Sitzung: 12.03.2015 Jugendhilfeausschuss
U3-Ausbau – Bundesprogramm 2015 bis 2018
Mit ministeriellem Erlass vom 05.11.2014 werden Nordrhein-Westfalen für den U3-Ausbau in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege weitere Bundesmittel i. H. v. 118.631.959 EUR in Aussicht gestellt. Davon sind für das Kreisjugendamt Coesfeld 942.052,66 EUR reserviert. Voraussetzung für eine Mittelzuteilung ist, dass dem Landesjugendamt entscheidungsreife Förderanträge bis zum 15.03.2015 vorgelegt werden. Als Durchführungszeitraum ist die Zeitspanne vom 01.04.2014 bis 30.06.2017 möglich. Alle Träger und tätigen Tagesmütter wurden entsprechend informiert und aufgefordert entsprechende Förderanträge bis zum 31.01.2015 einzureichen. Dem Kreisjugendamt liegen insgesamt 17 Förderanträge über eine Fördersumme von 777.887 EUR vor, davon 9 für Kindertageseinrichtungen und 8 für Tagespflegestellen (s. Anlage). Da die dem Kreisjugendamt Coesfeld bereitgestellten Fördermittel von über 942.000 EUR ausreichen um alle vorliegenden Förderanträge bedienen zu können, ist eine Auswahlentscheidung durch den Jugendhilfeausschuss nicht erforderlich.
Da dem Landesjugendamt gleichzeitig eine Liste mit einer Rangfolgebildung vorzulegen ist, wurde bei der Auflistung in der beigefügten Anlage nach folgenden Punkten vorgegangen:
- Anträge Kindertagespflege nach Eingangsdatum
- Umsetzung für Bedarfsplan
2014/15
a) Baumaßnahme Schaffung zusätzlicher Gruppe
b) Baumaßnahme Umwandlung Gruppe
c) Ausstattungsmaßnahme - Umsetzung für Bedarfsplan
2015/16
a) Baumaßnahme Schaffung zusätzlicher Gruppe
b) Baumaßnahme Umwandlung Gruppe
c) Ausstattungsmaßnahme - Umsetzung für Bedarfsplan
2016/2017
a) Baumaßnahme Schaffung zusätzlicher Gruppe
b) Baumaßnahme Umwandlung Gruppe
c) Ausstattungsmaßnahme - Umsetzung für Bedarfsplan
2017/2018
a) Baumaßnahme Schaffung zusätzlicher Gruppe
b) Baumaßnahme Umwandlung Gruppe
c) Ausstattungsmaßnahme
Innerhalb der einzelnen Auswahlkriterien wurden zudem der Zeitpunkt der Umsetzung bzw. Inbetriebnahme sowie das Datum des Antragseingangs hinzugenommen.
Alle vorliegenden Anträge wurden bzw. werden dem Landesjugendamt bis spätestens 13.03.2015 zur weiteren Bearbeitung und Entscheidung vorgelegt.
Harmonisierung der
Förderbestimmungen zu den Kinder- und Jugendförderplänen der Jugendämter im
Kreis Coesfeld
Am 17. Dezember 2014 ist der Kinder- und
Jugendförderplan des Kreises Coesfeld 2015 bis 2019 mit den dazugehörigen
Förderbestimmungen im Kreistag vorgestellt und beraten worden (siehe SV-9-0114/1).
In diesem Zusammenhang hat die Sportjugend im
Kreissportbund Coesfeld e.V. den Antrag gestellt, dass das Jugendamt des
Kreises Coesfeld darauf hinwirkt, das eine Harmonisierung der
Förderbestimmungen der im Kreis Coesfeld tätigen Träger der öffentlichen
Jugendhilfe erfolgt (siehe Schreiben der SJ im KSB e.V. vom 18. Nov. 2014).
Der Kreistag hat dem Anliegen der Sportjugend
Rechnung getragen und entschieden, die Verwaltung zu beauftragen darauf
hinzuwirken, in allen drei Jugendamtsbezirken eine Harmonisierung der
Förderbestimmungen zu den Kinder- und Jugendförderplanen zu erreichen, so dass
u.a.
1. möglichst
einheitliche Antrags- und Nachweisfristen gelten;
2. gemeinsame
Antrags- und Nachweisformulare verwendet werden, die auch als Kopie eingereicht werden können;
3. die
Fördervoraussetzungen in den einzelnen Positionen (z.B. Altersgrenzen harmonisiert werden.
Die zuständigen Mitarbeiter der drei Jugendämter
treffen Ende März 2015 zusammen, um die möglichen Harmonisierungsakzente für
eine einheitliche Förderanwendung im Kreis Coesfeld zu erarbeiten.
Über das Ergebnis wird der Jugendhilfeausschuss zu
gegebener Zeit informiert.
Kommunale Strategien
zum verstärkten Flüchtlingszuzug in den Kreis Coesfeld
Am 02.12.2014 hatte sich die Bürgermeisterkonferenz mit dem
Landrat zu dem stark zunehmenden Zuzug von Flüchtlingen ausgetauscht. Hier
wurde deutlich, dass die aktuelle Entwicklung eine erhebliche Herausforderung
darstellt, auf die es kurzfristig zu reagieren gilt.
Um sich zu diesen Handlungsnotwendigkeiten
und -möglichkeiten intensiver auszutauschen, hatte Landrat Püning die Städten
und Gemeinden zu einer gemeinsamen Besprechung. am 22.01.2015 ins Kreishaus
eingeladen. Inhaltlich wurden folgende Themen behandelt:
- Einführung in
das Thema durch den Landrat
- Strukturierung
der Thematik in Zahlen der Ausländerbehörde durch Fachbereichsleiter Dr.
Ansgar Scheipers
- Darstellung
von Verantwortlichkeiten/Berührungspunkte im Fachbereich 2 „Arbeit und
Soziales, Schule und Kultur, Jugend und Gesundheit“ durch Fachbereichsleiter Detlef Schütt,
Abteilungsleiter 53 Dr.
Völker-Feldmann und Schulamtsdirektorin Dr. Walburga Henry:
- Themen
waren: Zuständigkeiten für das Asylbewerberleistungsgesetz, Überwachung
der Unterkünfte durch das Gesundheitsamt, Umsetzung der
Beschulungspflicht der Flüchtlingskinder, Betreuung unbegleiteter
minderjähriger Flüchtlinge durch die Jugendhilfe
- Anschließend
wurden die Einschätzungen der Situation vor Ort durch die Vertreterinnen
und Vertreter der 11 Städte und Gemeinde vorgetragen
Mit Blick auf Konkrete Maßnahmen und
Unterstützungsmöglichkeiten wurde auch das Angebot des Landes erörtert, auf
Kreisebene ein sogenanntes „Kommunales
Integrationszentrum“ einzurichten. Hier werden insgesamt 5,5
Personalstellen durch finanzielle Förderung und Abordnung von zwei Lehrern
durch das Land gefördert. Personalbegleitkosten, Sach- und Projektkosten wären
vom Kreis zu tragen.
Mit einer solchen Einrichtung sahen die
Vertreter der Städte und Gemeinden Ihre tatsächlich bestehenden
Unterstützungsbedarfe nicht bedient. Stattdessen wurde besonders bemängelt,
dass das Land NRW die kommunalen Kosten für die Betreuung von zu 25 -
28 Prozent übernehme, z.B. Bayern aber zu 100 Prozent.
Vieles – wie etwa die Beschulung oder auch
die ehrenamtliche Unterstützung – sei auf kommunaler Ebene schon gut geregelt.
Für die Schulaufsicht signalisierte Frau Dr. Henry hier kurzfristige
Unterstützung zu für den Fall dennoch Probleme bei der Schulaufnahme auftauchen
sollten.
Seitens der Wohlfahrtsverbände – dies wurde
auch in der letzten Arbeitdsbesprechung mit dem Kreis nochmals erörtert - bestehen ebenfalls unterschiedliche
Beratungsangebote für Migranten. Derzeit erwäge man deren Aufstockung.
Schwierigkeiten in den Städten und Gemeinden
gäbe es besonders bei der Suche nach geeigneten Unterkünften oder mit Blick auf
Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Erwachsene männliche Asylbewerber. Auch
wurde der Wunsch geäußert sich zur „guten Praxis“ untereinander auszutauschen.
Man verständigte sich, den Austausch
zwischen Kreis, Kommunen und Wohlfahrtsverbänden auf die Ebene der Praktiker
fortzusetzen. Dieses nächste Treffen wird am 17.03.2015 stattfinden.