U3-Ausbau – Bundesprogramm 2015 bis 2018

 

Mit ministeriellem Erlass vom 05.11.2014 werden Nordrhein-Westfalen für den U3-Ausbau in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege weitere Bundesmittel i. H. v. 118.631.959 EUR in Aussicht gestellt. Davon sind für das Kreisjugendamt Coesfeld 942.052,66 EUR reserviert. Voraussetzung für eine Mittelzuteilung ist, dass dem Landesjugendamt entscheidungsreife Förderanträge bis zum 15.03.2015 vorgelegt werden. Als Durchführungszeitraum ist die Zeitspanne vom 01.04.2014 bis 30.06.2017 möglich. Alle Träger und tätigen Tagesmütter wurden entsprechend informiert und aufgefordert entsprechende Förderanträge bis zum 31.01.2015 einzureichen. Dem Kreisjugendamt liegen insgesamt 17 Förderanträge  über eine Fördersumme von 777.887 EUR vor, davon 9 für Kindertageseinrichtungen und 8 für Tagespflegestellen (s. Anlage). Da die dem Kreisjugendamt Coesfeld bereitgestellten Fördermittel von über 942.000 EUR ausreichen um alle vorliegenden Förderanträge bedienen zu können, ist eine Auswahlentscheidung durch den Jugendhilfeausschuss nicht erforderlich.

 

Da dem Landesjugendamt gleichzeitig eine Liste mit einer Rangfolgebildung vorzulegen ist, wurde bei der Auflistung in der beigefügten Anlage nach folgenden Punkten vorgegangen:

 

  1. Anträge Kindertagespflege nach Eingangsdatum
  2. Umsetzung für Bedarfsplan 2014/15
    a) Baumaßnahme Schaffung zusätzlicher Gruppe
    b) Baumaßnahme Umwandlung Gruppe
    c) Ausstattungsmaßnahme
  3. Umsetzung für Bedarfsplan 2015/16
    a) Baumaßnahme Schaffung zusätzlicher Gruppe
    b) Baumaßnahme Umwandlung Gruppe
    c) Ausstattungsmaßnahme
  4. Umsetzung für Bedarfsplan 2016/2017
    a) Baumaßnahme Schaffung zusätzlicher Gruppe
    b) Baumaßnahme Umwandlung Gruppe
    c) Ausstattungsmaßnahme
  5. Umsetzung für Bedarfsplan 2017/2018
    a) Baumaßnahme Schaffung zusätzlicher Gruppe
    b) Baumaßnahme Umwandlung Gruppe
    c) Ausstattungsmaßnahme

Innerhalb der einzelnen Auswahlkriterien wurden zudem der Zeitpunkt der Umsetzung bzw. Inbetriebnahme sowie das Datum des Antragseingangs hinzugenommen.

 

Alle vorliegenden Anträge wurden bzw. werden dem Landesjugendamt bis spätestens 13.03.2015 zur weiteren Bearbeitung und Entscheidung vorgelegt.

 

 

 

Harmonisierung der Förderbestimmungen zu den Kinder- und Jugendförderplänen der Jugendämter im Kreis Coesfeld

Am 17. Dezember 2014 ist der Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld 2015 bis 2019 mit den dazugehörigen Förderbestimmungen im Kreistag vorgestellt und beraten worden (siehe SV-9-0114/1).

In diesem Zusammenhang hat die Sportjugend im Kreissportbund Coesfeld e.V. den Antrag gestellt, dass das Jugendamt des Kreises Coesfeld darauf hinwirkt, das eine Harmonisierung der Förderbestimmungen der im Kreis Coesfeld tätigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erfolgt (siehe Schreiben der SJ im KSB e.V. vom 18. Nov. 2014).

Der Kreistag hat dem Anliegen der Sportjugend Rechnung getragen und entschieden, die Verwaltung zu beauftragen darauf hinzuwirken, in allen drei Jugendamtsbezirken eine Harmonisierung der Förderbestimmungen zu den Kinder- und Jugendförderplanen zu erreichen, so dass u.a.

1.         möglichst einheitliche Antrags- und Nachweisfristen gelten;

2.         gemeinsame Antrags- und Nachweisformulare verwendet werden, die auch          als Kopie eingereicht werden können;

3.         die Fördervoraussetzungen in den einzelnen Positionen (z.B. Altersgrenzen            harmonisiert werden.

 

Die zuständigen Mitarbeiter der drei Jugendämter treffen Ende März 2015 zusammen, um die möglichen Harmonisierungsakzente für eine einheitliche Förderanwendung im Kreis Coesfeld zu erarbeiten.

Über das Ergebnis wird der Jugendhilfeausschuss zu gegebener Zeit informiert.

 

 

 

Kommunale Strategien zum verstärkten Flüchtlingszuzug in den Kreis Coesfeld

 

Am 02.12.2014  hatte sich die Bürgermeisterkonferenz mit dem Landrat zu dem stark zunehmenden Zuzug von Flüchtlingen ausgetauscht. Hier wurde deutlich, dass die aktuelle Entwicklung eine erhebliche Herausforderung darstellt, auf die es kurzfristig zu reagieren gilt.

 

Um sich zu diesen Handlungsnotwendigkeiten und -möglichkeiten intensiver auszutauschen, hatte Landrat Püning die Städten und Gemeinden zu einer gemeinsamen Besprechung. am 22.01.2015 ins Kreishaus eingeladen. Inhaltlich wurden folgende Themen behandelt:

 

  • Einführung in das Thema  durch den  Landrat
  • Strukturierung der Thematik in Zahlen der Ausländerbehörde durch Fachbereichsleiter Dr. Ansgar Scheipers
  • Darstellung von Verantwortlichkeiten/Berührungspunkte im Fachbereich 2 „Arbeit und Soziales, Schule und Kultur, Jugend und Gesundheit“ durch  Fachbereichsleiter Detlef Schütt, Abteilungsleiter 53  Dr. Völker-Feldmann und Schulamtsdirektorin Dr. Walburga Henry:
    • Themen waren: Zuständigkeiten für das Asylbewerberleistungsgesetz, Überwachung der Unterkünfte durch das Gesundheitsamt, Umsetzung der Beschulungspflicht der Flüchtlingskinder, Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge durch die Jugendhilfe
  • Anschließend wurden die Einschätzungen der Situation vor Ort durch die Vertreterinnen und Vertreter der 11 Städte und Gemeinde vorgetragen

 

Mit Blick auf  Konkrete Maßnahmen und Unterstützungsmöglichkeiten wurde auch das Angebot des Landes erörtert, auf Kreisebene ein sogenanntes „Kommunales  Integrationszentrum“ einzurichten. Hier werden insgesamt 5,5 Personalstellen durch finanzielle Förderung und Abordnung von zwei Lehrern durch das Land gefördert. Personalbegleitkosten, Sach- und Projektkosten wären vom Kreis zu tragen.

Mit einer solchen Einrichtung sahen die Vertreter der Städte und Gemeinden Ihre tatsächlich bestehenden Unterstützungsbedarfe nicht bedient. Stattdessen wurde besonders bemängelt, dass das Land NRW die kommunalen Kosten für die Betreuung von  zu 25 -  28 Prozent übernehme, z.B. Bayern aber zu 100 Prozent.

Vieles – wie etwa die Beschulung oder auch die ehrenamtliche Unterstützung – sei auf kommunaler Ebene schon gut geregelt. Für die Schulaufsicht signalisierte Frau Dr. Henry hier kurzfristige Unterstützung zu für den Fall dennoch Probleme bei der Schulaufnahme auftauchen sollten.

Seitens der Wohlfahrtsverbände – dies wurde auch in der letzten Arbeitdsbesprechung mit dem Kreis nochmals erörtert -  bestehen ebenfalls unterschiedliche Beratungsangebote für Migranten. Derzeit erwäge man deren Aufstockung.

Schwierigkeiten in den Städten und Gemeinden gäbe es besonders bei der Suche nach geeigneten Unterkünften oder mit Blick auf Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Erwachsene männliche Asylbewerber. Auch wurde der Wunsch geäußert sich zur „guten Praxis“ untereinander auszutauschen.

Man verständigte sich, den Austausch zwischen Kreis, Kommunen und Wohlfahrtsverbänden auf die Ebene der Praktiker fortzusetzen. Dieses nächste Treffen wird am 17.03.2015 stattfinden.