Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 19

Beschluss:

 

Der Bericht der Verwaltung zu den neuen Regelungen im Landespflegerecht wird zur Kenntnis genommen.

 

Die  Verwaltung wird beauftragt, diese Regelungen, wie unter Ziffer II der Begründung dargestellt, örtlich umzusetzen und dem Ausschuss laufend zu berichten.      

 

 

 


FBL Schütt weist auf Kernpunkte der Neuregelung hin. Dies seien die Wiedereinführung der pflichtigen kommunalen Pflegeplanung, die Option der verbindlichen Bedarfsbestätigung und die Neubenennung der Pflegekonferenz in „Kommunale Konferenz Alter und Pflege“ mit einer genaueren Festlegung der Aufgaben und Mitglieder sowie ein verändertes Verfahren zur Investitionskostenförderung für Pflegeeinrichtungen. Er führt aus, dass die Inhalte der kommunalen Pflegeplanung relativ frei gestaltet seien; der Gesetzgeber habe keine Standards vorgegeben. Die Kreise hätten unter Einbeziehung der kreisangehörigen Kommunen kommunale Pflegepläne zu erarbeiten. Die erste Vorlage habe zum 31.12.2015 zu erfolgen; diese müsse dann alle zwei Jahre aktualisiert werden. Entscheide sich der Kreis für eine verbindliche Bedarfsplanung, sei diese jährlich fortzuschreiben und durch den Kreistag zu beschließen. FBL Schütt weist darauf hin, dass der Kreistag am 17.12.2014 beschlossen habe, nicht von der Option Gebrauch zu machen, mit direkter Wirkung für alle Vorhaben in die verbindliche Bedarfsplanung und daraus folgender Bedarfsbestätigung einzusteigen. An der „Kommunalen Konferenz Alter und Pflege“ (KAP) können alle Bürgermeister/innen teilnehmen. Die Ergebnisse der in der KAP beratenen Inhalte seien nicht verbindlich; sie hätten lediglich empfehlenden Charakter. Jedes Konzept müsse jedoch in der KAP vorgestellt werden. Mit der Umstellung der Investitionskostenförderung von einer Pauschalierung auf die Berücksichtigung der tatsächlich entstehenden Kosten sei den Forderungen der Kommunen entsprochen worden.

FBL Schütt weist darauf hin, dass Einrichtungen, deren Bau am 01.11.2014 noch nicht begonnen worden sei, unter die Neuregelungen fallen.

Vorsitzende Schäpers bittet, das Verfahren der verbindlichen kommunalen Pflegeplanung darzustellen. FBL Schütt führt aus, dass die verbindliche Planung zunächst in der KAP vorbesprochen werde. Anschließend erfolge die Beratung im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit. Die Beschlussfassung erfolge danach durch den Kreistag.

 

Vorsitzende Schäpers lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig