Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 1

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

Die im Entwurf beigefügte „I. Satzung zur Änderung der Allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Coesfeld“ (Anlage 1) wird beschlossen.

 

 


Vorsitzender Dr. Gochermann ruft TOP 4 auf. Er verweist darauf, dass vor allem die den Sitzungsunterlagen beigefügte Synopse geeignet sei, den Gegenstand der Abstimmung zu erfassen. Sodann erteilt er das Wort an AL’in Brockkötter.

 

AL’in Brockkötter führt aus, dass die Änderungen in der Gebührensatzung im Wesentlichen Anpassungen an geänderte Landesvorschriften oder KGSt-Richtwerte darstellten. Die gravierendste Änderung sei bei Tarifstelle 14.1.4 – Gebühren für Zufahrten von gewerblichen Grundstücken zu verzeichnen. Die starke Anhebung der Gebühr habe jedoch voraussichtlich kaum Auswirkungen, da in der Vergangenheit bisher lediglich 10 Fälle unter diese Tarifstelle fielen; dass gesamte Gebührenaufkommen liege bei 1.200 €. Aus aktuellen Presseberichten über erheblich gestiegene Gebührenlasten könnten keine Rückschlüsse auf die Entwicklung beim Kreis Coesfeld gezogen werden, da es sich in diesen Fällen um Landesstraßen handele und damit das Land NRW involviert sei. Weiterhin würden Landesstraßen in der Regel stärker genutzt. Damit würden die Zufahrten zu den anliegenden Grundstücken auch deutlich stärker in Anspruch genommen, was bei der Gebührenrechnung zu berücksichtigen sei.

 

Ktabg. Koch erkundigt sich, ob es Prognosen darüber gebe, wie sich die Gesamteinnahmen aus Gebühren aufgrund der aktualisierten Satzung entwickelten.

Dies wird von AL’in Brockkötter verneint. Sie weist darauf hin, dass Gebührenerträge schwer planbar seien. Aus der Erfahrung könne jedoch gesagt werden, dass Gebührentariferhöhungen in der Regel nur marginale Auswirkungen auf die Gesamterträge hätten.

 

Ktabg. Kummann weist auf Medienberichte aus dem Kreis Steinfurt hin. Hiernach seien in einigen Fällen die Sondernutzungsgebühren für Zufahrten an Landesstraßen um ein vielfaches gestiegen. Insbesondere stellt er einen Fall heraus, indem ein Anlieger einer Landesstraße nachträglich eine Zufahrt zu dieser verändert hatte und dadurch gebührenpflichtig wurde.

AL’in Brockkötter erläutert, dass dies möglicherweise mit den Regelungen zum Bestandsschutz zusammenhinge.

 

Sodann lässt Vorsitzender Dr. Gochermann über den TOP abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               19 Ja-Stimmen

                                                    1 Nein-Stimme