Beschluss: Kenntnis genommen

Herr Zeuner, Schulpsychologe und Teamsprecher der Regionalen Schulberatungsstelle im Kreis Coesfeld, der gemeinsamen Einrichtung des Landes und des Kreises, stellt kurz die örtliche und personelle Arbeitssituation vor.

Sodann beginnt er mit dem Bericht zur Statistik 2014. Er bezieht sich auf die in seinen früheren Berichten aufgezeigten vier Säulen der Beratungstätigkeit, nämlich – Individualberatung, - Systemberatung, - Fortbildung/ Supervision  und – Umgang mit schulischen Krisen und stellt vor allem auf die Entwicklung bei den jeweiligen Fallzahlen im Jahre 2014 ab.  Dabei hebt er u.a. hervor, dass die durchschnittliche Wartezeit auf das Erstgespräch 35 Tage betrug und damit die im Haushalt angegebene Kennzahl von 40 Tagen unterschritten wurde.

Die Statistik 2014 wird der Niederschrift als Anlage beigefügt (s. Anlage 1).

 

Ktabg. Kurilla fragt nach den Unterschieden in den Problemen, wie viele weiterführende Gespräche es gegeben habe und ob das Jugendamt eingebunden werde.

In Bezug auf die Problemstruktur gibt Herr Zeuner an, dass bei den Terminvergaben der Anmeldegrund erfragt werde. Nach dem ersten Anmeldegrund offenbarten sich aber häufig andere tiefergehende Probleme. In den weiteren Gesprächen zeige sich dann, welche weitere Hilfe oder Begleitung in weitere Prozesse notwendig werde, wobei diese weiteren Prozesse dann häufig bereits jenseits der Beratung und damit außerhalb des Tätigkeitsfeldes der Schulberatung lägen. Das Jugendamt komme häufig auf die Schulberatung zu und Beratungen am runden Tisch seien sehr effektiv. Als Beispiel führt er ferner die Austauschtreffen zur Kinderschutzvereinbarung an.

 

Ktabg. Kurilla erkundigt sich weiter, ob es festgelegte Maßnahmen im Handlungsverfahren gebe und ob diese durch Nachfragen der Regionalen Schulberatung bei z.B. den Schulen als erledigt nachgehalten würden, sozusagen eine Kontrolle der Umsetzung.

Unter Hinweis darauf, dass die Beratung Vertrauenssache sei und so auch von den Schulen damit umgegangen werde, verneint Herr Zeuner die Frage. Hierfür werde die Systemberatung betrieben, ohne dass dabei strukturelle Maßnahmen festgelegt sind. 

 

Unter Hinweis auf die allgemeine Schulpflicht informiert FBL Schütt darüber, dass das Projekt „Kein Abschluss ohne Anschluss“ unter anderem darauf ausgelegt sei, Jugendliche in ihrer Motivation zu unterstützen. Als weiteres Beispiel führt er das Havixbecker Projekt „2.Chance“ an.

 

Mitglied Jahn fragt, wie mit der Vorgabe „innerhalb von 40 Tagen“ umgegangen werde, wenn aus einer Schule ein Notsignal eingeht.

Herr Zeuner stellt klar, dass es sich bei der Vorgabe „40 Tage“ um die Wartezeit für ein Erstgespräch in der Individualberatung handele. Für Notsignale aus Schulen würden regelmäßig  wöchentlich Termine für eine Telefonsprechstunde geblockt. Zudem seien in Notfällen in der Regel die Fachkräfte über Diensthandys erreichbar; zwar habe jeder einen räumlich definierten Zuständigkeitsbereich, jedoch werde zur Not auch gebietsübergreifend agiert.

Häufig gingen auch Mailanfragen ein, die zügig beantwortet würden und auf eine überaus positive Resonanz bei den Ratsuchenden stießen.

 

Vors. Merschhemke dankt Herrn Zeuner für den informativen Bericht.

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.