Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Dem Vorhaben der Stadt Lüdinghausen zur Verlegung des Wasserlaufs wird zugestimmt.


Herr Grömping weist darauf hin, dass es sich hier um eine kleinere Maßnahme zur Erleichterung der Flächenbewirtschaftung handele.

Herr Holz ergänzt, dass sie im Zuge der Verhandlungen zum Bau eines Geh- und Radweges an der B474 zustande gekommen sei.

 

Herr Brüning erklärt, dass er sich die Örtlichkeit angesehen habe und mit der Maßnahme nicht einverstanden sei.

Zum einen entspreche der jetzige Verlauf des Gewässers dem landschaftlichen Relief; der geplante neue Verlauf passe hingegen nicht zum Landschaftsbild.

Außerdem sei der Bereich aufgrund der Entwässerung der Flächen durch die Landwirtschaft bereits geprägt von Bodenerosion, und bei einer Verlegung des Gewässers seien starke Ausspülungen zu erwarten.

 

Herr Bontrup gibt zu bedenken, dass es sich hier nicht um ein natürliches Gewässer, sondern um einen Graben handele, der zudem jetzt noch einen Uferrandstreifen erhalten solle.

Auf die Frage von Herrn Wilkes, wie dieser Randstreifen gesichert werde, antwortet Herr Holz, dass dies vertraglich erfolge. Hier erfolge ein freiwilliger Flächentausch, und die Anlage des Uferrandstreifens sei Gegenstand des Grundstückstauschvertrages.

Herr Holz führt aus, dass die Drainierung der Flächen erlaubt und der kleine Graben im größten Teil des Jahres trocken sei.

Er bestätigt die Vermutung von Herrn Maasmann, dass der neue Wasserverlauf tiefer angelegt werden müsse; dies mache aber maximal 10 cm aus.

Auch Herr Dr. Baumanns vertritt die Auffassung, dass bei der Abwägung die Anlage des Uferrandstreifens in die Entscheidung einfließen müsse.

 

Herr Jung bestätigt dies und lässt zum Abschluss der Diskussion über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme