dass ihm bekannt sei, dass sich die Kreisstraßen des Kreises Borken in einem besseren Zustand befänden. Weitere Vergleichsdaten würden – sobald sie vorhanden sind – dem Fachausschuss zugeleitet.

 

SB Peters spricht zunächst der Verwaltung ein Lob für die in diesem Bereich geleistete Arbeit aus. Er schließt sich der Aussage des Ktabg. Schulze Esking an und fragt sich, ob eine kostenintensive Sanierung auch der Straßen mit sehr geringer Verkehrsbelastung unbedingt immer notwendig sei. Er bittet um Auskunft, ob es nicht möglich sei, das dichte Netz der Kreisstraßen durch Herabstufungen/Umwidmungen zu verringern.

 

AL Dammers teilt mir, dass die Sanierung von Kreisstraßen und die grundsätzliche Klassifizierung als Kreisstraße nicht von der Verkehrsbelastung abhängen. Hier sei die Verkehrsbedeutung der Straße entscheidend. Umstufungen seien grundsätzlich möglich. Allerdings entscheidet die Bezirksregierung über Umstufungen. Es sei vor Jahren ein Abstufungsprogramm entworfen worden, das bei weitem nicht den gewünschten Erfolg hatte. Nur ein kleiner Anteil der zur Abstufung vorgeschlagenen Strecken seien tatsächlich umgestuft worden. In der Regel ist eine Änderung im Straßennetz Voraussetzung für eine Umstufung.

 

SB Nawrocki ist der Meinung, dass es Sinn macht, die Planwerte der Investitionsquote zu erhöhen, um dem negativen Trend entgegenzuwirken. Man könne das niedrige Zinsniveau nutzen, um nun mehr in eine Verbesserung der Straßenzustände zu investieren.

 

Ktabg. Koch stimmt grundsätzlich zu, dass man mehr tun könne. Letztlich wisse man aber nicht, welche Fördermittel in den Folgejahren erlangt werden könnten. Eine Vorfinanzierung eventueller Fördergelder könne nicht erfolgen, eine Verschuldung sei insofern nicht vertretbar.

 

Ktabg. Kohaus ist ebenfalls der Meinung, dass die Investitionsquote erhöht werden sollte. Weiter bittet er in Zukunft darauf zu achten, dass eventuell vorgesehene Abstufungen/Umwidmungen mit geplanten Sanierungen abgestimmt würden. Es könne nicht sein, dass Straßen saniert würden, die in naher Zukunft für eine Abstufung vorgesehen sind und dann bei der Abstufung nochmals saniert werden müssten.

 

SB Vogt schlägt vor, dem Ansatz der Verwaltung zu folgen. Eine sukzessive Erhöhung der Aufgaben für Sanierungen sei wichtig, um die Straßen auf einem guten Niveau zu halten. Bei der Abstufung von Straßen sei die Verwaltung ebenfalls „am Ball“ und diese werde zu gegebener Zeit jeweils dem Fachausschuss berichten.

 

Ktabg. Dropmann bittet um Erläuterung, warum bei der Maßnahme „K 42, Abschnitt 3, Billerbeck“ (Seite 7 des Investitionsprogramms) der Radweg nur für 300 m gebaut werde und nicht an der kompletten K 42.

 

AL Dammers teilt mit, dass der neu angelegte Radweg an den BahnRadWeg anschließe, parallel zur K 42 verlaufe und dann über Wirtschaftswege und bereits bestehende Radwege bis nach Coesfeld führe.

 

Ktabg. Koch teilt abschließend mit, dass es sich im heute zu treffenden Beschluss nur um die Zustimmung zu einem Investitionsprogramm handele.

 

Er erklärt ausdrücklich zu Protokoll, dass eine bedingungslose Zustimmung der pauschalen Erhöhung der Ausgaben für Sanierungen nicht erfolge, sondern jede Maßnahme einzeln beschlossen werde, sobald sie ansteht. So erfolge in jedem Jahr eine erneute Entscheidung über die durchzuführenden Maßnahmen.

 

Sodann lässt er über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               17 JA-Stimmen

                                                    0 NEIN-Stimmen

                                                    3 Enthaltungen