Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Befreiung von den Verboten des Landschaftsplan Olfen-Seppenrade in den Bereichen des Naturschutzgebietes Lippeaue, des Landschaftsschutzgebietes Rönhagener Heide und des Landschaftsschutzgebietes Sülsen wird zugestimmt.


Herr Jung verweist auf die sehr umfangreichen Informationen, die zur Beurteilung des komplexen und komplizierten Sachverhalts vorlägen. Im Ergebnis seien die Vorhaben seines Erachtens als sehr positiv zu beurteilen.

Er bittet Herrn Grömping um weitere Ausführungen.

 

Dieser spricht die verschiedenen Regionaleprojekte an, die von den Städten Olfen, Haltern am See und Datteln unter dem Titel 2Stromland verantwortet würden. Anhand von Karten, Tabellen und Fotos veranschaulicht er die Vielfalt der Maßnahmen.

Herr Grömping geht auch auf die neue Stevermündung ein, die durch einen Abzweig von der Stever zur Lippe noch vor dem Halterner Stausee geschaffen werde, wodurch die Durchgängigkeit für Fische und andere Wassertiere erreicht werde.

Der Lippestrand nahe der Ferienhaussiedlung Gut Eversum stelle wegen der jetzt schon wilden Nutzung des Areals einen Kompromiss dar. Außerdem solle es eine baubiologisch gestaltete Aussichtsplattform geben.

Zwischen Lippe und ehemaliger Lippeschleife solle eine Flutmulde angelegt werden. Der Verlauf werde in die alte Mäanderschleife verlegt und das bisherige Flussbett verfüllt.

 

Herr Dr. Baumanns stellt die Frage, ob die Lippequerung durch eine Brücke im Zusammenhang mit diesem Verfahren stehe.

Herr Grömping bejaht dies, weist aber darauf hin, dass hier in einem eigenen Genehmigungsverfahren der Lippeverband und nicht die Stadt Olfen Antragsteller sei. Über die für die Errichtung der Brücke notwendige Befreiung habe der Beirat ja auch im März 2014 bereits beraten.

 

Herr Jung gibt zu bedenken, dass hier Verbotstatbestände einer positiven Weiterentwicklung entgegenständen, und stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig